
Wie muss eine Feuerwehrzufahrt beschildert sein - ein höchstrichterliches Urteil gibt Klarheit!
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Beschilderung
Urteil zum Thema Feuerwehrzufahrten
Wann ist eine Feuerwehrzufahrt amtlich gekennzeichnet? Braucht es immer zwingend ein amtliches Siegel? Ein Autofahrer, der abgeschleppt wurde, wollte es genau wissen. Zunächst bekam er vor Gericht Recht, doch das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung der unteren Instanz inzwischen widerlegt. Das Urteil und die Folgen!
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts genügt es bei der Beschilderung einer Feuerwehrzufahrt, dass diese als baurechtliche Anlage veranlasst wurde. Eines amtlichen Siegels bedarf es bei dem Halteverbot-Schild nicht. So steht es im Urteil. Und das war der konkrete Fall:
Geklagt hatte ein Autofahrer, der seinen Pkw vor einer Feuerwehrzufahrt geparkt hatte. Er war durch ein entsprechendes Schild und zwei rot-weiß gestreifte Sperrpfosten gekennzeichnet.