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Rückwärtsfahrt für Müllautos vor dem Aus?

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
23. September 2015
Müllautos sollen künftig nicht mehr rückwärts fahren dürfen - wenn doch, lauern extreme Dokumentationspflichten.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beabsichtigt, dazu eine Branchenregel „Abfallsammlung“ zu verabschieden. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat gemeinsam mit anderen Verbänden (u. a. dem VKU) in einem Schreiben an die DGVU seine Bedenken gegen einzelne darin enthaltene Regelungen zum Ausdruck gebracht. Grundsätzlich befürworten die Unterzeichner eine Neustrukturierung der Branchenregel. Vor allem mit Blick auf die Gefahren des Rückwärtsfahrens sei diese unerlässlich. Gleichzeitig bedürfe es aber einer prinzipiellen Öffnungsklausel für den Einsatz geeigneter Technik, um Rückwärtsfahrten weiterhin zu ermöglichen. Moderne Rückfahrassistenzsysteme (RAS) etwa könnten wirkungsvolle Hilfestellungen für die Fahrer von Abfallsammelfahrzeugen bieten. BDE-Präsident Peter Kurth: „Unseren Mitgliedsunternehmen ist bewusst, dass das Rückwärtsfahren mit Abfallsammelfahrzeugen mit Gefahren verbunden ist. Aus Sicht unserer Mitglieder wird jedoch insbesondere das Rückwärtsfahren durch die geplante Branchenregel zukünftig Hürden unterworfen, die eine bürgerfreundliche und gleichzeitig sichere Müllabfuhr erheblich erschweren werden. Einzelne Regelungen sind zudem nicht praktikabel und erzeugen einen inakzeptablen Verwaltungsaufwand.“ Die Branchenregel sieht künftig vor, Touren so zu planen, dass keine Rückwärtsfahrten notwendig sind. Sind alle Möglichkeiten der Tourenplanung nach eingehender Prüfung ausgeschöpft und schriftlich dokumentiert, muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung festlegt werden, ob eine gefahrlose Rückwärtsfahrt ausnahmsweise gewährleistet werden kann. Peter Kurth: „Die Vorgabe, dass ein Betrieb schriftlich vollständig dokumentieren muss, an welchen Stellen im gesamten Sammelgebiet potenziell rückwärts gefahren wird und hierzu für jeden Einzelfall eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist, lässt sich in der Praxis nicht erfüllen. Gerade in Großstädten sammeln die Betriebe den Abfall in tausenden Straßen. Eine abschließende Analyse des gesamten Straßennetzes auf die Notwendigkeit des Rückwärtsfahrens hin erfordert einen praktisch nicht zu leistenden Personal- und Bürokratieaufwand. Wir lehnen die Vorgabe eines Rückfahrkatasters aber auch deshalb ab, weil das Rückwärtsfahren in vielen Bereichen unverzichtbar ist.“ Gleichwohl ist sich die Branche der mit dem Rückwärtsfahren verbundenen erheblichen Gefahren für Mensch und Material bewusst. Es müsse deshalb alles getan werden, so Peter Kurth, die Gefahren beim Rückwärtsfahren für den Einweiser, aber auch für den Regelverkehr und insbesondre Fußgänger so weit wie nur irgend möglich zu minimieren. Der Entwurf müsse in einer Öffnungsklausel die stetige Entwicklung der technischen Möglichkeiten stärker berücksichtigen, um zuverlässig Unfälle beim Rückwärtsfahren vermeiden zu können.

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