Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Finanzen
  3. Kreisumlage: Alle Gemeinden müssen angehört werden!
Urteil aus Greifswald zur Kreisumlage

Kreisumlage: Alle Gemeinden müssen angehört werden!

23. Juli 2018
Beim Streit um die Kreisumlage wies das Oberverwaltungsgericht in Greifswald eine Berufungsklage des Landkreises Nordwestmecklenburg zurück...

In vielen Gemeinden herrscht Ebbe in der Kasse. Sie müssen jeden Euro zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben! Einen Grund für die finanzielle Not sehen viele Bürgermeister kleiner Kommunen in den hohen Abgaben – auch an den Kreis.

So wie die finanziell klamme Gemeinde Perlin: Sie sah mit der Kreisumlage von 43,67 Prozent im Jahr 2013 ihr verfassungsrechtlich verankertes Recht auf finanzielle Mindestausstattung verletzt und hatte dagegen erfolgreich geklagt: Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte der Gemeinde Perlin Recht gegeben. Die Finanzlage der Gemeinde, so die Schweriner Richter, sei bei der Festsetzung der Umlage für das Jahr 2013 nicht ausreichend berücksichtigt worden. Perlin könne bereits seit mehr als zehn Jahren nur noch weniger als fünf Prozent seiner Haushaltsmittel für freiwillige Aufgaben verwenden.

Daraufhin ging Landkreis Nordwestmecklenburg in Berufung.

Urteil zur Kreisumlage: Kommunen müssen angehört werden

Heute wies das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Berufungsklage des Landkreises jedoch zurück: Da im Grundgesetz die kommunale Selbstverwaltung festgelegt ist, haben die Gemeinden dem Oberverwaltungsgericht zufolge einen Anspruch, bei der Festlegung der Kreisumlage angehört zu werden. Dies sei aber in diesem Fall nicht geschehen.

Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Dem Verfahren wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen: Die Umlage müssen Gemeinden im ganzen Land an ihren jeweiligen Landkreis abführen, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann. Und ihre Höhe wird von vielen Gemeinden als hohe Last empfunden...

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Weitere Gastbeiträge

  • Bundeswehr Schild
    Recht aktuell

    Bauturbo gilt auch für die Bundeswehr

  • Stromausfall Megaphon
    Katastrophenschutz

    Stromausfall: Zwei Checklisten - für Kommunen und Bürger

  • Die Interimsschule - hier eine aufgelöste Flurzone
    Nachhaltige Lösung

    Modulbauweise für Schulen: Das Vorbild aus Prüm

Lesen Sie auch...

  • Fund

    Gemeinde darf den Goldschatz behalten

    von Gudrun Mallwitz
  • Diskussion um Einmalzahlung

    Entlastungsprämie: Kommunen warnen vor Milliardenbelastung

    von Rebecca Piron
  • Recht aktuell

    Bauturbo gilt auch für die Bundeswehr

Neuester Inhalt

  • Ladepunkte

    E-Mobiliät: Wie kommunale Tochterunternehmen die Ladestruktur ausbauen

    von Annette Lübbers
  • Webinar

    Sicherheit um 6: Die richtige Kommunikation nach außen

    von Franz-Reinhard Habbel
  • Bagatellsteuer

    Kommunale Verpackungssteuer: Weniger Müll, mehr Aufwand?

    von Benjamin Lassiwe

Schlagwörter

  • Recht Aktuell Finanzen

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp