Mann räumt Schnee
Wer ist zuständig für die Schneeräumung?
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Wintereinbruch

Gefahr durch Schnee: Unterricht fällt aus, Turnhallen gesperrt

Es war ein hartes Wochenende für den Winterdienst und alle Einsatzkräfte: Nach dem heftigen Wintereinbruch ereigneten sich zahlreiche Unfälle, Bäume mussten von der Fahrbahn geräumt werden, in einigen bayerischen Orten fiel der Strom aus. In den Kommunen tagten die Krisenstäbe. Vorsorglich haben einige bayerischen Landkreise den Schulunterricht für den Montag abgesagt.
Aktualisiert am 4. Dezember 2023

Nach dem starken Schneefall reagieren die Behörden besonnen: Am Sonntagnachmittag entschied der Landkreis Starnberg, dass der Präsenzunterricht an Grund- und Mittelschulen am Montag ausfällt. Weiterführende Schulen können dort Distanzunterricht anordnen. Auch das Staatliche Schulamt Mühldorf am Inn hat entschieden, den Präsenzunterricht an den öffentlichen Schulen im Landkreis Mühldorf am Inn durch Unterricht von zu Hause zu ersetzen.

Schneelast auf Dächern

Auf den Dächern wird die Schneelast schnell zur Gefahr:  "Auf einigen Objekten liegt das besondere Augenmerk, damit es bei den schweren Schneemassen nicht zur Einsturzgefahr kommt", so der Starnberger Landrat Stefan Frey. Das Technische Hilfswerk THW berate dazu lagebezogen. Am Dienstag dann die Nachricht: "Fast alle Schulen im Landkreis Starnberg haben morgen wieder geöffnet. Ausgenommen ist die Grundschule in Stockdorf, die wegen eines Heizungsausfalls geschlossen bleibt, aber eine Notbetreuung einrichtet." Schülerinnen und Schüler, die aus verkehrlichen Gründen den Unterricht nicht oder nicht rechtzeitig erreichen können, sind entschuldigt, müssten dies aber bei den Schulen anzeigen. Die Fachoberschule und die Berufsschule in Starnberg bleiben für den Präsenzunterricht geschlossen. Die beiden Schulen unterrichten am Dienstag ausschließlich im Distanzunterricht."

Auch der Landkreis Mühldorf am Inn gab Entwarnung: "Nach derzeitigem Stand findet am Dienstag, 5.12.2023, an allen öffentlichen Schulen im Landkreis Mühldorf a. Inn wieder Präsenzunterricht statt. Sollte sich die Situation witterungsbedingt noch ändern, geben wir dies so zeitnah wie möglich bekannt." Einzige Ausnahme sei die Grund- und Mittelschule Gars am Inn. Dort gebe es auch am Dienstag noch Distanzunterricht, da das Gebäude noch von der Schneelast befreit werden muss.

Vielerorts wurden wegen der Schneelast auf den Dächern in den Gemeinden auch die Turnhallen gesperrt. Vorübergehend fuhren Busse und Bahnen nicht. Der Münchener Flughafen stellte den Betrieb am Sonnabend ein. Obwohl am Sonntag bereits wieder Starts und Landungen möglich waren, kam es zu zahlreichen Ausfällen und Verspätungen. Auch der Bahnverkehr war betroffen.

Kommunen auf Wintereinbruch vorbereitet

Die Kommunen waren auf den Wintereinbruch offenbar gut vorbereitet. Die Räumfahrzeuge waren überall im Einsatz. "Hallo Männer vom Bauhof, danke für euren Einsatz! Wir sind stolz und dankbar, dass ihr den Schnee zur Seite räumt" postete der Bürgermeister einer niederbayerischen Stadt auf Instagram. "Ihr steht für uns um 3 Uhr nachts auf und geht spätabends erst ins Bett ... und bevor man schimpft, einfach mithelfen und auch einmal den Fahrern ein Lächeln schenken."

Gemeinden für Schneeräumung zuständig

  • Die jeweilige Kommune ist für den Winterdienst und somit für das Schneeräumen verantwortlich. Die Gemeinde muss innerorts an gefährlichen Stellen, etwa auf wichtigen Durchgangsstraßen, Fußgängerwegen und öffentlichen Parkplätzen Schnee räumen und streuen.
  • Aber: Die Kommune kann die Pflicht aber an die Besitzer der Grundstücke delegieren - und das tun die allermeisten auch. In den Verordnungen ist der zeitliche Umfang der Räumpflicht meist genauer bestimmt. Der Beginn darf nicht vor 6 Uhr, das Ende nicht nach 22 Uhr liegen.
  • Was viele nicht wissen: Der Vermieter oder die Vermieterin kann den Winterdienst auf den Mieter übertragen. Das muss aber auch so im Mietvertrag festgelegt sein.
  • Damit die Wege auch bei Schneeglätte sicher begehbar sind, müssen Hausbesitzer Sand oder Splitt streuen.
  • Wer der Räumpflicht nicht nachkommen kann, muss eine Vertretung besorgen.

Womit darf gestreut werden?

Laut einem Bericht des SWR verbieten nahezu alle Kommunen aus Umweltschutzgründen den privaten Einsatz von Streusalz. Wer sich nicht daran hält, dem drohen in der Regel hohe Strafen. Doch eine Reihe von Kommunen erlaube an gefährlichen Stellen oder bei extremer Witterung auch Ausnahmen. So sagte eine Sprecherin der Stadt Tübingen:  "In extremen Ausnahmefällen wie sehr starker Glätte (Blitzeis), die nicht anders beseitigt werden kann, dürfen Privatpersonen auch Auftausalze verwenden."

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