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  3. Galgenfrist für Behörden in sozialen Medien?
Viele Kommunen nutzen soziale Medien zur Kontaktaufnahme mit ihren Bürgern - von Schulen über Behörden bis zur Polizei - nun droht allen das rechtliche Aus des Betreibens von eigenen Seiten bei Facebook und Co
Viele Kommunen nutzen soziale Medien zur Kontaktaufnahme mit ihren Bürgern - von Schulen über Behörden bis zur Polizei - nun droht allen das rechtliche Aus des Betreibens von eigenen Seiten bei Facebook und Co
© 123rf

Bundesregierung reagiert zurückhaltend

Galgenfrist für Behörden in sozialen Medien?

von Christian Erhardt
Chefredakteur | KOMMUNAL
13. Januar 2020
Die Diskussion über die Aktivitäten von Kommunen und anderen Behörden in sozialen Medien hat die Bundesregierung erreicht. Nachdem mehrere Datenschützer und auch Juristen erklärt haben, das Betreiben von eigenen Kanälen und selbst das Twittern von Behörden sei rechtswidrig, hat sich nun die Bundesregierung nach Absprache mit mehreren Ministerien erstmals dazu geäussert. Die Erklärung gleicht einer Art Galgenfrist - mit jedoch offenbar klarem Zwangs-Ausstiegs-Szenario.

Für Städte und Gemeinden sind Facebook und andere soziale Medien seit einigen Jahren zu einer wichtigen Verbreitungsquelle geworden. Da haben Bürgermeister eigene Accounts angelegt, die Pressestellen vieler Kommunen verbreiten hier ihre wichtigen Meldungen. Gerade in einer Zeit, in der viele Lokalzeitungen entweder wirtschaftliche Probleme haben und ausgedünnt werden oder kaum noch von den Bürgern gelesen werden, ein wichtiger Verbreitungsweg. Überhaupt nehmen die sozialen Medien im Mix der Öffentlichkeitsarbeit in unseren Gemeinden seit Jahren an Bedeutung zu.

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