Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Praxis
  2. Sicherheitskonzepte
  3. Videoüberwachung soll verstärkt werden
Die Bundesregierung will Videoüberwachung auch in Einkaufszentren. © Chakrapong Worathat/123rf

Videoüberwachung soll verstärkt werden

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
22. Dezember 2016
Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt erhöht das Sicherheitsbedürfnis. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Videoüberwachung an öffentlichen Orten erleichtern soll. Die Bundesregierung ruft die Betreiber von öffentlichen Anlagen und Veranstaltungen in den Kommunen auf, ihre Überwachung zu verstärken.

Nach dem Selbstmordattentat in Ansbach und dem Amoklauf in München, erschüttert der Anschlag in Berlin das Sicherheitsgefühl der Bürger erneut. Um die Sicherheit in den Kommunen zu erhöhen hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzesentwurf beschlossen, den Bundesinnenminister de Maizière bereits im Sommer vorgelegt hatte. Privaten Betreibern von Anlagen und Veranstaltungen soll die Videoüberwachung erleichtert werden. Danach soll der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit bei Videoüberwachungsmaßnahmen besonders wichtiges Interesse sein. Datenschutzaufsichtsbehörden sollen das bei der Prüfung, ob eine Überwachung gerechtfertigt ist, stärker berücksichtigen. Diese Neuerung bedeutet eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Bundesregierung ruft zu mehr Videoüberwachung auf

Das Gesetz verpflichtet Betreiber nicht zur Videoüberwachung. Die Bundesregierung wünscht sich jedoch den stärkeren Gebrauch dieser Möglichkeiten. Das Gesetz betrifft alle Arten von öffentlichen Plätzen. Von Sport- und Vergnügungsstätten über Einkaufszentren bis hin zu Weihnachtsmärkten. Auch Fahrzeuge des Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs sind eingeschlossen, sowie Busbahnhöfe und Fährterminals. Kritik kommt von den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, die de Maizière aufrufen den Gesetzesentwurf zurückzuziehen. Auch der Deutsche Richterbund meldet Bedenken an. Er befürchtet eine Absenkung des Datenschutzniveaus und bezweifelt, dass "Videoüberwachung die Begehung von Straftaten in erheblichem Umfang verhindern kann".

Thomas de Maizière hat den Gesetzesentwurf zur Videoüberwachung im Sommer vorgelegt. ©Henning Schacht/BMI

Zu dem beschlossenen Gesetzespaket gehört neben der Videoüberwachung auch die Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei. Sie sollen Anrufe in Einsatzleitzentralen aufzeichnen können und Körperkameras tragen. Auch das Aufstellen von Lesesystemen für Autokennzeichen ist ihnen erlaubt. Der Gesetzesentwurf muss nun noch durch den Bundesrat. Darüber hinaus ist es Beamten und Soldaten nach dem Gesetzespaket verboten im Dienst ihr Gesicht zu verhüllen. Im Mai 2018 wird das Gesetz dann durch die EU-Datenschutzgrundverordnung ersetzt, die nicht durch nationale Gesetzgebungen verstärkt oder abgeschwächt werden darf.

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Rebecca Piron

  • Werbeverbot für die Bundeswehr von Landesdirektion gekippt
    Kommunalaufsicht eingeschaltet

    Nach Zwickau: Auch Görlitz muss Werbeverbot für Bundeswehr zurücknehmen

    von Rebecca Piron
  • EmslandCare soll dem Hausärztemangel auf dem Land entgegenwirken
    Gesundheitsversorgung auf dem Land

    Wie der Landkreis Emsland den Hausärztemangel löst

    von Rebecca Piron
  • Kreispräsident Walter Behrens (2. v. l.), Bürgermeister Marc Prätorius (4. v. l.) und Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (5. v. l.) weihen mit Betreibern und Investoren den Batteriegroßspeicher ein.
    Mehr Sicherheit für erneuerbare Energie

    Batteriegroßspeicher: Wind und Sonne auf Vorrat

    von Rebecca Piron

Lesen Sie auch...

  • Kritische Infrastruktur

    Kritis-Dachgesetz: Mehr Schutz, neue Pflichten

    von Gudrun Mallwitz
  • Cyberangriffe

    Sieben Stellschrauben für mehr IT-Sicherheit

    von Gudrun Mallwitz
  • Cyberangriff

    Daten aus Gemeindeverwaltung im Darknet

    von Gudrun Mallwitz

Neuester Inhalt

  • Finanzen

    Mitteilungsverordnung: Wie zentrale Buchhaltung Kommunen hilft

    von Matthias Wiener
  • Kritische Infrastruktur

    Kritis-Dachgesetz: Mehr Schutz, neue Pflichten

    von Gudrun Mallwitz
  • Recht Aktuell

    Kommunale Öffentlichkeitsarbeit: Was erlaubt ist – und was nicht

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Schlagwörter

  • Sicherheitskonzepte

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp