Taxi-Reform: Bricht der städtische Verkehr jetzt zusammen?
Was soll genau geändert werden?
Die von Verkehrsminister Andreas Scheuer in dieser Woche veröffentlichten Eckpunkte sollen den Taxi-Markt für private Anbieter öffnen, jedoch auch Standards für alle Anbieter definieren. Für private Anbieter von Mietwagen mit Fahrer soll es laut der Eckpunkte keine Rückkehrpflicht mehr geben. Bisher dürfen die Dienste nur dann einen Kunden befördern, wenn sie von ihm gerufen wurden und müssen nach der Fahrt zu ihrem Hauptstandort zurückkehren, bevor sie einen weiteren Kunden befördern können. Diese Auflage soll nun abgeschafft werden. Das Eckpunktepapier sieht jedoch auch vor bestimmte Bereiche für den Taxi-Markt zu reservieren.
Auch das Poolingverbot für Mietwagen soll aufgehoben werden. Dann können private Anbieter Kunden mit ähnlichem Start und Ziel gemeinsam befördern. Das soll, laut der Eckpunkte, besonders die Mobilität in ländlichen Raum stärken, wo öffentliche Verkehrsmittel meist deutlich eingeschränkter verkehren als in den Städten. Private Anbieter bekommen aber nicht nur neue Rechte eingeräumt. Die Änderung des Gesetzes soll es ermöglichen, soziale Standards zum Schutz der Beschäftigten, sowie qualitative und ökologische Standards zu schaffen, die auch für eigenwirtschaftliche Verkehrsanbieter gelten. Außerdem sollen bedarfsgesteuerte Ride-Pooling-Dienste öffentlicher Verkehrsunternehmen, wie der Eco-Bus im Oberharz, zukünftig als Sonderform des Linienverkehrs gelten.
Die Eckpunkte haben in dieser Woche viele Proteste besonders von Taxi-Unternehmen und Taxi-Fahrern hervorgerufen. Bei einer Demonstration in Berlin versammelten sich 1.000 Taxi-Fahrer, um gegen die Novellierung des Gesetzes zu protestieren. Mit der Öffnung des Marktes für private Anbieter, werde die Taxi-Branche abgeschafft, befürchten auch Taxi-Verbände. Scheuer versuchte die Protestierenden zu beruhigen, indem er darauf hinwies, dass es sich bei den Eckpunkten lediglich um eine erste Diskussionsgrundlage für eine Gesetzesänderung handle.
Reform darf ÖPNV und Taxi nicht verdrängen
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht noch einen Nachjustierungsbedarf. Die Reform verfolge das richtige Ziel. Nämlich mithilfe der Digitalisierung die Verkehrsdienstleistungen für die Bürger zu verbessern. Doch bei der Novellierung des Gesetzes müsse auch darauf geachtet werden, dass die kommunale Steuerungshoheit so gestaltet wird, dass negative Auswirkungen auf die Verkehrsverhältnisse vermieden werden. Private Anbieter hätten ein Interesse daran, sich dort zu stationieren, wo die Nachfrage am höchsten ist und ohnehin bereits viele Taxi-Unternehmen angesiedelt sind. Hier könnten Taxi-Unternehmen verschwinden und durch die privaten Anbieter ersetzt werden. Der Taxiverkehr müsse jedoch geschützt werden, da er im ländlichen Raum und zu Randzeiten auch in den Städten die Verkehrsbedienung gewährleiste. Er sei notwendig für die Mobilitätssicherung der Bevölkerung. Zudem gibt der kommunale Spitzenverband zu bedenken, dass Erfahrungen im Ausland zeigen, dass ÖPNV-Nutzer eher dazu neigen die Pooling-Angebote zu nutzen als Autofahrer.
