Videoüberwachung soll verstärkt werden
Bundesregierung ruft zu mehr Videoüberwachung auf
Das Gesetz verpflichtet Betreiber nicht zur Videoüberwachung. Die Bundesregierung wünscht sich jedoch den stärkeren Gebrauch dieser Möglichkeiten. Das Gesetz betrifft alle Arten von öffentlichen Plätzen. Von Sport- und Vergnügungsstätten über Einkaufszentren bis hin zu Weihnachtsmärkten. Auch Fahrzeuge des Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs sind eingeschlossen, sowie Busbahnhöfe und Fährterminals. Kritik kommt von den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, die de Maizière aufrufen den Gesetzesentwurf zurückzuziehen. Auch der Deutsche Richterbund meldet Bedenken an. Er befürchtet eine Absenkung des Datenschutzniveaus und bezweifelt, dass "Videoüberwachung die Begehung von Straftaten in erheblichem Umfang verhindern kann".

Zu dem beschlossenen Gesetzespaket gehört neben der Videoüberwachung auch die Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei. Sie sollen Anrufe in Einsatzleitzentralen aufzeichnen können und Körperkameras tragen. Auch das Aufstellen von Lesesystemen für Autokennzeichen ist ihnen erlaubt. Der Gesetzesentwurf muss nun noch durch den Bundesrat. Darüber hinaus ist es Beamten und Soldaten nach dem Gesetzespaket verboten im Dienst ihr Gesicht zu verhüllen. Im Mai 2018 wird das Gesetz dann durch die EU-Datenschutzgrundverordnung ersetzt, die nicht durch nationale Gesetzgebungen verstärkt oder abgeschwächt werden darf.