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Onlinezugangsgesetz
© Adobe Stock

Digitale Verwaltung

Onlinezugangsgesetz - alle für sich selbst ...

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
16. November 2020
Beim Onlinezugangsgesetz haben sich Bund, Länder und Kommunen eigentlich auf das „Einer für Alle-Prinzip“ geeinigt. In der Praxis wird aber weiter fleißig doppelt entwickelt. Was nicht immer schlecht sein muss. Wie es aktuell um das OZG bestellt ist. Eine Analyse.

„Niemand hat je behauptet, dass Föderalismus einfach ist“. Das zeigt sich nicht nur in der Corona-Krise, sondern seit Jahren auch beim Onlinezugangsgesetz. Das Grundproblem ist einfach: Wenn etwas nicht klappt, wird der Bürger immer direkt seine Kommune verantwortlich machen. Und zu Recht ist es dem Bürger dabei ziemlich schnuppe, ob die jeweilige Leistung, die dahinter steckt, vom Bundesland Bayern oder vom Saarland erstellt und verbockt wurde.

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