Der Europäische Gerichtshof geht in einem Urteil vom 19. Oktober 2017 einer grundlegenden Praxisfrage nach...
Vergaberecht: Ausschluss niedriger Angebote
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil ausgeführt, wie Städte und Gemeinden mit der Frage, ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, umgehen können. KOMMUNAL erklärt in Kurzform, was das Urteil für Kommunen bedeutet.
In seinem Urteil vom 19. Oktober 2017 (C-198/16) hat der EuGH Folgendes festgestellt:
- Es ist Sache des öffentlichen Auftraggebers, eine sachliche und nicht diskriminierende Methode zur Identifizierung ungewöhnlich niedriger Angebote festzulegen.
- Es spricht nichts dagegen, dass der öffentliche Auftraggeber die Angebote mit seinem veranschlagten Budget in den Vergabeunterlagen vergleicht. Und dann eines davon als ungewöhnlich niedrig identifiziert, wenn das Angebot erheblich unter dem veranschlagten Budget liegt.
Eine Simulation, mit der die im Angebot vorgeschlagenen Preise im Einzelnen überprüft werden, kann nicht den Nachweis erbringen, warum der öffentliche Auftraggeber im Vorhinein an der Seriosität dieses Angebots hätte zweifeln sollen – obwohl es seiner Höhe nach sehr nahe am geschätzten Budget der Vergabeunterlagen lag.