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  3. Rechtsstreit um Straßenausbaubeiträge
Auch Brandenburg hat die Straßenausbaubeiträge abgeschafft - theoretisch, doch die Kommunen laufen nun Sturm, die Rechtssicherheit ist nicht gegeben sagen sie und sehen sich zahlreichen Klagen ausgesetzt!
Auch Brandenburg hat die Straßenausbaubeiträge abgeschafft - theoretisch, doch die Kommunen laufen nun Sturm, die Rechtssicherheit ist nicht gegeben sagen sie und sehen sich zahlreichen Klagen ausgesetzt!

Rechtsstreit um Straßenausbaubeiträge

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
11. Oktober 2019
Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge war politisch gewollt. Im Schnelldurchgang stimmte der Landtag in Brandenburg im Sommer zu - offenbar, ohne die Auswirkungen auf die Kommunen zu berücksichtigen. Die sehen sich nun vor Rechtsstreitigkeiten und fürchten hohe Mehrkosten, weil die Zuschüsse des Landes unklar geregelt sind.

Sind die Straßenausbaubeiträge erst einmal abgeschafft, bringt das eine Entlastung bei der Bürokratie für Kommunen. Das war eines der beiden Hauptversprechen des Brandenburger Landtages, als im Sommer die Gebühren abgeschafft wurden. Das zweite Versprechen: Die Einnahmeausfälle übernimmt komplett das Land. Jetzt zeigt sich: Beides tritt offenbar nicht ein. Stattdessen kommt ein neues Problem hinzu: Die Kommunen müssen eine Unmenge an Rechtsstreitigkeiten fürchten. Davon geht der Städte- und Gemeindebund in Brandenburg aus. Der Verband hatte sich immer wieder gegen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. 

 

Das sah der Beschluss über Straßenausbaubeiträge vor 

Knapp 1420 Euro je Kilometer Gemeindestraße pro Jahr. Das hatte der Landtag als Zuschuss für die Kommunen beschlossen. Macht unterm Strich Kosten von 40 Millionen Euro im Jahr. Hier beginnt aber schon der Zweifel einiger Kommunen. Denn der Landtag hatte sich Geobasisdaten als Grundlage genommen. Einige Gemeinden fürchten nun, dass gar nicht alle Straßen erfasst wurden und wollen erst einmal nachrechnen, wie viel Kilometer Straße sie wirklich ganz genau haben. 

Schwerer wiegt aber ein anderes Thema: Der Landtag hatte die Summe nur für Gemeindestraßen beschlossen. Zwar müssen Anwohner in Brandenburg in der Tat für Kreis- Landes und Bundesstraßen keine direkten Straßenausbaubeiträge zahlen - wohl aber für die dortige Straßenbeleuchtung sowie für Geh- und Radwege. Die Kosten werden nun vom Land aber nicht kompensiert. Zahlreiche Kommunen sehen daher nun Rechtsunsicherheit. Sie wissen nicht, wie sie mit der Abrechnung umgehen sollen - sind auch diese Gebühren für die Anwohner abgeschafft oder müssen sie weiter erhoben werden? Der politische Beschluss des Landtags hat die rechtlichen Bedingungen offenbar vorab nicht sauber geprüft. 

Und noch ein Problem in dem politischen Beschluss: Es heißt zwar, dass Gemeinden Mehrkosten beim Land abrechnen können, wenn die Pauschale nicht ausreicht. In der Verordnung fehlen aber Regeln, wie diese Abrechnung erfolgt. Am Ende gibt es also keine Verwaltungsvorlage, wie, bei wem und unter welchen Umständen und mit welchen Dokumenten abgerechnet werden kann. 

Das vierte Problem: Die Pauschale von gut 1400 Euro scheint, so meinen es viele Bürgermeister, ziemlich willkürlich aus der Luft gegriffen zu sein. So betonen zahlreiche Bürgermeister laut dem Städte- und Gemeindebund, dass ihre realen Kosten deutlich höher liegen. Thomas Günther etwa, der Bürgermeister von Hennigsdorf sagt, er könne in diesem Jahr mit einer Pauschale von 112.000 Euro rechnen. Die tatsächlichen Kosten hätten in den vergangenen Jahren aber regelmässig deutlich darüber gelegen. Heißt unterm Strich also: Weniger Straßenaubau. 

Und hier noch Problem Nummer 5: Die Pauschale soll jährlich um 1,5 Prozent steigen. Vergleicht man das mit den Baukosten der letzten Jahren, ist der Wert ein Witz. Die realen Kostensteigerungen liegen deutlich höher. Der Gemeindebund spricht hier von bis zu zehn Prozent Kostenerhöhungen in einigen Jahren. 

Aber die Bürokratie durch das Abrechnen der Straßenausbaubeiträge fällt doch weg, oder?

Richtig ist, gibt es keine Einwendungen mehr gegen einen Gebührenbescheid, macht das auch keine Arbeit, Bürokratie fällt weg. Auch die Beiträge selbst muss die Kommune natürlich für die Bürger nicht mehr errechnen. Das ist aber pure Theorie, heißt es beim Städte- und Gemeindebund. Die Kommunen müssen in der Praxis nämlich weiter errechnen, was an Straßenausbaubeiträgen von den Einwohnern hätte eingefordert werden können. Denn das ist die Grundlage für die Abrechnung möglicher höherer Pauschalen beim Land. Immerhin muss die Kommune Mehrkosten, die über der Pauschale von knapp 1420 Euro liegen, ja beweisen. Bürokratie fällt also keine weg. 

Und dann sind da noch die neuen zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten. Sie drehen sich um die Frage der Erschließungsbeiträge. Die sind nämlich von der Abschaffung der Straßenausbaugebühren auch nicht betroffen. Das heißt: Für die erstmalige Einrichtung einer Straßen müssen Einwohner auch künftig zahlen. Auch hier ist es wieder eine Definitionsfrage, was Erschließungsmaßnahmen sind. eine Sandpiste etwa, die schon zu DDR-Zeiten als Straße genutzt wurde und nun geteert wird, muss nicht unbedingt eine Ersterschließung sein. Denn auch die Sandpisten wurden ja "erschlossen" durch Maßnahmen etwa, den Sand zu härten und befahrbar zu machen. Anwählte von Anwohnern jedenfalls könnten kreativ werden in der Auslegung. Den Ärger, den Zeitaufwand und die Kosten haben die Kommunen - für ein aus Sicht des Gemeindebundes - nicht rechtssicheres Gesetz des Landes. 

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