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  3. OZG: Arbeitslosengeld II wird digital
Das OZG wird in weniger als 1000 Tagen Pflicht für alle Kommunen
Das OZG wird in weniger als 1000 Tagen Pflicht für alle Kommunen

Digitalisierung der Verwaltung

OZG: Arbeitslosengeld II wird digital

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
11. Juni 2020
Das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, wird in immer mehr Bereichen zum Standard. Fast 6000 Leistungen müssen ja insgesamt digitalisiert werden - und in etwa 950 Tagen wird das OZG dann zur Pflicht für alle Kommunen. Seit dem 10. Juni hat das OZG nun ein weitere wichtige Hürde genommen.

Das OZG ist im Rahmen der Coronakrise lange Zeit in den Hintergrund getreten. Anfang April waren es noch genau 1000 Tage, bis es zur Pflicht für alle Kommunen wird. Erst im Dezember vergangenen Jahres, wenige Tage vor Weihnachten ist die erste Leistung des OZG wirklich online gegangen. Mitten in der Corona-Krise glänzte dann eine kleine Stadt in Sachsen-Anhalt, Tangerhütte, damit, als erste Kommune in Deutschland alle Leistungen wirklich schon digital anbieten zu können. Mit dem Bürgermeister von Tangerhütte haben wir in einem Podcast über das erste "digitale Rathaus Deutschlands" ausführlich gesprochen. HIER können Sie das Gespräch Nachhören: 

Podcast

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Mitten in der Corona-Krise eröffnet der Bürgermeister einer Kleinstadt das erste digitale Rathaus! Was es damit auf sich hat und wie es funktioniert...
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Arbeitslosengeld ist nun OZG Leistung 

Am 10. Juni war nun Premiere für eine deutschlandweite Leistung im Rahmen des OZG. Das Arbeitslosengeld II kann nun in allen 104 Jobcentern in Deutschland digital beantragt werden. Spätestens am Montag soll es zumindest überall so sein. Niedersachsen und Hessen sind seit dieser Woche angebunden, alle anderen Jobcenter folgen in den nächsten Tagen. 

Der Deutsche Landkreistag zeigt sich mit dem Start hochzufrieden. In einer Erklärung heißt es wörtlich: "Der Online-Antrag zeichnet sich im Vergleich zum bisherigen Papierantrag und seinen zahlreichen auszufüllenden Anlagen durch hohe Nutzerfreundlichkeit aus: Er ist übersichtlich gestaltet, relevante Informationen werden nur einmal und basierend auf vorherigen Antworten abgefragt, eingebettete Hilfetexte liefern Erklärungen und sind leicht verständlich. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise können direkt über den Computer, das Tablet oder das Smartphone hochgeladen werden. Anschließend wird der fertige Antrag digital und sicher an das zuständige kommunale Jobcenter übermittelt."

Wer einen Blick auf die Funktionen der Leistung werfen möchte kann das (rein zur Ansicht, ohne Möglichkeit des Ausfüllens) auch auf einer speziell eingerichteten Seite tun. Wer sich dort umschaut sieht allerdings schnell, dass die technischen Möglichkeiten zwar geschaffen sind, am Layout darf aber noch gearbeitet werden. Allzu ansprechend jedenfalls ist die Seite nicht gestaltet, auf Grafiken zur Erklärung verzichtet sie gänzlich.

Hinter diesem Text finden Sie den LINK: 

Das Onlinezugangsgesetz - vier praktische Tipps für die Umsetzung

Onlinezugangsgesetz: Vier Praxistipps für die Umsetzung

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