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  3. Gurkenwasser statt Streusalz: Weitere Bundesländer prüfen Einführung
Winterdienst im Einsatz, hier in Waldesch, Rheinland-Pfalz beim Streusalz Einsatz auf der Bundesstraße 327

Einsatz hat sich bewährt

Gurkenwasser statt Streusalz: Weitere Bundesländer prüfen Einführung

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
27. Januar 2021
Gurkenwasser gehört nicht in den Abfluss, sondern möglicherweise bald vor Ihre Haustür auf den Bürgersteig oder die Straße. Ein Pilotprojekt in Bayern hat den Erfolg gezeigt - nun prüfen weitere Bundesländer, statt Streusalz künftig Gurkenwasser einzusetzen.

Streusalz ist in vielen Kommunen bereits verboten oder darf laut Satzung nur bei besonders gefährlichen Situationen von Privatpersonen in der Stadt oder Gemeinde eingesetzt werden. Freilich ist das Verbot kaum durchsetzbar und spätestens auf den großen Kreis-Landes und Bundesstraßen und erst recht auf den Autobahnen gibt es bisher keine Alternative zum Stereusalz. In Dingolfing in Bayern verwendet die Strassenmeistereien nun seit einem Jahr Gurkenwasser statt Flüssigsalz, um die Straßen bei Schnee und Eis sicher zu machen. KOMMUNAL hatte vor einem Jahr über das Pilotprojekt berichtet. 

Die Ausgangssituation damals: Allein in Bayern werden pro Winter 326.000 Tonnen Streusalz auf den Straßen verteilt. Nebenher sind dafür mehr als 3000 Mitarbeiter im Einsatz. Dass Streusalz obendrein etwa für die Pfoten von Hunden und Katzen sehr schädlich ist, dass auch Igel und Vögel krank werden können, das alles war immer wieder kritisiert worden. Und weil Streusalz zum Teil aus Natriumchlorid besteht, was in Mengen auch Pflanzen schädigen kann, führte zu den Versuchen, Salz möglichst zurückzudrängen. Die Satzungen vieler Kommunen versuchen seit Jahren, den Einsatz auf ein Minimum zu beschränken, mindestens auf Gehwegen. Doch das häufig benutzte Split oder Sand ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Es macht nicht nur Dreck und bleibt in Schuhen stecken, Hunden und Katzen etwa ist damit auch nicht geholfen, weil sie sich daran die Pfoten aufschlitzen. 

Ein Hersteller von Gurken hatte die Idee für die Streusalz Alternative 

In Dingolfing sitzt aber ein großer Hersteller von Gurken, die Firma Develey. Allein in der Firma in Niederbayern werden jedes Jahr rund 17.000 Tonnen Gurken verarbeitet. Dabei bleiben riesige Mengen an Gurkenwasser übrig, also nichts anderes als Salzwasser. die Klärung der Substanz war bisher aufwändig und teuer. Nachdem es ein Problem mit der Abwasseranlage gab, kam das Unternehmen auf die Idee, der Stadt das Projekt anzubieten. Mit Erfolg. Im vergangenen Jahr wurde in Dingolfing reichlich Gurkenwasser eingesetzt, sobald es glatt wurde. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen. Andreas Maier, der Leiter der Strassenmeisterei in Dingolfing sagte in der vergangenen Woche im Bayerischen Rundfunk wörtlich: "Es ist kein Unterschiede zu der eigens produzierten Sole zu erkennen und im Winterdienst können dieselben Erfolge erzielt werden". Darum geht das Pilotprojekt in Dingolfing jetzt in den Regelbetrieb über. Durch den Einsatz von Gurkenwasser wolle man schon in diesem Jahr rund 1000 Tonnen Streusalz einsparen. 

Technisch wird das Wasser mit sieben Prozent Salzanteil zu 21-prozentiger Sole umgewandelt und dann auf den Straßen gegen Eis und Schnee in flüssiger Form durch die Räum-und Streufahrzeuge ausgebracht.

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Nach Bayern will auch Brandenburg künftig auf Gurkenwasser statt Streusalz setzen

Der Brandenburger Landesbetrieb Straßenwesen ist auf das Projekt inzwischen aufgesprungen. Auch in Brandenburg gibt es eine große Gurkenproduktion. Die sogenannten Spreewaldgurken werden weit über die Grenzen der Region als Delikatesse verkauft. Das Thema werde bereits in einer Länderfachgruppe beraten, sagte der Sprecher des Landesbetriebs Steffen Streu dem Regionalen Rundfunk Berlin-Brandenburg. Allerdings wolle man auch noch mal die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes prüfen. 

"Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten". 

Auszug aus der Satzung der Stadt Attendorn zur Schneeräumfplicht

Wie Kommunen Das Thema Streusalz in den Verordnungen behandeln 

In ganz Deutschland versuchen Städte und Gemeinden seit Jahren, den Einsatz von Streusalz zumindest bei Privatpersonen zu begrenzen. Vor allem in größeren Städten sind die Verordnungen streng. So heißt es etwa in der Verordnung der Stadt München wörtlich: "Die Anwendung von ätzenden Stoffen, wie z. B. Streusalz u. ä., ist untersagt." Andere Städte erlauben es nur in sogenannten Extremwetterlagen. In Regensburg etwa heißt es in der Satzung: "Erlaubt ist der Einsatz solcher Mittel....an Gefahrenstellen wie ausgeprägte Eisflächen, Treppen oder Rampen für Rollstuhlfahrer". In Stuttgart heißt es in der Verordnung etwa, dass bei Blitzeis gestreut werden darf. 

Überall gilt derweil die Schneeräumpflicht. Grundsätzlich ist jede Gemeinde für das Räumen und Streuen verantwortlich. Allerdings können sie diese Pflichten durch die Gemeindesatzung an die Eigentümer übertragen. Das machen auch fast alle Kommunen. Der Eigentümer kann die Räum- und Streupflicht allerdings weitergeben. An einen Hausmeisterservice oder den Mieter. Das muss aber ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein.

Wer der Räumpflicht nicht nachkommen kann, muss eine Vertretung besorgen - unabhängig davon, ob man in der Arbeit ist oder im Urlaub. Auch Krankheit und körperliche Gebrachen sind keine Ausrede. Üblicherweise muss Schnee auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden, damit zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeikommen. Einige Kommunen geben keine genau Breite an. Meist ist der Meter trotzdem die Richtlinie. Denn häufig (etwa in der Satzung in Attendorn im Sauerland) heißt es dann: "Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten". 

Gibt es keinen Gehweg muss in der Regel ein Streifen am Straßenrand geräumt werden. Übrigens: Es ist verboten, den Schnee einfach auf die Straße zu schieben! Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die ebenfalls häufig in den Satzungen der Kommunen festgelegt ist. Der Schnee muss in aller Regel auf das eigene Grundstück geschoben werden. In einigen Kommunen gibt es zudem spezielle Lagerflächen. 

Außerdem müssen Anlieger an eine Straße auch die Zufahrt zu Ihrem Grundstück so räumen, dass zum Beispiel der Postbote rutschfrei zum Briefkasten kommt. Viele Häuser liegen nicht direkt am Fußweg, sondern haben einen Grünstreifen dazwischen, der der Stadt gehört. In diesem Fall kommt es darauf an, was die Satzung der Gemeinde vorsieht. 

Die Streu- und Räumpflicht ist werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Hier gibt es aber wieder Ausnahmen, die von den Kommunen und den Satzungen festgelegt werden können. Meist gibt es etwa besondere Regelungen für Gastwirte. Sie müssen während ihrer Öffnungszeiten jederzeit für freie Zugänge sorgen. 

Kommt es zu einem Unfall, rutscht also etwa ein Fußgänger aus, weil nicht gestreut wurde, greift zwar in der Regel die Haftpflichtversicherung. Es kann aber zusätzlich zu einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen, wenn der Bürgersteig nicht geräumt war. 

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