Lupe Geld
Die Ampel-Koalition ringt derzeit nach Lösungen für den Haushalt 2024.
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Nach dem Urteil

Wege aus der Staatsfinanzkrise

Nach dem Karlsruher Urteil müssen die Finanzen auf stabilen Boden gestellt werden. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, zeichnet Wege dazu auf. Er benennt auch die Erwartungen der Kommunen.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds befindet sich Deutschland in einer schweren Finanzkrise. Wichtige Investitionen, in Klimaschutz, Klimaanpassung und Infrastruktur können nicht getätigt werden. Das verunsichert auch Städte und Gemeinden.

Karlsruher Urteil - kein Weiter so

Es fehlen Milliarden für die notwendige Wärmewende und die damit verbundenen Investitionen, die Förderung der Elektromobilität sowie die Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Ebenfalls betroffen davon sind die Stadtsanierung, die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Kultur und Sport und der Waldklimafonds. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für soziale Leistungen weiter und ein Ende ist nicht abzusehen. Im Gegenteil, verschiedene Gruppierungen der Gesellschaft und in der Politik fordern immer neue zusätzliche Leistungen des Staates. Ein „Weiter so“ darf es nicht geben.

Kommunen: Dauerhafte Finanzierung sichern

Die Kommunen erwarten, dass die Politik jetzt einen Weg findet, um Investitionen in Klimaschutz, Klimaanpassung und Infrastruktur dauerhaft zu finanzieren. Das ist eine Generationenaufgabe. Aus dem laufenden Bundeshaushalt sind die Summen weder kurz- noch mittelfristig aufzubringen.Notwendig sind verfassungsändernde Maßnahmen und damit ein Schulterschluss zwischen Regierung, der CDU/CSU-Opposition und den Ländern.

Folgende Ansätze sind denkbar, um eine Einigung zu erzielen:

  • Die Schuldenbremse im Grundgesetz bleibt bestehen.
  • Die Schuldenbremse wird modifiziert, sie gilt zukünftig nicht für Investitionen in Klimaschutz, Klimaanpassung und Infrastruktur. Das wird abschließend beschrieben. Eine Nutzung für allgemeine Haushalte ist ausgeschlossen
  • Es gibt ein Moratorium für alle neuen Leistungsgesetze in dieser Legislaturperiode.
  • Die Kindergrundsicherung wird ausgesetzt, es wird ein neues, unbürokratisch Verfahren gefunden.
  • Die Vereinbarung wird schnell abgeschlossen und in der ersten Jahreshälfte 2024 um-gesetzt, um die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten
  • Der Bund übernimmt den größeren Teil der Steuerausfälle beim Wachstumschancengesetz.
  • Die Länder werden ermächtigt, beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule, für bestimmte Regionen befristet Ausnahmen zu normieren, wenn der Anspruch nicht erfüllt werden kann.
  • Förderprogramme des Bundes werden an einer Stelle konzentriert, deutlich vereinfacht und auf ein gemeinsames Ziel konzentriert.