©Fotolia

Wird Deutschland ein Nichtschwimmer-Land?

30. Juli 2015
Schwimmbäder sind ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Doch immer weniger Kinder können schwimmen. Aus Sicht von Uwe Lübking, Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund wird es daher Zeit, den Schwimmunterricht zu stärken.

Jedes Jahr im Sommer häufen sich die Berichte über tödliche Badeunfälle. Im vergangenen Jahr starben laut Deutscher Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) 392 Menschen beim Baden in Deutschland, die meisten in Flüssen und Seen, 2013 waren es noch 440. Der Rückgang soll hauptsächlich am schlechten Sommerwetter 2014 gelegen haben. Einen Grund für die Badeunfälle sehen Experten in dem mangelnden Schwimmvermögen. Nach einer Umfrage im Auftrag der DLRG aus dem Jahr 2010 haben nur die Hälfte der Kinder nach Ende der Grundschulzeit ein Jugendschwimmabzeichen in Bronze (Sprung vom Beckenrand und mindestens 200 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten; einmal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines Gegenstandes; Sprung aus 1 m Höhe oder Startsprung; Kenntnis der Baderegeln) erworben. Schon wird davor gewarnt, dass Deutschland auf dem Weg sei, ein Land der Nichtschwimmer zu werden.   Festzuhalten bliebt, dass viele der tödlichen Badeunfälle auch auf Leichtsinn der Betroffenen zurückzuführen sind. So berichtet die DLRG selbst darüber, dass Menschen häufig ihr eigenes Können überschätzen, an unbewachten Gewässern baden oder Kinder unbeaufsichtigt am Ufer von Seen oder Flüssen spielen lassen. An Badeseen gebe es besondere Gefahren, da dort meist große Temperaturunterschiede herrschten und das Gewässer abrupt tiefer werden könne. In Verbindung mit Alkohol oder einem schwachen Kreislauf können Temperaturunterschiede zur Bewusstlosigkeit und zum Ertrinken führen. Wenn der Grund bewachsen ist, könne man sich außerdem in den Pflanzen verfangen. Von daher müssen die Gefahren beim Schwimmen und Baden beachtet und die Baderegeln eingehalten werden. Hier ist jeder Einzelne selbst gefordert. Es ist aber ein Alarmzeichen, dass immer weniger Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Grundschule schwimmen können. Ca. 50 % der Grundschüler gelten mittlerweile als keine sicheren Schwimmer. Bei Kindern ist das Ertrinken nach Verkehrsunfällen und Verbrennungen die dritthäufigste unfallbedingte Todesursache. Wie Lesen und Schreiben sollte jedes Kind auch Schwimmen können. Die Gründe für das mangelnde Schwimmvermögen sind vielschichtig. Die Grundschule als Ort des Schwimmenlernens kann diesen Auftrag teilweise nicht mehr erfüllen, weil Schwimmbäder teilweise geschlossen oder Anfahrtswege zu den Schwimmbädern zu lang geworden sind. Die Zunahme der Freizeitbäder ohne Lehrbecken erschwert das Schulschwimmen. Es darf aber nicht verschwiegen werden, dass es auch an ausgebildeten Lehrkräften fehlt oder insbesondere Schülerinnen muslimischer Eltern aufgrund von Attesten vom Schwimmunterricht befreit werden sollen. Schwimmen ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Bildungsauftrages. Damit wird zugleich deutlich, dass die Verantwortlichen der Bildung gefordert sind. Das sind sicher die Kommunen als Schulträger, das ist aber auch das Land, welches die internen Schulangelegenheiten verantwortet. Das sind aber natürlich auch die Eltern und die Vereine und Initiativen, die sich im Bildungsbereich engagieren. Notwendig sindabgestimmte Gesamtkonzepten, die die schwächelnde Schwimmkompetenz fördern und sichern. In Deutschland gibt es eine historisch gewachsene, ausgeprägte Kultur öffentlicher Schwimmbäder. Sie machen das Sport- und Freizeitangebot einer kommunalen Infrastruktur attraktiv. Über 80 % der Bevölkerung halten Bäder für unverzichtbar. Nach Radfahren und Laufen ist Schwimmen die beliebteste Sportart. Dafür gibt es viele Gründe:

  • Schwimmbäder bieten Menschen aller Altersgruppen und aller sozialen Schichten ein Angebot zur Bewegung und Gesundheitsprävention;
  • Die Schwimmbäder leisten eine wichtige gesundheitspolitische Aufgabe: Schwimmen als Ausdauersportart fördert die Kondition und steigert die körperlichen Abwehrkräfte.
  • Schwimmen dient der Krankheitsbehandlung und Rehabilitation (Bewegungstherapie).
  • Schwimmbäder ermöglichen eine vielfältige Nutzung: sportorientiertes Schwimmen, Gesundheitsschwimmen, Aqua-Fitness, Prävention und Rehabilitation, Tauchen, Kinder-Eltern-Schwimmen, Seniorenschwimmen.
  • Schwimmbäder sind ein Ort der Kommunikation, der Entspannung, dienen dem Wohlbefinden und der Lebensfreude;
  • Schwimmbäder dienen der Tourismusförderung.

Schwimmbäder sind ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Daseinsvorsorge (zu 80 Prozent sind die Kommunen die Träger). Das heißt allerdings nicht, dass jede Gemeinde ein eigenes Schwimmbad haben muss. Das kann schon deshalb nicht funktionieren, weil die Unterhaltung von Schwimmbädern oder Hallenbädern eine erhebliche finanzielle Belastung für die Kommunen darstellt. Denn jeder Schwimmbetrieb ist zugleich ein Zuschussbetrieb. Umgerechnet auf den einzelnen Besucher der Badeanstalt liegen die Zuschüsse zwischen 5 und 10 Euro pro Person. Die Unterhaltung eines Schwimmbades ist kostendeckend nicht möglich. Die Kostendeckungsgrade schwanken zwischen 27,2 % in Freibädern, 31 % in Hallenbädern und bis zu 83 % in Freizeitbädern. Das allein ist sicherlich kein Argu-ment gegen Frei- und Hallenbäder, zumal man sicherlich bedenken muss, dass bei Kultureinrichtungen wie Opern und Festspielhäuser der Fehlbetrag pro Besucher teilweise noch wesentlich höher ist. Trotz der kommunalen Finanzkrise gibt es allerdings keinen massiven Bäderrückgang in den vergangenen 12 Jahren. In der Sportstättenstatistik des Jahres 2000 wurden für Deutschland rund 6.700 Bäder gezählt. Nach einer Studie der Mainzer Firma 2hm im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2012 gibt es 7.040 Hallen- und Freibäder. Auch wenn man berücksichtigt, dass im Jahr 2000 wahrscheinlich nicht alle Bäder erfasst worden sind und es Zweifel an der Methodik der aktuellen Studie gibt, kann man auf jeden Fall von keinem massiven Bäderrückgang in den vergangenen 12 Jahren ausgehen. Der Konsolidierungsdruck ist insoweit enorm und hat zur Folge, dass natürlich auch der Unterhalt und Betrieb von Schwimmbädern in der Kommunalpolitik jeweils zur Diskussion gestellt wird. Deshalb sind zusätzliche Landes-, aber auch Bundesmittel unverzichtbar. Gleichzeitig müssen die Kommunen alle Synergieeffekte nutzen, um einerseits die Schwimmkompetenz zu fördern und andererseits sicherzustellen, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. So ist es denkbar, dass eine Gemeinde das sanierungsbedürftige Schwimmbad schließt, die andere es saniert und dafür ein unentgeltlicher Schwimmbadbus zwischen den Gemeinden pendelt. Neben dem gemeinsamen Betrieb eines Schwimmbades durch zwei Gemeinden (sogenannte interkommunale Kooperationen) sind auch Kooperationen mit Erlebnisbädern (soweit diese ein Lehrbecken haben) denkbar, so dass zu bestimmten Zeiten Schwimmunterricht zugunsten der Schulen dort stattfinden kann. Auch ist gerade im Schwimmbereich die Bereitschaft der Menschen, durch bürgerschaftliches Engagement eine solche Einrichtung weiter zu betreiben, groß. Gute Erfahrungen haben die Kommunen z. B. damit gemacht, dass man ganz oder teilweise den Betrieb eines Schwimmbades einem Förderverein überlässt und die Stadt sich auf einen Zuschuss beschränkt. Zudem gibt es funktionierende Bäder in Form von Genossenschaften. Darüber hinaus, sind die Städte und Gemeinden bemüht, die Kosten eines Schwimmbadbetriebes zu optimieren. Über die stärkere Ausrichtung der Nutzungszeiten am Bedarf, die Optimierung von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung sowie der Einnahmen aus Nebenbetrieben wie Gastronomie, Sauna bzw. Sonderveranstaltungen, oder die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch bauliche Maßnahmen kann Potential gehoben werden. So können zu groß dimensionierte Flächen z. B. in Sauna-Badelandschaften, Solarien oder Wellnessbereiche umfunktioniert werden. Zu denken ist auch an Eltern-Kind-Bereiche, Abenteuer- oder Erlebnisbecken. Das steigert gleichzeitig die Attraktivität des Schwimmbades. Dabei sollte aber immer ein Konzept erarbeitet wer-den, dass die Nutzung eines Bades als Schul- und Vereinsbad, sportorientiertes Bad, aber auch als Bad mit Freizeitwerten beinhaltet. Die Anhebung der Umsatzsteuer auf Saunaleistungen von 7% auf 19% zum 01. Juli 2015 nimmt den Kommunen ein Instrument der Kostenoptimierung und erhöht stattdessen der Kostendruck für die etwa 1000 öffentlichen Bäderbetriebe mit Saunaangeboten. Auf der anderen Seite hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 07.07.2015 Hinweise für die umsatzsteuerliche Behandlung von Schwimmbadleistungen gegeben, die eine Entwarnung für die Schwimmbäder bedeuten: „Ein Schwimmbad im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG muss dazu bestimmt und geeignet sein, eine Gelegenheit zum Schwimmen zu bieten. Dies setzt voraus, dass insbesondere die Wassertiefe und die Größe des Beckens das Schwimmen oder andere sportliche Betätigungen ermöglichen. Die sportliche Betätigung muss nicht auf einem bestimmten Niveau oder in einer bestimmten Art und Weise, etwa regelmäßig oder organisiert oder im Hinblick auf die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, ausgeübt werden.“ Für Verunsicherung hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (vgl. EuGH-Urteil vom 21. Februar 2013 C-18/12, Mesto Žamberk, UR 2013, 338, Rdnr. 34) gesorgt, wonach ein Schwimmbad im Sinne einer Sportanlage zur Ausübung einer sportlichen Betätigung geeignet sein müsse. Kein Schwimmbad im Sinne einer Sportanlage sei daher ein Erholungsbad. Vor diesem Hintergrund schien eine dauerhafte Weiterführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Spaßbäder oder Bäder ohne Sportanlagenausstattung zumindest nicht sicher. Die klarstellende Interpretation ist daher zu begrüßen. Bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Schwimmbadleistungen ist es nicht erforderlich, dass die Anlagen eines Bades ausschließlich geeignet sein müssen, das Schwimmen zu erlauben. Auch bei Vorhandensein von Ruhe- und Erholungs- oder Kinderbecken mit niedrigem Wasserstand wird man von einer Umsatzsteuerermäßigung ausgehen und eine unselbstständige Nebenleistung annehmen können. Dies jedenfalls, solange sich nicht aus den verschiedenen Arten der angebotenen Einrichtungen, ihrer Anordnung, ihrer Zahl und ihrer Bedeutung im Verhältnis zur Gesamteinrichtungen eine andere Interpretation aufdrängt. Ein nach wie vor ungelöstes Problem ist der Sanierungsstau. Viele Schwimmbäder stammen aus den 60er und 70er Jahren. Nach dem KfW-Kommunalpaneel 2015 haben die Kommunen den immensen Investitionsstau von 132 Mrd. Euro. Der größte Investitionsrückstand besteht in den Bereichen Straßen und Verkehrsinfrastruktur (26 % bzw. 31 Milliarden) und Schulen (20 % bzw. 24 Milliarden) gefolgt von den Sportstätten/Bädern (8% bzw. 11 Milliarden). Hinzu kommt, dass auch Maßnahmen z. B. hinsichtlich der Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) ergriffen werden. Trotz guter wirtschaftlicher Entwicklung in Deutschland bleibt die Finanzlage vieler Städte und Gemeinden weiter angespannt und dramatisch. Die Spreizung zwischen armen Kommunen auf der einen Seite und positiven Entwicklungen in anderen Regionen nimmt zu. Gerade dort, wo Investitionen in die Zukunft notwendig wären, sind diese aufgrund der Haushaltslage nicht möglich. Das ist der Grund dafür, dass der Deutsche Städte- und Gemeindebund immer wieder fordert, die Kommunen trotz der zu begrüßenden Hilfen des Bundes in dieser Legislaturperiode weitere Entlastungen für die Städte und Gemeinde einfordert , um wieder Kraft für neue und zusätzliche Investitionen zu gewinnen. Wir brauchen in Deutschland eine Infrastrukturoffensive und dazu gehört auch die Sanierung vieler Schwimmbäder. Wir werden uns mittelfristig darauf einstellen müssen, dass die Kommune, aber auch der Staat insgesamt, nicht alles, was wünschenswert ist, in dem erforderlichen Um-fang finanzieren und gewährleisten kann. Denn so wichtig die Aufrechterhaltung des derzeitigen Angebotes an Schwimmbädern ist, sie zählen zu den freiwilligen Auf-gaben mit der Folge, dass auch eine Schließung möglich ist. Wichtig ist, dass die Städte und Gemeinden frühzeitig in den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Sportvereinen, anderer Partner wie der DLRG und den Medien eintreten, damit in einem transparenten Verfahren die Argumente abgewogen und auch verschiedene Alternativen erörtert werden können. Es wäre sicher hilfreich, auf Landesebene eine Plattform zu schaffen unter dem Motto: Schwimmen ermöglichen, Bäder erhalten. Hier könnten die verschiedenen Initiativen von Land, Kommunen, aber auch Vereinen und Elterninitiativen koordiniert werden. Ein gutes Schwimmangebot ist immer auch ein wichtiger Standortvorteil für eine Stadt oder Gemeinde. Auf der kommunalen Ebene sollten die Schwimmbäder weiterhin Bestandteil der Sportentwicklungsplanung sein.