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Urteil zu Amtsblättern am Landgericht Dortmund getroffen
© Joehawkins/wikimedia

Nach Urteil: Was darf ein Amtsblatt?

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
8. November 2019
Die presseähnlichen Inhalte im Amtsblatt der Stadt Dortmund sind ein "Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse" und damit gegen das Grundgesetz. Das Urteil des Landgerichts Dortmund hat bundesweit Bedeutung für Städte und Gemeinden. Was ist in Amtsblättern erlaubt? Und wie können Kommunen das Amtsblatt zu einer spannenden Lektüre weiterentwickeln? Wir zeigen den rechtlichen Rahmen und geben Tipps.

Eine Kommune darf mit ihrem Amtsblatt oder ihrem Internetauftritt die Lücken der freien Presse nicht schließen. Das ist grob zusammengefasst das Urteil des Landgerichts Dortmund. Demnach hätte etwa im Internetangebot der Stadt Dortmund kein Artikel über die Meisterfeier von Borussia Dortmund stehen dürfen. Das hat nichts mit den Aufgaben einer Stadt oder Gemeinde zu tun. Der zuständige Richter monierte weitere Artikel, wie etwa einen Bericht über ein nichtstädtisches Hospiz oder über die Deutsche Meisterschaft im Unterwasserrugby, die in Dortmund stattfand.

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