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Mehr als die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs entfällt auf die Erzeugung von Wärme.
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Kleine Kommunen

10 Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat jetzt ein Papier vorgelegt, das auch kleine Kommunen motivieren soll, in die kommunale Wärmeplanung einzusteigen. Städte und Gemeinden unter 10.000 Einwohnern werden vom Bund nicht dazu verpflichtet, größere Kommunen hingegen schon, wie die aktuellen Pläne für ein entsprechendes Gesetz der Ampelkoalition vorsehen.

Auch kleine Kommunen stehen vor der Herausforderung, ihre Wärmeversorgung nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten, stellt das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) fest. Um die Kommunen bei dem Prozess zu unterstützen, haben die Mitgliedskommunen des vom Difu koordinierten Arbeitskreises Kommunaler Klimaschutz (AKK) Antworten auf 10 wichtige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung erarbeitet.

Kommunale Wärmeplanung Schritt für Schritt

1. Warum sollten selbst kleine Kommunen eine Wärmeplanung erstellen beziehungsweise erstellen lassen?

Die Kommunale Wärmeplanung bietet Vorteile für kleine Gemeinden und damit für ihre Bürger, so die Experten. Sie ermöglicht eine detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die auf erneuerbare Energien setzen.  Eine strategische Planung der zukünftigen Wärmeversorgung schafft erst die Möglichkeit, regionale Potenziale zu nutzen und sie in Form eines ganzheitlichen Vorgehens für das Gemeindegebiet langfristig zu optimieren.

2. Inwieweit bringt eine kommunale Wärmeplanung die Kommune und die Bürger weiter?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges strategisches Planungsinstrument für eine Kommune. Auf der Basis einer detaillierten Bestands- und Potenzialanalyse werden die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage räumlich dargestellt. Dies bildet die Grundlage für die Planung und Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen auf der Basis erneuerbarer Energien.

Die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene kann in drei Ebenen unterteilt werden:

• Kommunale Wärmeplanung als strategische Planungsebene

• Kommunale Wärmeplanung im Sinne einer konkretisierenden Umsetzungsplanung

• Detailplanungsebene

3. Wen muss die Kommune vor Ort frühzeitig beteiligen und als Unterstützer gewinnen?

Um die Wärmeplanung erfolgreich umzusetzen, sollten alle relevanten Akteure frühzeitig einbezogen werden, einschließlich der Kommunalverwaltungen, politischer Gremien und der Öffentlichkeit. Innerhalb der Kommunalverwaltung sind das die Bereiche Planung und Entwicklung, Umweltschutz, Klimaschutz, aber auch die Stadtwerke und Eigenbetriebe (Energieversorgungsunternehmen, Wasserversorgung, Wohnungsbau) sowie Energieplanung und Energiemanagement. Gefragt ist auch die Expertise aus den Bereichen Tiefbau, Hochbau, Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, aber auch aus den Bereichen Baurecht und Denkmalschutz, Grünflächen, Liegenschaften, Forst, Verkehrsmanagement und Kämmerei.

Die zuständigen politischen Gremien sollten einen Grundsatzbeschluss fassen, mit dem die Politik sich zur Umsetzung verpflichtet und die Verwaltung das Mandat erhält, Personal und Ressourcen für die Konzeption und die Umsetzungsplanung bereitzustellen.

Die Bürger sollten möglichst von Anfang an umfassend über die Vorbereitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung informiert und bei Bedarf eingebunden werden. Sie sind es, die ihre Häuser und Wohnungen später an neue Heizsysteme anschließen lassen müssen.

4. Was sind die wichtigsten Schritte auf dem Weg zu einer kommunalen Wärmeplanung?

  • Die Bestandsaufnahme des aktuellen Wärmebedarfs- und Verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich der Informationen unter anderem zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen und Heizzentralen.
  • Die Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme-Speichern. Außerdem sollte die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude ermittelt werden. 
  • Ein Szenario, um den zukünftigen Wärmebedarf decken zu können.
  • Maßnahmen - und Umsetzungspläne nach Priorisierung und Zeitplan.

5. Wieviel Personal braucht die Kommune dafür?

In jeder Kommune muss es eine verantwortliche Person oder noch besser eine Anlaufstelle geben, die die Koordination der kommunalen Wärmeplanung

übernimmt. Innerhalb der Kommune gibt es viele verschiedene Schnittstellen, so dass in unterschiedlichen Fachämtern Ressourcen beansprucht werden. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wiederkehrender Prozess, der Jahre oder Jahrzehnte dauert. Diese Aufgabe ist nicht nebenbei zu bewältigen, daher sollten möglichst unbefristete Stellen eingerichtet werden. Es kann zudem sinnvoll sein, eine feste Steuerungsgruppe zur Prozessbegleitung einzurichten.

6. Was kostet eine kommunale Wärmeplanung? Wo gibt es finanzielle Unterstützung?

Die Kosten für einen externen Dienstleister, der den kommunalen Wärmeplan erstellt, variieren je nach Größe und Struktur der Kommune, Datenlage und 

Auftragsumfang. Für Kommunen bis rund 10.000 Einwohnende sind aktuell Kosten ab 50.000 Euro realistisch. Der Tagessatz für einen externen Dienstleister beläuft sich schnell auf 1.000 Euro und mehr. Es empfiehlt sich, auf jeden Fall mehrere Richtpreisangebote einzuholen. Hierbei ist stets das öffentliche Vergaberecht zu beachten.

  • Seit  1. November 2022 ist die novellierte „Kommunalrichtlinie“5 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kraft, die die freiwillige kommunale Wärmeplanung als neuen Förderschwerpunkt enthält. Die Förderbedingungen sind sehr attraktiv: Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen für diesen Schwerpunkt 90 Prozent Förderung erhalten, finanzschwache Kommunen sogar 100 Prozent. Ab 2024 sinken die Fördersätze auf 60 bzw. 80 Prozent. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch externe Dienstleister.
  • Ein weiteres Förderprogramm ist die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW ) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist seit dem 15. September 2022 in Kraft und unterstützt den Bau neuer Wärmenetze mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Bis 2026 stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung. Die Förderung untergliedert sich in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen – von der Planung bis zur Umsetzung.

7. Wie kommunizieren die Kommunen die Wärmeplanung?

Die Gemeinden sollten ihre kommunale Wärmeplanung von Beginn an mit einer geeigneten Kommunikationsstrategie begleiten. Dazu ist es erforderlich, die relevanten Akteure und Stakeholder, insbesondere die potenziellen Wärmeverbraucher im privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereich, rechtzeitig zu informieren sowie deren Anregungen und Wünsche aufzunehmen. Dies gelingt beispielsweise über öffentliche Veranstaltungen, die lokale Presse und weitere Informationsmedien. Insbesondere die direkte Ansprache und Beratungsgespräche vor Ort haben sich als zielführend erwiesen.

8. Schafft eine kleine Kommune all das alleine?

Von einer gemeinsamen Antragstellung als Kooperationsprojekt über die gemeinsame Ausschreibung des Dienstleisters bis hin zur Erstellung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung lohnt eine Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen. Hier können die Landkreise ebenfalls unterstützen. Sinnvoll kann auch die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden oder mit angrenzenden Städten als Verbund im Sinne einer Stadt-Umland-Kooperation sein, da Städte bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien auf das regionale Umland angewiesen sind.

In einem Landkreis könnte die Kreisverwaltung eine koordinierende Rolle für die Gemeinden übernehmen, um die Potenziale und Bedarfe auf dem gesamten Kreisgebiet zu erheben und daraus einen Planungsansatz für die zukünftige Wärmeversorgung ohne fossile Energieträger abzuleiten. Eine andere Möglichkeit ist es, für die Koordinierung des Prozesses eine eigene Tochtergesellschaft mit kommunaler Beteiligung zu gründen, zum Beispiel  innerhalb des Stadtwerkekonzerns.

9. Wer hat schon Erfahrungen mit der kommunalen Wärmeplanung gemacht?

Der Landkreis Lörrach etwa oder der Kreis Steinfurt und der Landkreis St. Wedel, für Beispiele aus kleineren Kommunen nennen die Experten den Flecken Steyerberg und Kommunen im Münsterland und in den Niederlanden. Rostock wird ebenfalls angeführt.

10. Wie werden die Pläne dann umgesetzt?

Notwendig sind die politischen Beschlüsse und und dann müssen konkrete Einzelmaßnahmen ausgearbeitet werden. Aus dem erarbeiteten Katalog müssen Maßnahmen mit hoher Priorität oder mit  Zeithorizonten ausgewählt und fortlaufende Anpassungen vorgenommen werden Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sollten in einem Wärmeplan zusammengefasst werden, der dann als Leitfaden für die zukünftige Wärmeversorgung der Gemeinde dient.

Der Arbeitskreis Kommunaler Klimaschutz (AKK) besteht überwiegend aus Vertretern und Vertreterinnen der Preisträgerkommunen des Wettbewerbs "Klimaaktive Kommune" und der kommunalen Spitzenverbände, dem Deutscher Städtetag, dem Deutscher Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Der AKK beschäftigt sich mit Themen rund um den kommunalen Klimaschutz.  Mitgliedskommunen des Arbeitskreises Kommunaler Klimaschutz sind: Landkreis Bayreuth, Stadt Bremerhaven, Stadt Dortmund, Stadt Hagen, Ilm-Kreis, Stadt Jena, Stadt Karlsruhe, Stadt Mannheim, Stadt Norderstedt, Stadt Nürnberg, Stadt Offenbach, Landkreis Oldenburg, Stadt Rheinberg, Ortsgemeinde Schnorbach, Kreis Steinfurt, Flecken Steyerberg, Hansestadt Stralsund, Landeshauptstadt Stuttgart, Landkreis Teltow-Fläming, Stadt Viernheim, Landkreis St. Wendel, Landeshauptstadt Wiesbaden, Stadt Zwickau.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen. Und hier die Antworten auf 10 wichtige Fragen als PDF