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  4. Kreisumlage: Stadt gewinnt Prozess gegen Landkreis
Der Bescheid für die Kreisumlage der Stadt Forchheim ist vor Gericht kassiert worden

Kreisumlage: Stadt gewinnt Prozess gegen Landkreis

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
13. Oktober 2017
Immer wieder ist sie Anlass für Streit zwischen Städten und Landkreisen: Die Kreisumlage. Immer wieder gibt es Klagen, selten gewinnt eine Kommune. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth lässt daher aufhorchen!

Dieses Urteil hat Strahlkraft für mindestens ganz Bayern: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat entschieden, dass die Kreisumlage, die die Stadt Forchheim im Jahr 2014 an den zuständigen Landkreis gezahlt hat, zu Unrecht erhoben wurde. Das Urteil: Der Bescheid für das Jahr 2014 ist unwirksam. Es geht um 14,2 Millionen Euro - diese Summe musste die Stadt dem Kreis im Jahr 2014 bezahlen. Das war mehr als eine Million Euro mehr (+1,13 Millionen) als im Jahr zuvor. Eine auffallende Erhöhung für eine Stadt mit 31.000 Einwohnern.

Das war der Grund der Klage gegen die Kreisumlage

Die Stadt Forchheim argumentiert vor Gericht, dass der Landkreis ihre individuelle Finanzsituation nicht hinreichend beleuchtet habe. Dieser Auffassung schloss sich das Verwaltungsgericht in Bayreuth nun an. Die Begründung lässt in der Tat viele andere Städte hoffen. Hier heißt es: "Für die Landkreise ergeben sich Ermittlungspflichten bereits vor Erlass der Haushaltssitzung im Hinblick auf die konkrete Finanzsituation der umlagepflichtigen Gemeinden". Im Grunde zitiert das Verwaltungsgericht damit übrigens die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Genau dieser Pflicht sei aber der Landkreis nicht nachgekommen. Er hätte die Stadt vor Erlass des Bescheids anhören müssen. Eine reine Information der Gemeinden genüge nicht.

Beschluss zur Kreisumlage könnte "Beben" in ganz Bayern auslösen

Ein Sprecher des zuständigen Landkreises verteidigte in der Lokalpresse die Vorgehensweise damit, dass man sich auf ein Finanzermittlungsverfahren bezogen habe. Wörtlich ergänzte er: "Eine Anhörungspflicht aller umlagepflichtigen Gemeinden würde ein Beben in allen bayerischen Kommunen auslösen".

Klage geht in die nächste Instanz

Mit großer Hoffnung blicken daher zahlreiche Kommunen in Bayern auf die nächste Instanz. Denn das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Noch ist zwar unklar, ob der Landkreis in die nächste Instanz gehen. Man wolle erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüfen, heißt es. Ob er Summe und der grundsätzlichen Bedeutung erscheint der Gang zum Verwaltungsgerichtshof aber wahrscheinlich.

Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit eines Sieges?

Auf Nachfrage von KOMMUNAL bei Juristen erklärten diese uns zwar, dass in der Tat in der Vergangenheit Oberverwaltungsgerichte schon häufiger "kreisfreundlicher" entschieden hätten. Dennoch ist wohl nicht davon auszugehen, dass die nächste höhere Instanz die Grundsätze bzw. die Argumentation in sich in Frage stellt.  

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