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  3. Teichunglück: Bürgermeister geht in die Offensive
Das Teichunglück in Neukirchen wird juristisch weiter aufgergebeitet - derweil sperren immer mehr Kommunen ihre Teiche und Seen aus Angst ab
Das Teichunglück in Neukirchen wird juristisch weiter aufgergebeitet - derweil sperren immer mehr Kommunen ihre Teiche und Seen aus Angst ab

interne Untersuchungen

Teichunglück: Bürgermeister geht in die Offensive

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
15. Juni 2020
Nach dem Teichunglück mit den drei toten Kindern stehen die Ermittler vor immer mehr Rätseln. Zwar ist der Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung schon im März verurteilt worden, er ging jedoch in Revision. Vor wenigen Wochen nun erhob die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage - sechs Zeugen sollen vor dem Amtsgericht Unterlagen verschwiegen haben. Jetzt hat Bürgermeister Klemens Olbrich eine interne Untersuchung begonnen.

Juristisch ist das Teichunglück von Neukirchen in der Nähe von Kassel noch immer nicht geklärt. Klemens Olbrich, der verurteilte Bürgermeister der Gemeinde will nun in seiner Verwaltung intern für Aufklärung sorgen. Der Vorwurf: Mehrere Mitarbeiter sollen gewusst haben, dass der Teich ein großes Gefahrenpotential darstellt. Ihm seien die Informationen aber nie zugeleitet worden, so Olbrich. Eine hausinterne Ermittlung soll nun Aufschluss geben. Diese hat Olbrich nach den Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft angeordnet. Durchsucht wurden zuvor auch Privatwohnungen im Großraum Kassel, die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Anklage gegen sechs Zeugen erhoben. KOMMUNAL hatte über die mögliche Wende im Prozess ausführlich berichtet.

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Klemens Olbrich sagt heute, es habe definitiv vor dem Teichunglück im Jahr 2014 eine Warnung zum erhöhten Gefahrenpotential des Teichs im Stadtteil Seigertshausen gegeben. Bei der Untersuchung gehe es aus seiner Sicht nun zentral darum, wer Zugriff auf die Risikoanalyse des Kommunalversicherers hatte und wer der unbekannte Hinweisgeber ist. "Mittels sogenannter Metadaten sind Rückverfolgungen digital möglich", so Bürgermeister Olbrich. 



Der Hintergrund: Ein Schreiben einer Versicherung hatte explizit darauf verwiesen, dass der Teich eine Gefahr darstellt und hatte damals empfohlen, diesen einzuzäunen um ein Teichunglück zu verhindern. Olbrich wusste nach eigenen Angaben von diesem Schreiben nichts. Trotzdem hatte ihn das Amtsgericht im März wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er sei als Bürgermeister für die Sicherheit seiner Bewohner verantwortlich. Das Urteil hat in den vergangenen Wochen deutschlandweit zur Einzäunung unzähliger Teiche geführt. In vielen Kommunen dürfen daher in diesem Sommer die Teiche nicht mehr zum Baden genutzt werden. Zuvor hatte Der Bundesgerichtshof bereits zu Haftungsfragen an Badestellen Stellung genommen. Demnach muss sichergestellt sein, dass eine Badestelle mit Steg nur unter Aufsicht genutzt werden kann. Das heißt auf gut deutsch: Ohne Bademeister kann es für die Gemeindevertreter und insbesondere den Bürgermeister brenzlich werden. Hintergrund ist auch ein weiteres Schreiben eines Kommunalversicherers.

Bei einem Teichunglück könnten auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker haftbar gemacht werden

Es ging um den Unfall eines zwölfjährigen Mädchens in einem kommunalen Freibad. Das Mädchen hatte sich unter Wasser mit einem Arm in einer Boje verfangen. Sie wurde zwar gerettet, trug aber massive Hirnschäden davon. Der Bundesgerichtshof entschied damals für das Mädchen und gegen die Kommune. Die Urteilsbegründung hat inzwischen den Versicherer der Kommunen, die KSA zu einer deutlichen Warnung veranlasst. Denn in dem Urteil heißt es, "wenn Anlagen am Badestrand stehen, eine Schwimmaufsicht den Badebetrieb zu überwachen hat". Im Klartext: Handelt es sich um einen See mit einem Steg oder einem sonstigen Anleger, ist die Kommune in der Pflicht. Das zumindest ist die Rechtsauslegung der KSA. Oder, um das Urteil erneut zu zitieren "Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat eine Verkehrssicherungspflicht". 

Die KSA sagt daher: "Es spricht vieles dafür, dass eine Beaufsichtigung des Badebetriebs auch an Seen nötig ist." Könne die Kommune keine Aufsicht stellen, bleibe nur der Verzicht auf solche Vorrichtungen beziehungsweise die Entfernung. 

So geht es juristisch nach dem Teichunglück in Neukirchen in Hessen nun weiter 

Klemens Olbrich lässt nun im Rathaus die besagten Metadaten der Computerdatei sichern. Dazu gehören die Zugriffsrechte und das Datum der letzten Änderung. Außerdem ist zu klären, wie das Schreiben der Versicherung intern im Haus beurteilt wurde und wer es möglicherweise falsch beurteilte. Die Gretchenfrage: Hätte nach dem Schreiben ein Mitarbeiter den Bürgermeister warnen müssen oder hat er das möglicherweise sogar getan? Letzteres verneint Bürgermeister Olbrich. Er habe von dem Schreiben erst nach der Durchsuchung der Staatsanwaltschaft erfahren. Die Staatsanwaltschaft hingegen äusserte den Verdacht, Olbrich habe das Schriftstück vor dem Prozess unterdrückt. Zudem sollen die nun angeklagten Zeugen allesamt von dem Schreiben gewusst haben, es im Prozess aber nicht auf den Tisch gelegt haben. Konkret sollen sie sogar auf Nachfrage, ob Sie von einer Gefahr des Teiches gewusst haben, geantwortet haben, dies sei ihnen nicht bekannt gewesen. Ob sie damit sich selbst schützen oder ihren Bürgermeister schützen wollten, wird juristisch zu klären sein. Klemens Olbrich jedenfalls reagiert auf die Anschuldigung, er habe möglicherweise die Mitarbeiter angewiesen, das Schriftstück verschwinden zu lassen, fassungslos: "Wer mich kennt weiß, dass ich kein Mensch bin, der andere animiert, Straftaten zu begehen". Auch sein Anwalt erklärt, er habe erst nach dem Prozess vor dem Amtsgericht von dem Schreiben erfahren.

Klemens Olbrich hat gegen das Urteil der fahrlässigen Tötung Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hat nach den Hausdurchsuchungen Anklage gegen sechs Zeugen erhoben. Wegen der Kontaktbeschränkungen durch die Coronakrise gibt es jedoch noch keine Verhandlungstermine. 

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