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Das Onlinezugangsgesetz - vier praktische Tipps für die Umsetzung
Das Onlinezugangsgesetz - vier praktische Tipps für die Umsetzung

Digitalisierung der Verwaltung

Onlinezugangsgesetz: Vier Praxistipps für die Umsetzung

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
23. April 2020
Es klingt nach einem gigantischen Aufwand - fast 6000 Leistungen müssen digitalisiert und künftig online angeboten werden. So sieht es das im August 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz vor. Die Gretchenfrage: Wo und wie sollen Kommunen anfangen? Vier Tipps von Experten

Die Zeit drängt - das Onlinezugangsgesetz, ein Bundesgesetz, verpflichtet alle Beteiligten, bis spätestens zum Jahreswechsel 2021/2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Das sind fast 6000 Leistungen, die im Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung gelistet sind. Prioritär sind von den knapp 6000 Leistungen 575 umzusetzen. Und auch die natürlich nicht von den Kommunen allein. Trotzdem ein riesiger Berg an Arbeit, den viele Kommunen noch mit Skepsis sehen.

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  • Onlinezugangsgesetz (OZG) Arbeiten im Öffentlichen Dienst

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