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  3. Streikrecht ist Grundrecht

Streikrecht ist Grundrecht

14. Februar 2018
Die Gewerkschaft ver.di hofft darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die jetzige Regelung kippt. Ein Streik als letzte "Ultima Ratio" in der Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer müsse jedem zustehen, sagt auch Wolfgang Pieper, Mitglied im Bundesvorstand von ver.di.

ver.di steht zur uneingeschränkten Koalitionsfreiheit auch für Beamte. In einem demokratischen Rechtsstaat hat die Einschränkung elementarer Grund- und Menschenrechte wie der Koalitionsfreiheit keinen Platz. Auch Beamte müssen das Recht haben, für die Gestaltung ihrer Arbeits- und Einkommensbedingungen einzutreten – gegebenfalls mit einem Streik. Das Streikverbot richtet sich allein nach dem Status, unabhängig davon, welche Funktion Beamte ausüben. Über die Verbeamtung ließen sich Einschränkungen der Koalitionsfreiheit willkürlich erweitern.

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