Strenge Regeln für E-Scooter
Strenge Regeln für E-Scooter
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ermöglicht seit Juni 2019, dass E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr mit bis zu 20 km/h Geschwindigkeit teilnehmen dürfen. Dabei gelten ähnliche Regeln wie für Fahrräder: Sie können auf Radwegen, Fahrradstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Gibt es sie nicht, dürfen die E-Scooter-Fahrer auch die Fahrbahn nutzen. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. So weit sind die Regeln klar. Können aber die Kommunen festlegen, wo die E-Scooter nach Gebrauch abgestellt werden müssen? Und: Können sie auch die Anzahl der Tretroller durch die Verleihfirmen beschränken?
Parken von E-Scootern - das ist die Rechtslage
Die Ausschüsse für Verkehr, Inneres, Recht und Umwelt im Bundestag hatten unter anderem eine Erlaubnispflicht für das Parken von E-Scootern empfohlen. Doch eine entsprechende Bundesratsinitiative fand keine Mehrheit. Die Länder sind sich also immer noch nicht einig, ob eine Rechtsgrundlage für die Einstufung des E-Scooter-Verleihs als Sondernutzung geschaffen werden sollte. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sind der Frage nachgegangen: „Stellt das Aufstellen von E-Scooter eine Nutzung öffentlicher Straßen im Weg des erlaubnisfreien Gemeingebrauch dar oder eine Sondernutzung, die genehmigt werden muss?“ Das ernüchternde Fazit der Experten: „Das kann mangels einschlägiger Rechtsprechung und Gesetzgebung nicht eindeutig beantwortet werden.“ Kommunale Spitzenverbände fordern bislang vergebens vom Gesetzgeber Befugnisse für die Kommunen, die Zahl der E-Scooter in den Städten zu begrenzen und das Parken nur mehr auf ausgewiesenen Flächen zu erlauben.
Die Kommunen haben bislang freiwillige Absichtserklärungen mit den Anbietern vereinbart. Ein Urteil gibt ihnen aber Aufwind. Das Verwaltungsgericht Münster hat die Stadt Münster dazu verpflichtet, klare Regelungen zum Parken der E-Scooter mit den Verleihfirmen zu treffen. Der Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen hatte wegen der gefährlichen Hindernisse geklagt.

Auf dieses Urteil beruft sich auch die Stadt Nürnberg. Der Stadtrat entschied, wegen der zunehmenden Beschwerden, das Ausmaß an E-Scootern deutlich einzugrenzen. Im März 2022 waren 4550 Fahrzeuge in Nürnberg von vier Verleihfirmen stationiert, ein weiterer Anbieter zeigt Interesse. Klar ist, dass damit die Zahl der E-Scooter steigen wird. Die Kommune will dem aber einen Riegel vorschieben: „In der Altstadt sollen die Verleihfirmen künftig nur noch 1000 Elektroroller auf zugewiesenen Sammelparkplätzen abstellen können“, sagte Stadtsprecher Andreas Franke zu KOMMUNAL. „In der restlichen Innenstadt dürfen dann 2500 Tretroller auf Sammelplätzen abgestellt werden.“ Der Stadtrat hat die entsprechende Verordnung in Auftrag gegeben. Sie soll ab Frühjahr 2023 gelten. Vermutlich wirkungsvoll: Die Verleihgebühr für Nutzer läuft so lange weiter, bis der elektrische Roller an einem offiziellen Parkplatz abgestellt ist. Pro Fahrzeug und Quartal müssen die Verleiher eine Sondernutzungsgebühr zahlen. Geplant ist nun eine neue Ausschreibung nach den neuen Kriterien. Auch Lübeck begrenzt das E-Scooter-Angebot.Berlins neues Straßengesetz sieht vor, dass E-Scooter nicht mehr auf Gehwegen abgestellt werden dürfen Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar fordern Experten, dass die Fahrer bei von ihnen verschuldeten Unfällen auch haften. Ein Fahrverbot auf Bewährung sollte eingeführt werden.
Wie die Kommunen eigene Vorschriften für E-Scooter erlassen
Auch München hat neuerdings eine Parkplatzpflicht für E-Scooter eingeführt. Die Fahrzeuge dürfen nur noch auf ausgewiesenen und markierten Sonderflächen zurückgegeben werden. „Die Situation mit wahllos in der Altstadt abgestellten E-Tretrollern musste dringend verbessert werden“, unterstreicht Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter. Es müsse verhindert werden, dass die Roller „vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen behindern oder gar gefährden.“ Zu den Münchner Regelungen im Pilotprojekt gehört auch: Wer den E-Scooter nicht wie vorgeschrieben nach der abgelaufenen Ausleih-Zeit abstellt, muss 20 Euro Verwarngeld zahlen.
Nach einer aktuellen Studie des Automobilclubs ADAC fährt inzwischen jeder sechste Deutsche ab 16 Jahren E-Scooter. 45 Prozent der Nutzer besitzen einen eigenen E-Scooter. Für jeden siebten Nutzer geht es nicht darum, möglichst schnell damit voranzukommen, sondern der Spaß am Fahren steht im Vordergrund. Am häufigsten wird der Elektro-Tretroller für Entfernungen von einem bis zwei Kilometern genutzt. Strecken von drei Kilometern und mehr legen üblicherweise 17 Prozent der E-Scooter-Fahrenden zurück.
„Die anfängliche Euphorie, E-Scooter würden einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten, kann derzeit nicht bestätigt werden“, stellt die Stadt Nürnberg in der Vorlage für den Stadtratsbeschluss fest. Sind die E-Scooter eigentlich umweltfreundlich? Das Bundesumweltamt kommt zu folgendem Schluss: Als Leihfahrzeuge in Innenstädten bringen die E-Scooter eher Nachteile für die Umwelt. Denn dort können viele Ziele zu Fuß erreicht werden oder über den gut ausgebauten Öffentlichen Nahverkehr. Gegenüber dem Auto sind E-Scooter deutlich emissionsfreier. „Doch mit dem bewährten Fahrrad, mit dem sich die Strecken ebenso schnell bewältigen lassen und Gepäck besser transportieren lässt, sind E-Scooter deutlich umweltschädlicher“, so die Experten vom Bundesumweltamt.
E-Scooter können Mobilitätsangebot sinnvoll ergänzen
Es gibt aber auch positive Meldungen: Ludwigsburg Bürgermeister Sebastian Mannl zieht ein positives Fazit für das Modellprojekt, das im April 2021 startete. „Anfangs haben uns immer wieder Beschwerden, zum Beispiel über falsch abgestellte Roller, erreicht“, sagt der Bürgermeister der Stadt in Baden-Württemberg. „In der Zwischenzeit ist deren Zahl aber deutlich zurückgegangen. „Wir können also feststellen: Das Mobilitätsangebot E-Scooter ist mittlerweile in Ludwigsburg angekommen und wird auch gut genutzt.“ Die Stadt hat mit zwei Anbietern Verträge geschlossen. Von den 300 E-Scootern dürfen pro Anbieter zu Beginn eines Geschäftstags je 50 E-Scooter in der Innenstadt platziert werden. Darüber hinaus wird eine Mindestverteilung von fünf E-Scootern pro Stadtteil festgelegt. Dadurch ist eine gleichmäßige Verteilung der E-Scooter in ganz Ludwigsburg gewährleistet. Es gibt speziell markierte Abstellflächen.
