Glätte
Streusalz in Berlin: Gericht kassiert Freigabe
Spiegelglatte Gehwege, volle Notaufnahmen und Rettungswagen im Dauereinsatz – Berlin rutscht aus. Eisregen und Minusgrade haben Bürgersteige und Nebenstraßen in gefährliche Rutschbahnen verwandelt, die Notaufnahmen sind voll von gestürzten und zum Teil schwerverletzten Menschen. Der Senat reagierte nach langem Abwarten mit einer pauschalen Lösung: Streusalz sollte vorübergehend erlaubt werden. Diese Lösung ist nun wieder vom Tisch. Denn es wurde dagegen geklagt - mit Erfolg.
Streusalz-Verbot für Privatpersonen in Berlin gilt wieder
Der Naturschutzbund Berlin hat seine Klage gegen die Allgemeinverfügung zum Einsatz von Tausalz gewonnen. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin. Damit ist der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen in Berlin ab sofort wieder untersagt. Die Berliner Stadtreinigung darf allerdings Streusalz weiterhin einsetzen, so wie es das Straßenreinigungsgesetz vorsieht.
Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatte das Streusalzverbot am 30. Januar per Allgemeinverfügung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Begründet wurde das mit der anhaltenden Glätte auf Berliner Gehwegen. Die Regelung sollte bis zum 14. Februar gelten. Erlaubt sein sollte dabei nicht nur klassisches Streusalz, sondern auch Speisesalz oder sogar Salz für Geschirrspüler. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hatte die Entscheidung bekannt gegeben, bereits mit Hinweis auf die rechtlich unsicherere Situation.
Extreme Glätte hebelt Gesetz nicht aus
Der Umweltverband Nabu wirft den Verantwortlichen in Berlin vor, geltendes Recht auszuhebeln. Die Geschäftsführerin des Nabu Berlin, Melanie von Orlow, nannte ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage inakzeptabel. Die Freigabe hat ihrer Ansicht nach einen problematischen Präzedenzfall geschaffen. Kritisiert wurde außerdem, dass aus der Senatsverwaltung sogar Geschirrspülersalz als Alternative vorgeschlagen wurde, obwohl es sich dabei chemisch ebenfalls um Natriumchlorid handelt.
Nabu: Streusalz hat Lage nicht verbessert
Nach Einschätzung des Nabu war die Maßnahme weder notwendig noch geeignet. Trotz der zeitweisen Freigabe hätten die Berliner Stadtreinigung und die Grünflächenämter überwiegend mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt gearbeitet. Streusalz habe keinen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lage geleistet. Auch deshalb trage das Argument des Senats, die Gefahrenlage lasse sich nur mit einer pauschalen Salzfreigabe beherrschen, nicht.
Richter kritisiert formale Fehler der Senatsverwaltung
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts rügte auch, dass die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr und Klimaschutz es versäumt habe, die sofortige Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung schriftlich zu begründen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Eisglatte Gehwege werden zum Verhängnis
Die Berliner Stadtreinigung darf weiterhin Streusalz einsetzen. Sie räumt Straßen und Radwege, für die Gehwege vor den Häusern sind die Eigentümer zuständig. Doch auch entlang von Spielplätzen und anderen öffentlichen Plätzen schlittern die Berliner immer noch über eine gefährliche Eisdecke.
Streusalzverbot eine Berliner Ausnahme?
Berlin ist mit seinem Streusalzverbot kein Sonderfall. In vielen Bundesländern ist der Einsatz von Auftausalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten oder stark eingeschränkt. Kommunen regeln den Winterdienst über Satzungen, die Streusalz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erlauben, etwa bei Eisregen, starken Steigungen oder besonders gefährlichen Stellen. So wird es unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Brandenburg gehandhabt. Eine pauschale Freigabe für ganze Stadtgebiete ist unüblich.
Die Umweltschäden durch Streusalz sind seit Langem bekannt. Salz gelangt in den Boden, stört den Nährstoffhaushalt von Pflanzen und schädigt insbesondere Straßenbäume häufig zeitverzögert. Tiere leiden unter entzündeten Pfoten und Schleimhäuten. Zudem trägt Streusalz zur Versalzung des Grundwassers bei. Hinzu kommen Korrosionsschäden an Straßen, Brücken, Fahrzeugen und Leitungen, die für Kommunen erhebliche Folgekosten verursachen.
Streusalz ist knapp in Deutschland
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Streusalz ist nicht unbegrenzt verfügbar. In den vergangenen Wintern kam es regional immer wieder zu Engpässen. Kommunen berichten von knappen Lagerbeständen, steigenden Preisen und Lieferproblemen. In solchen Situationen wird Streusalz vor allem für Hauptverkehrsstraßen, Brücken und wichtige Infrastrukturen vorgehalten. Eine zusätzliche Freigabe für private Haushalte kann diese Versorgung weiter belasten.
Hier finden Sie die Begründung des Verwaltungsgerichts Berlin zum Streusalz.

