Urteil zur Neutralitätspflicht von Kommunen - warum Verbände nicht einzelne Parteien generell kritisieren dürfen
Urteil zur Neutralitätspflicht von Kommunen - warum Verbände nicht einzelne Parteien generell kritisieren dürfen
© 123rf

Recht Aktuell

Neutralitätspflicht: Stadt muss Allianz gegen Rechtsextremismus verlassen

Das Urteil könnte massive Folgen für viele Kommunen in Deutschland haben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Stadt Nürnberg aus der "Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg" austreten muss. Der Grund ist, dass sich der Verein parteipolitisch positioniert. Mehr als 160 Städte gehören ihr an – auch sie müssen nach dem Urteil ihren Austritt prüfen.

Die Allianz hatte mehrfach öffentlich die AfD kritisiert. Die Kritik wollte die AfD so nicht hinnehmen, dadurch werde die parteipolitische Neutralitätspflicht der Stadt verletzt. Und das hat das Gericht nun auch bestätigt und gab der AfD Recht. Zuvor hatte der Nürnberger Stadtrat einen Austritt aus der Allianz mehrheitlich abgelehnt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Stadt Nürnberg erwägt, Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. 

Urteil zur Neutralitätspflicht hat grundsätzlichen Charakter

Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für andere Städte und Gemeinden haben, die Mitglied in ähnlichen Bündnissen sind. Kommunen sind zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Wenn ein Bündnis, dem sie angehören, sich explizit gegen eine bestimmte Partei positioniert, könnten sie in Konflikt mit dieser Pflicht geraten. Es ist daher ratsam, dass Kommunen die Aktivitäten solcher Bündnisse genau beobachten und sicherstellen, dass diese nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.

Die Allianz gegen Rechtsextremismus hat fast 500 Mitglieder, darunter 165 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 322 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen. 

Das ist die Begründung des Gerichts

In der Mitteilung weist das Gericht auch auf die Ausführungen während der mündlichen Verhandlung am 13. November hin. Es heißt, dass eine kommunale Öffentlichkeitsarbeit, „die sich explizit gegen eine nicht verbotene Partei wende“, gegen das „im Grundgesetz garantierte Recht der Parteien auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“ verstoße. Öffentliche Amtsträger hätten eine Pflicht „zur parteipolitischen Neutralität“. Dieser Pflicht könne sich die Stadt „nicht durch den Zusammenschluss mit gleichgesinnten anderen Kommunen oder Privaten entziehen“.

Das Urteil könnte daher auch für andere Kommunen von Bedeutung sein, die Mitglied in der Allianz sind. Es bleibt abzuwarten, wie diese auf das Urteil reagieren und ob sie ihre Mitgliedschaft überdenken werden.