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Die Weichen für die Mobilität der Zukunft werden heute gestellt!
Die Weichen für die Mobilität der Zukunft werden heute gestellt!
© 123rf

Personenbeförderungsgesetz

Die Mobilität der Zukunft

von Jan Strehmann
Referatsleiter DStGB
22. Januar 2021
Per App buchbare Fahrgemeinschaften, sogenanntes Ridesharing, soll Bestandteil des Personenbeförderungsgesetzes werden. Wichtig ist das unter anderem für Bürgerbusse auf dem Land. Wirksam gesteuert könnte per App buchbare Mobiltät einen Beitrag zur Verkehrswende leisten, so unser Gastautor Jan Strehmann.

Nach mehreren Jahren öffentlicher Diskussion und rechtlicher Auseinandersetzungen, brauchte es eine Findungskommission, um einen politischen Kompromiss für die anstehende Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zu erzielen. Demnach sollen sowohl die Chancen der Digitalisierung als auch die Verkehrsverhältnisse in den Städten und Gemeinden im Blick behalten werden. Genau dieser Spagat muss gelingen, damit durch die Zulassung App-basierter Fahrdienste Mobilität leichter gebündelt wird und nicht nur zusätzliche Verkehre in den Innenstädten entstehen. Der nun vom Bundeskabinett verabschiedete Regierungsentwurf der Gesetzesnovelle befindet sich jetzt in der parlamentarischen Debatte und soll noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss kommen. Die sich abzeichnende Reform ist nicht der von vielen erhoffte große Wurf, aber ein erster Schritt für ein modernes Verkehrsangebot.

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Mobilität braucht Planungssicherheit 

Die neuen Verkehrsformen sollen im Peronenbeförderungsgesetz klar definiert und voneinander abgegrenzt werden. Das schafft Planungssicherheit für alle Akteure und lässt ein Ende der Pilotphasen und Experimente erhoffen. Ob das Katz-und-Maus-Spiel vor den Gerichten über die Einhaltung von Rückkehrpflichten oder Flottengrößen ein Ende findet, hängt von der Klarheit der neuen Regelungen ab. Aus Sicht der Kommunen besteht hier noch deutlicher Nachbesserungsbedarf. Ridepooling wird künftig als Teil des ÖPNV, wie das Angebot „BerlKönig“ der Berliner Verkehrsbetriebe, zum so genannten „Linienbedarfsverkehr“ und außerhalb des ÖPNV durch private Unternehmen zum „gebündelten Bedarfsverkehr“. Auch soll die Schwelle für genehmigungsfreie Mitnahmen im Gesetz verankert werden. Das wäre ein echter Gewinn und könnte mehr Rechtssicherheit für Bürgerbusse im ländlichen Raum schaffen, die keine kommerziellen Interessen verfolgen.

Zudem soll es einen klaren Rechtsrahmen für die viel diskutierten Mietwagenverkehre wie beispielsweise UBER geben. Während ÖPNV-integriertes Ridepooling den Anforderungen des ÖPNV wie Tarifsystemen, plus ggf. Komfortzuschlag, unterliegt, gibt es erweiterte Spielräume für private Ridepooling-Anbieter. Diese sind zwar zunächst von der Rückkehrpflicht befreit, sollen jedoch einen zu bestimmenden Besetzungsgrad erreichen. Bei Bedarf soll u.a. auch eine tarifliche Abgrenzung zum ÖPNV erfolgen. Für die Mietwagenverkehre soll die Rückkehrpflicht beibehalten werden. Die digitale Bestellung einer Fahrt wird erleichtert.

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Damit die Kommunen die Verkehrsentwicklung effektiv steuern können....

Damit die von allen Akteuren erhoffte Rechtssicherheit geschaffen wird, müssen die vorgesehenen Regelungen zur Steuerung und Kontrolle der Anbieter praxisnah und unmissverständlich beschrieben werden. Die Anbieter sollten relevante Daten wie Routen, Anzahl und Besetzungsgrad der eingesetzten Fahrzeuge den zuständigen Genehmigungsbehörden direkt übermitteln müssen.  Vorgaben zum Besetzungsgrad könnten gewährleisten, dass Ridepooling-Fahrzeuge letztlich nicht doch nur einzelne Fahrgäste befördern. Damit würde schließlich dem verkehrspolitischen Ziel, Autofahrten zu bündeln, nicht gerecht. Gradmesser für die Städte und Gemeinden ist, durch einen effizienteren Verkehr Staus zu vermeiden und die Lebensqualität im öffentlichen Raum zu steigern. Insbesondere wenn absehbar ist, dass neue Angebote die Funktionsfähigkeit des ÖPNV bedrohen, sollten diese auch versagt werden können. Dazu muss der zurzeit noch unzureichend definierte Begriff der Verkehrseffizienz auch im Gesetz unmissverständlich ausgefüllt werden. Eine wirksame Kontrolle muss zudem handhabbar sein für die Kommunen. Was wir nicht brauchen, ist ein Aufwuchs von Personal, Kotrollbürokratie und juristischen Auseinandersetzungen.

Innovation ist wichtig und gerade im öffentlichen Verkehr braucht es einen Digitalisierungsschub, nicht zuletzt getrieben durch die Corona-Pandemie. Wer Fahrgäste zum Umstieg bewegen will, muss heutzutage seine Angebote leichter zugänglich machen, durchgängig digital-buchbare Reiseketten ermöglichen und Echtzeitinformationen liefern. Nur mit attraktiven Tarifen und einer hohen Verfügbarkeit an nachhaltigen Mobilitätsalternativen kann die Verkehrswende gelingen.

Digitalisierung darf kein Selbstzweck werden - dann wird Mobilität der Zukunft nicht gelingen...

Die neuen Dienste müssen sich daran messen lassen, ob es gelingt, einen besseres Verkehrsangebot für alle zu schaffen. Für die Städte und Gemeinden stehen nicht nur die gut angebundenen und stark frequentierten Zentren im Fokus. Vielmehr sind es die Menschen und Räume, die weniger gut mit dem ÖPNV erreicht werden, denen besondere Aufmerksamkeit der öffentlichen Hand bedarf. New Mobility darf eben nicht nur etwas für Hipster sein. Darum ist es gut, dass durch die Gesetzesnovelle künftig Ridepooling durch öffentliche Auftraggeber ebenfalls ein fester Bestandteil der Nahverkehrskonzepte werden kann und damit auch Barrierefreiheit und Umweltstandards in den Blick genommen werden. In Bezug auf private Pooling-Angebote sollten wir uns nichts vormachen: im ländlichen Raum wird sich kaum ein Mobilitätsanbieter ohne Zuschüsse blicken lassen. Selbst in den Innenstädten kämpfen derzeit viele der Dienste um ihre Existenz.

Das neue Personenbeförderungsgesetz könnte nun ermöglichen, dass flexible und smart organisierte Fahrgemeinschaften auch diejenigen Menschen abholen, denen bislang nur die Mitfahrbank blieb. Klar ist aber auch: die kontrollierte Marktöffnung ist ein Experiment und sollte nachgesteuert werden, wenn sich Fehlentwicklungen zeigen.

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