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  1. Praxis
  2. Sicherheitskonzepte
  3. Videoüberwachung soll verstärkt werden
Die Bundesregierung will Videoüberwachung auch in Einkaufszentren. © Chakrapong Worathat/123rf

Videoüberwachung soll verstärkt werden

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
22. Dezember 2016
Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt erhöht das Sicherheitsbedürfnis. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Videoüberwachung an öffentlichen Orten erleichtern soll. Die Bundesregierung ruft die Betreiber von öffentlichen Anlagen und Veranstaltungen in den Kommunen auf, ihre Überwachung zu verstärken.

Nach dem Selbstmordattentat in Ansbach und dem Amoklauf in München, erschüttert der Anschlag in Berlin das Sicherheitsgefühl der Bürger erneut. Um die Sicherheit in den Kommunen zu erhöhen hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzesentwurf beschlossen, den Bundesinnenminister de Maizière bereits im Sommer vorgelegt hatte. Privaten Betreibern von Anlagen und Veranstaltungen soll die Videoüberwachung erleichtert werden. Danach soll der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit bei Videoüberwachungsmaßnahmen besonders wichtiges Interesse sein. Datenschutzaufsichtsbehörden sollen das bei der Prüfung, ob eine Überwachung gerechtfertigt ist, stärker berücksichtigen. Diese Neuerung bedeutet eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Bundesregierung ruft zu mehr Videoüberwachung auf

Das Gesetz verpflichtet Betreiber nicht zur Videoüberwachung. Die Bundesregierung wünscht sich jedoch den stärkeren Gebrauch dieser Möglichkeiten. Das Gesetz betrifft alle Arten von öffentlichen Plätzen. Von Sport- und Vergnügungsstätten über Einkaufszentren bis hin zu Weihnachtsmärkten. Auch Fahrzeuge des Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs sind eingeschlossen, sowie Busbahnhöfe und Fährterminals. Kritik kommt von den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, die de Maizière aufrufen den Gesetzesentwurf zurückzuziehen. Auch der Deutsche Richterbund meldet Bedenken an. Er befürchtet eine Absenkung des Datenschutzniveaus und bezweifelt, dass "Videoüberwachung die Begehung von Straftaten in erheblichem Umfang verhindern kann".

Thomas de Maizière hat den Gesetzesentwurf zur Videoüberwachung im Sommer vorgelegt. ©Henning Schacht/BMI

Zu dem beschlossenen Gesetzespaket gehört neben der Videoüberwachung auch die Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei. Sie sollen Anrufe in Einsatzleitzentralen aufzeichnen können und Körperkameras tragen. Auch das Aufstellen von Lesesystemen für Autokennzeichen ist ihnen erlaubt. Der Gesetzesentwurf muss nun noch durch den Bundesrat. Darüber hinaus ist es Beamten und Soldaten nach dem Gesetzespaket verboten im Dienst ihr Gesicht zu verhüllen. Im Mai 2018 wird das Gesetz dann durch die EU-Datenschutzgrundverordnung ersetzt, die nicht durch nationale Gesetzgebungen verstärkt oder abgeschwächt werden darf.

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