Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Praxis
  2. Arbeiten im Öffentlichen Dienst
  3. Tarifeinigung: Das sind die wichtigsten Punkte
Tarifvertrag Symbolbild
Einigung auf dem Weg zum Tarifvertrag
© Adobe Stock

Öffentlicher Dienst

Tarifeinigung: Das sind die wichtigsten Punkte

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
25. Oktober 2020
Der Tarifstreit ist entschieden: Die 2,3 Millionen Angestellten von Bund und Kommunen erhalten bis 2022 in zwei Stufen mindestens 3,2 Prozent mehr Geld. Darüber hinaus gibt es eine Corona-Prämie. Vereinbart wurden auch Extra-Zuschläge für Pflegekräfte. Was das Ergebnis für die Kommunen bedeutet.

Schwieriger hätten die Rahmenbedingungen für die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst kaum sein können: Denn die Corona-Krise hat die Kommunen schwer getroffen und den finanziellen Spielraum enorm eingeschränkt. Die Tarifeinigung nach harten wochenlanger Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ist ein Ergebnis mit "Augenmaß", urteilt Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB).

Tarifeinigung: TVöD Laufzeit bringt Planungssicherheit

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund zeigte sich erleichtert über den Kompromiss im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes. „Die lineare Erhöhung um 3,2 Prozent bei einer Laufzeit von 28 Monaten sowie die Corona-Prämien zwischen 300 und 600 Euro in 2020 sind vertretbar, auch wenn sie an die Schmerzgrenze einzelner Städte und Gemeinden gehen“, sagte DStGB- Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg zur Tarifeinigung für die rund 2,3 Millionen Angestellten und Arbeiter der Kommunen.

Insgesamt sei ein Tarifabschluss mit Augenmaß gelungen, betonte Landsberg. "Damit konnten weitere überflüssige Streiks zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger verhindert werden." Die Laufzeit schaffe Planungssicherheit für die Städte und Gemeinde.

Tarifabschluss kostet Kommunen rund 4,9 Milliarden Euro

Der Tarifabschluss wird die Kommunen mit 4,9 Milliarden Euro über die gesamte Laufzeit belasten. Dies ist allerdings erheblich weniger als die Gewerkschaftsforderungen. Allein deren Entgeltforderungen hätten die Kommunen mit 5,4 Milliarden Euro allein im Jahr 2021 belastet.

Hier die wichtigsten Ergebnisse aus den TVöD-Verhandlungen:

  •  Die Tabellenentgelte werden stufenweise erhöht: ab 1.4.2021 um 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro, und ab dem 1.4.2022 um weitere 1,8 Prozent.
  •  Die Tarifparteien vereinbaren für die Zeit bis zum 1.4.2021 eine einmalige Corona-Sonderzahlung  von 600 Euro für die Entgeltgruppen 1 bis 8; 400 Euro für die Entgeltgruppen 9a bis 12 sowie 300 Euro für die Entgeltgruppen 13 bis 15 und 225 Euro für die Auszubildenden.
  •  Die Ausbildungsentgelte werden ab dem 1.4.2021 um 25  Euro und ab  1. April 2022 um weitere 25 Euro erhöht.
  •  Die Jahressonderzahlung gemäß § 20 Abs.2 TVöD wird für die Entgeltgruppen 1 bis 8 im Tarifgebiet West ab dem Jahr 2022 um 5 Prozent auf 84,51 Prozent angehoben. Im Tarifgebiet Ost wird die Jahressonderzahlung für das Jahr 2022 um 2 Prozent auf 81,51 und ab dem Jahr 2023 um weitere 3 Prozent auf 84,51 Prozent angehoben.
  • Die regelmäßige Arbeitszeit nach § 6 Abs.1 TVöD für das Tarifgebiet Ost wird ab dem 1.1.2022 auf durchschnittlich wöchentlich 39,5 Stunden und ab dem 1.1.2023 auf durchschnittlich wöchentlich 39 Stunden abgesenkt.
  • Um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, können künftig Teile des Entgelts für das Leasing von Fahrrädern nach §63a StVZO einzelvertraglich umgewandelt werden. Alternativ zur Leistungszulage und zur Leistungsprämie können das vereinbarte Budget durch Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarung ganz oder teilweise für alternative Entgeltanreize verwendet werden. Das Budget kann für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung und der Nachhaltigkeit eingesetzt werden - etwa für Zuschüsse für Fitnessstudios, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Jobticket oder Kita-Zuschüsse.
  • Die der Entgeltgruppe 15 zugeordneten Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des ÖGD erhalten ab dem 1.3.2021 eine monatliche Zulage von 300 Euro.
  •  In die Gesundheitsämter abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen eine Zulage von 50 Euro.
  •  Pflegekräfte erhalten ab dem 1.3.2021 eine monatliche Zulage von 70 Euro. Die Pflegezulage wird zum 1. März 2022 auf 120 Euro erhöht und nimmt ab dem 1.1. 2023 an den allgemeinen Entgelterhöhungen teil. Die monatliche Intensivzulage wird ab 1.3.2021 von 46,02 Euro auf 100 Euro angehoben, die Wechselschichtzulage bei ständigen Wechselschichten ab dem 1.3.2021 von 105 Euro auf 155 Euro monatlich.
  • Die tarifvertraglichen Regelungen zur Sicherstellung der Übernahme der Auszubildenden wird ebenso fortgeschrieben wie der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit.
  • Der Tarifvertag wird vorbehaltlich anderer vereinbarter Zeiträume mit Wirkung zum 1.9.2020 in Kraft gesetzt. Der vereinbarte Tarifvertrag läuft grundsätzlich bis zum 31.12.2022.

Das Paket umfasst ein Finanzvolumen von rund 4,9 Milliarden Euro über die gesamte Laufzeit. Die Entgeltsteigerung macht rund 3,5 Milliarden Euro aus und die Corona-Prämie rund 800 Millionen Euro. Die Gewerkschaftsforderungen lagen bei 5,4 Milliarden Euro allein für 2021.

Der Tarifabschluss trifft die Kommunen in einer äußerst angespannten Finanzlage. Zwar schlossen die Städte und Gemeinden 2019 noch mit einem Überschuss in Höhe von 4,5 Milliarden Euro ab, zwischenzeitlich müssen sie aber durch die Corona-Pandemie Haushaltslöcher in nie dagewesen Ausmaße schließen, die auch durch den von Bund und Ländern aufgespannten Schutzschirm nicht vollumfänglich ausgeglichen werden.

Bis zum Jahr 2024 werden Einnahmeverluste von 45,7 Milliarden Euro erwartet. Hinzu kommt ein Investitionsrückstand von 147 Milliarden Euro. Bereits bei Beginn der Tarifverhandlungen hatte der DStGB kritisiert, dass die Gewerkschaften die Arbeitsplatzsicherheit der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft nicht berücksichtigen.

Zulage bzw. Leistungsprämie für die Pflegekräfte begrüßt

Positiv bewertet der DStGB die Laufzeit von 28 Monaten. Sie bringt eine finanzielle Planungssicherheit, was aufgrund der unklaren Finanzlage 2021 und 2022 hilfreich ist. Auch die Angleichung der Arbeitszeit Ost West sei 30 Jahre nach der Wiedervereinigung überfällig. Ausdrücklich begrüßt der DStGB die Zulagen für die Pflegekräfte. Damit werde nicht nur die besondere Belastung während der Corona-Pandemie anerkannt, sondern das Berufsbild aufgewertet. Der DStGB zeigt sich aber irritiert, dass seitens der Gewerkschaften dieses wichtige Berufsfeld anders als bei den kommunalen Arbeitgebern offenbar nicht im Vordergrund stand.

Kritisch hingegen sieht der DStGB den verabredeten Mindestbetrag und die gestaffelte Corona-Prämien. „Mit Mindestbeträgen kann man keine qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Fach- und Führungskräfte gewinnen“, betonte Landsberg. Es sei widersprüchlich, wenn die Gewerkschaften den Fachkräftemangel in den Kommunen beklagen, bei den Tarifverhandlungen dieses Thema aber ausblenden. Vielmehr steige durch zu hohe Mindestbeträge der Abstand zur Privatwirtschaft und erhöhe den Druck zu Ausgliederungen und Privatisierungen.

Der DStGB erwartet auch in den Jahren 2021 und 2022 erhebliche Steuermindereinnahmen. Er fordert Bund und Länder auf, zügig auch für diese beiden Jahre finanzielle Hilfen für die Kommunen bereit zu stellen.

Ver.di: Respektabler Abschluss der Tarifverhandlungen

„Respektabel“ sei sie, sagte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke. Drei Punkte seien für ver.di besonders wichtig gewesen, sagte Werneke in der abschließenden Pressekonferenz am Sonntagmittag. In diesen drei Punkten hätte ver.di viel erreicht, der Abschluss sei „maßgeschneidert“ für diese Gruppen. Als erstes nannte er die Aufwertung unterer und mittlerer Einkommen.

Am Sonntagmorgen hatte die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst nach langen Diskussionen das mit den Arbeitgebern ausgehandelte Einigungspapier zur Annahme empfohlen. Voraussichtlich vom 2. bis zum 20. November soll die Einigung  nun in landesbezirklichen Videokonferenzen diskutiert werden. Am 24. November tagt die Bundestarifkommission erneut. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.

Ulrich Mägde ist Verhandlungsführer bei den Tarifverhandlungen für die Kommunen - er fordert einen "Pakt der Vernunft"

Tarifverhandlungen: Was die Arbeitgeber anbieten können

Auf die üblichen Rituale bei den Tarifverhandlungen würden die Arbeitgeber gerne verzichten - der finanzielle Spielraum ist aber gering - Interview mit dem Verhandlungsführer der Arbeitgeber
MEHR
Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Gudrun Mallwitz

  • Eine Bürgermeisterin, die nicht aufgibt
    Engagement

    Warum Kommunalpolitiker mehr Mut brauchen

    von Gudrun Mallwitz
  • Kleingarten, Parzellen
    Reform

    Grundsteuer: Sollen Kleingärten befreit werden?

    von Gudrun Mallwitz
  • Grafische Darstellung Menschen ziehen an einem Strang
    Interkommunale Zusammenarbeit

    Team Kommune: So ziehen alle an einem Strang

    von Gudrun Mallwitz

Lesen Sie auch...

  • Bürokratie-Irrsinn Nr. 6

    Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Kommunen im Bürokratie-Dschungel

    von Rebecca Piron
  • Interview

    Weihnachtsmärkte in Gefahr - wie Kommunen den Brauch retten können

  • Sicherheitsbedenken

    Nach Magdeburg: Immer mehr Weihnachtsmärkten droht das Aus

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Neuester Inhalt

  • Nach der Reform

    Grundsteuer: Es muss nicht teurer werden

    von Benjamin Lassiwe
  • Überblick für die Wahlen 2026

    Kommunalwahlen in Hessen: Wahlrechtsreform vor Gericht

    von Rebecca Piron
  • Bayern wählt

    Überblick: Das ändert sich bei den Kommunalwahlen in Bayern

    von Rebecca Piron

Schlagwörter

  • Arbeiten im Öffentlichen Dienst

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp