Kind vor Fernseher
Mehr Zeit für die Familie - dieser Wunsch vieler ehrenamtlicher Kommunalpolitiker könnte in NRW durch Änderungen im Kommunalwahlrecht Wirklichkeit werden.
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Verbesserungen

Mehr Familienfreundlichkeit in der Kommunalpolitik

In Nordrhein-Westfalen soll ein Gesetz in Kraft treten, das den Alltag als Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerin erleichtern und für mehr Chancengleichheit sorgen soll. Das gilt in anderen Bundesländern!

Wer sich für ein politisches Ehrenamt entscheidet, braucht nicht nur Kraft und Zeit, sondern auch die nötigen Nerven. Schließlich ist der Alltag als Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerin nicht selten geprägt von hoher Arbeitsbelastung, harscher Diskussionskultur und zunehmend auch Bedrohungen via die sozialen Medien und analog. Sitzungszeiten bis in die späten Abendstunden hinein und Termine auch an Wochenend- und Feiertagen verstärken den Druck. So verwundert es kaum, dass nicht wenige Politiker ihr Amt aufgeben und sich resigniert zurückziehen und Nachwuchs immer schwerer zu finden ist. In Nordrhein-Westfalen soll ein Gesetz nun dafür sorgen, dass die kommunalpolitische Arbeit leichter wird. Damit geht NRW in eine ähnliche Richtung wie andere Bundesländer. Noch ist das Gesetz zwar nicht in Kraft; Grund sind nötige Nachbesserungen zum Thema Sitzverteilung. 

Änderungen in NRW

Während das Thema Sitzverteilung in NRW noch strittig ist, stehen einige Änderungen bereits fest:

  • Ein wesentlicher Punkt des geplanten Gesetzes in NRW ist die Familienfreundlichkeit. So sollen betreuungspflichtige Kinder zum Beispiel nicht mehr von Sitzungen ausgeschlossen werden – Eltern mit kleinen Kindern können also mit ihnen im Raum bleiben, gerade wenn es um wichtige Entscheidungen geht. Bislang war das anders, was durchaus zu Problemen führen konnte, wenn bei nicht-öffentlichen Sitzungen nicht-gewählte Personen den Raum verlassen mussten. Zudem sollen Mandatsträger finanzielle Aufwendungen für Kinderbetreuung oder die Pflege von Familienangehörigen erstattet bekommen.
  • Um mehr junge Menschen miteinzubeziehen in Debatten, soll das Alter für sachkundige Bürger von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Außerdem wird die Gründung einer Jugendvertretung in Kommunen unterstützt.
  • Verletzt ein Mitglied des Rates die Ordnung oder "Würde" des Rates, drohen Maßnahmen, die von Ermahnungen bis hin zu Ordnungsgeldern von bis zu 1.000 Euro reichen. Damit soll Störenfrieden bei öffentlichen Sitzungen Einhalt geboten werden, die die Arbeit in den Räten torpedieren.
  • Um die Arbeitsbelastung zu verringern, sollen Doppelspitzen in Fraktionen möglich sein.

Kommunalverfassungen in anderen Bundesländern

Auch im Rest der Republik wurden in den vergangenen Jahren Maßnahmen durchgeführt, um dafür zu sorgen, dass sich bereits aktive Politiker auch weiterhin engagieren und es für Nachwuchskräfte attraktiver wird, in die Politik einzusteigen.

Rheinland-Pfalz: Wohnanschrift nicht auf Stimmzettel

In Rheinland-Pfalz wurden verschiedene Änderungen mit dem Ziel umgesetzt, das kommunale Ehrenamt zu stärken. So wurde das passive Wahlalter für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von 23 auf 18 Jahre gesenkt. Um die Ehrenamtlichen besser zu schützen, wurde eine Anonymisierung der Wohnanschrift auf Stimmzetteln eingeführt: Anstelle der vollständigen Privatanschrift wird dort nur noch die Postleitzahl des Wohnorts angegeben. Außerdem wurden verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Schein-Kandidaturen umgesetzt, bei denen von vornherein feststeht, dass das Mandat nicht angenommen wird.

Baden-Württemberg: Kommunalwahlrecht geändert

In Baden-Württemberg wurde 2023 eine Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen. Damit wurde das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunalen Gremien von 18 auf 16 Jahre gesenkt und das Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre. Gleichzeitig wurden die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit und die Ruhestandsaltersgrenze aufgehoben. Weitere wichtige Änderungen: Landesbeschäftigte können nach der Amtszeit als Bürgermeister an ihren ehemaligen Arbeitsplatz zurückkehren und wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft haben, erhalten wie auch beim zum Landtagswahlrecht das kommunale Wahl- und Stimmrecht.

Schleswig-Holstein: Hürden für Bürgerbegehren angepasst

In Schleswig-Holstein wurden Änderungen im Kommunalrecht vorgenommen, die unter anderem die Hürden für Bürgerbegehren und -entscheide angepasst haben. Das Ziel war es, die Planungen zu beschleunigen und kommunale Entscheidungen effizienter zu machen.

Bayern: Hauptamtliche Bürgermeister ab 2.500 Einwohner möglich

Auch in Bayern gab es Änderungen, die im Rahmen einer Kommunalrechtsnovelle 2023 in Kraft getreten sind. Die wesentlichen Punkte: Die Schwelle für hauptamtliche Bürgermeisterämter wurde von 5.000 auf 2.500 Einwohner herabgesenkt. Außerdem wurde die Höchstaltersgrenze für berufsmäßige Bürgermeister und Landräte aufgehoben.