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  3. Thüringen: eGovernment-Gesetz ist da!
Das Gesetz will den Bürgern einen 24/7 Online-Bürgerservice anbieten

Thüringen: eGovernment-Gesetz ist da!

13. November 2017
Thüringens Behörden sollen digitaler werden, die Bürger einen 24/7 Online-Bürgerservice bekommen und... Welche zentralen Themen das Gesetz ebenfalls regelt, lesen Sie hier!

Lange war bekannt, dass Thüringen an einem eGovernment Gesetz arbeitet, doch nun ist es beschlossene Sache. Das Thüringer eGovernment Gesetz wurde letzte Woche vom Kabinett beschlossen.

Und was bedeutet das eGovernment Gesetz nun für Thüringen?

Bis zum 1.1. 2019 sollen in ganz Thüringen die Voraussetzungen für die elektronische Verwaltungsarbeit geschaffen werden. Zusätzlich wurden Regelungen zum Datenschutz, zur Einrichtung von Bürgerservicekonten und elektronischen Rechnungsstellungen formuliert. Auch Anpassungen der bestehenden Landesgesetze wurden angestoßen.

Was sind die zentralen Inhalte des Thüringer eGovernment Gesetz?

  1. Jede Behörde soll über ein zentrales E-Government-Portal elektronisch erreichbar sein
  2. Die Datenverbindungen sollen sicherer werden: Für alle digitalen Verfahren stehen ein sicheres und zertifiziertes Landesdatennetz und das Thüringer Landesrechenzentrum als Dienstleister zur Verfügung.
  3. Für den neuen Personalausweis müssen sich die Bürger nur einmal anmelden und können dann alle elektronischen Verwaltungsleistungen nutzen
  4. Die Behörden müssen eine elektronische Bezahlfunktion einführen. Für die Umsetzung kriegen die Kommunen Unterstützung vom Finanzministerium.
  5. Einer der wichtigsten Punkte: Die Landesverwaltung soll bis Ende 2022 vollständig auf die elektronische Akte umgestellt werden. Auch kommunale Behörden sollen elektronisch arbeiten.

Das Gesetz bietet den Bürgern einen 24/7 Online-Bürgerservice an,  den sie unabhängig von ihrer Arbeitszeit oder ihrem Wohnort nutzen können.

Digitale Angebote in Deutschland werden noch zu wenig genutzt

Bisher wurden E-Government Angebote in Deutschland nur wenig genutzt. Lediglich vier von fünf Internetnutzern nehmen Online-Angebote ihrer Verwaltung in Anspruch. Die Gründe dafür sind vielfältig: die Angebote sind kaum bekannt. Häufig müssen sich die Bürger zusätzliche Hardware besorgen, wie zum Beispiel für den neuen Personalausweis. Aber auch Datenschutzprobleme und die nicht durchgehende digitale Abwicklung der Behördenabläufe tragen dazu bei, dass Thüringen, aber auch ganz Deutschland noch weit entfernt davon sind, ein digitaler Staat zu sein. Doch genau das will Thüringen jetzt ändern. Dr. Hartmut Schubert, Thüringens Finanzstaatssekretär und CIO erklärte, wieso ihm das eGovernment Gesetz so am Herzen liegt: „Ich will den Thüringer Wirtschaftsstandort mit einer effizienten Verwaltung stärken. Die Digitalisierung der Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern Antrieb für unsere Wirtschaft.“

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