Die Schiffsreise für den Stadtrat fällt vorerst ins Wasser - Das Amtsgericht Neustadt wies seine Klage ab. © Mike Kiev/123rf

Keine Schiffsreise für Stadtrat

Das Amtsgericht Neustadt hat die Klage des Olper Stadtrats abgelehnt. Kai Bitzer hatte versucht den Wert eines hetzerischen Gutscheins der rechtsradikalen Partei "Der III. Weg" - eine Afrikareise - einzuklagen. Der "III. Weg" habe als Partei und nicht als Unternehmen gehandelt. Bitzer überlegt nun in Berufung zu gehen.

Mit dem Spruch "Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen" verschickte die rechtsradikale Partei "Der III. Weg" Postkarten an Kommunalpolitiker, die flüchtlingsfreundliche Politik machten. Der Einschüchterungsversuch rief die betreffenden Politiker dazu auf das Land zu verlassen.. Die Postkarte ist gleichzeitig ein Gutschein, der dem Adressaten eine Reise nach Afrika verspricht. Sogar eine Auswahl zwischen See-, Land- und Luftweg war auf der Karte angegeben.

Stadtrat verliert vor Amtsgericht

Den Gutschein über die Schiffsreise wollte der Olper Stadtrat Kai Bitzer einlösen. Als sich die Partei weigerte, die Kosten zu übernehmen, zog er vor das Amtsgericht Neustadt. Das Gericht wies die Klage des Stadtrats nun jedoch ab. Da es sich um die Aktion einer Partei und nicht eines Unternehmens handle, bestünden keine Ansprüche. Die Partei betreibt zwar auch einen T-Shirt-Shop - handle somit auch als Unternehmen - die Postkartenaktion sei von diesem Handelsgewerbe jedoch separat zu betrachten. Die Partei sagte aus, sie habe das Angebot nicht ernst gemeint, sondern lediglich politisch provozieren wollen. Es habe sich um eine "satirische Aktion" gehandelt. Der Stadtrat will nun erst die Urteilsbegründung genau studieren und wird sich dann entscheiden, ob er Berufung einlegt. Wie schon zu Beginn des Prozesses drückte er noch einmal seine Überzeugung aus, jeder müsse sich mit allen Mitteln gegen Rechtsextreme stellen und der Prozess sei ein Zeichen dafür.