Planen und Genehmigen soll bei Infrastrukturprojekten künftig schneller gehen - Planfeststellungsverfahren sollen ersetzt werden...
Planen und Genehmigen soll bei Infrastrukturprojekten künftig schneller gehen - Planfeststellungsverfahren sollen ersetzt werden...

Bauzeiten sollen beschleunigt werden

Hoffnung für kommunale Infrastruktur

Die langen Genehmigungs- und Planungszeiten von Infrastrukturprojekten machen vielen Kommunen zu schaffen. Das beginnt mit dem Planfeststellungsverfahren, nicht selten gründen sich dann noch Bürgerinitiativen, die Projekte lange Zeit hinauszögern und die Genehmigungsentscheidungen lassen lange auf sich warten. Das könnte sich bald ändern, wenn es nach einem neuen Gesetzesvorhaben des Bundesverkehrsministers geht. Am Mittwoch befasste sich der Bundestag mit dem neuen Plan. Wir zeigen, was das Gesetz bedeuten würde.

Dass die Infrastruktur in Deutschland an vielen Stellen marode ist, ist nichts Neues. Auffallend ist auch, dass in den kommunalen Haushalten theoretisch zur Verfügung stehende Gelder für die Infrastrukturprojekte im vergangenen Jahr nur zu etwa zwei Dritteln auch verausgabt wurden. KOMMUNAL hatte darüber und über die Hintergründe in dieser Woche bereits ausführlich berichtet. HIER finden Sie den Artikel noch einmal. 

Ein wesentlicher Grund für die schleppende Umsetzung sind die langen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Beispiel Mobilfunkmasten. Dazu sagte Bundesverkehrsminister Scheuer im Bundestag wörtlich: "Ein Mobilfunkmast braucht in Deutschland 18 Monate für Genehmigungen, im europäischen Ausland sind es vier bis sechs Monate". Daher hatte der Minister schon im Herbst einen Gesetzesentwurf vorgelegt, damit zumindest besonders wichtige Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden können. Zuletzt hatten auch die Kommunenvertreter immer wieder eine Beschleunigung gefordert, der Städte- und Gemeindebund etwa fordert ein "Investitionsvorranggesetz". In genau diese Richtung geht der Entwurf des Ministers, der nun aus dem Bundesrat zurückgekommen ist und ins weitere Gesetzgebungsverfahren gehen wird. 

Infrastruktur: Diese Entlastungen warten auf Kommunen 

Laut dem Papier soll bei zunächst zwölf Pilotprojekten statt eines langwierigen Planfeststellungsverfahrens eine Genehmigungsentscheidung per Gesetz des Bundestages erprobt werden. Das war auch in der Länderkammer gut angekommen, die Länder forderten aber weitere Projekte, so dass die Liste von zwölf Projekten nun wohl erweitert wird. 

Im Fachjargon nennt sich das Projekt "Präklusion". Das heißt, dass nach einem bestimmten Stichtag keine Einwände mehr gegen Bauvorhaben eingebracht werden dürfen. Außerdem will das Ministerium die Genehmigungsverfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlanken. Eine solche Stichtagsregelung gab es im Gesetz bereits bis zum Jahr 2015. Dann urteilte der Europäische Gerichtshof, dass etwaige Belange auch noch nach Genehmigungserteilung im gerichtlichen Verfahren vorgebracht werden können. Die Stichtagsregelung wurde daraufhin abgeschafft. Nun soll sie - mit einer verlängerten Frist - wieder eingeführt werden. Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass diese Regelung dann rechtskonform ist. 

Nahezu genauso wichtig ist jedoch ein weiterer Teil des Gesetzesentwurfs. Demnach sollen nämlich die Kommunen bei der Finanzierung von Brücken und Bahnunterführungen entlastet werden. Konkret geht es um die Halbierung der Finanzierungsbeiträge. Bisher müssen Bund, Länder und Kommunen jeweils ein Dritter für Bauarbeiten an Kreuzungen und kommunalen Straßen zahlen. Bund und Deutsche Bahn sollen künftig höhere Anteile übernehmen.Ziel des Verkehrsministers ist es vor allem, auf diese Weise Engpässe im Schnienennetz schneller zu beseitigen. Auch hier haben die Länder einige Konkretisierungswünsche, die nun eingearbeitet werden sollen. 

Zudem sollen Anlieger künftig dulden müssen, dass bei Unterhaltungsmaßnahmen von Straßen und Schienen auch ihr Grundstück betreten oder vorübergehend benutzt werden darf. Als Beispiel nennt das Ministerium einen Kran, der für Bauarbeiten aufgestellt werden muss.