Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

Messe KOMMUNAL 2026

18.–19. November in Erfurt. Kostenlos dabei sein, Lösungen entdecken und vernetzen.

Jetzt kostenlos anmelden
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • K+ bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Finanzen
  3. Wohngeldkürzung 2027: Reform hat massive Auswirkungen auf Kommunen
Wohngeldkürzung 2027: Die Bundesregierung will Milliarden einsparen. Rund 381.000 Haushalte könnten ihren Wohngeldanspruch verlieren. Für die Kommunen drohen zusätzliche Kosten durch mehr Grundsicherungsempfänger
Wohngeldkürzung 2027: Die Bundesregierung will Milliarden einsparen. Rund 381.000 Haushalte könnten ihren Wohngeldanspruch verlieren. Für die Kommunen drohen zusätzliche Kosten durch mehr Grundsicherungsempfänger
© Grok / xAI

Mehrkosten für Kommunen

Wohngeldkürzung 2027: Reform hat massive Auswirkungen auf Kommunen

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
9. Oktober 2026
Die Bundesregierung plant deutliche Kürzungen beim Wohngeld. Laut einer Modellrechnung könnten 381.000 Haushalte ihren Anspruch verlieren, rund 143.000 davon in die Grundsicherung wechseln. Die Reform soll Milliarden einsparen, gleichzeitig rechnet der Bund mit zusätzlichen Ausgaben für Kommunen. Besonders umstritten ist die Verteilung der Folgekosten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Die geplante Wohngeldreform 2027 könnte erhebliche Folgen für die kommunalen Haushalte haben. Die Bundesregierung will die Leistungen reduzieren und dadurch die öffentlichen Haushalte entlasten. Gleichzeitig könnten zahlreiche bisherige Wohngeldempfänger künftig auf andere Sozialleistungen angewiesen sein. Ein Teil der dadurch entstehenden Kosten würde bei den Kommunen anfallen. Am 8. Oktober 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes in erster Lesung beraten. Anschließend wurde er an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Der Gesetzentwurf sieht für 2027 eine Entlastung der öffentlichen Haushalte von insgesamt 1,156 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2028 sollen es 1,486 Milliarden Euro sein. Diese Summen berücksichtigen bereits zusätzliche Ausgaben in anderen sozialen Sicherungssystemen. Sie beziehen sich auf die Gesamtwirkung für Bund, Länder und Kommunen.

Wohngeldkürzung 2027: Was sich konkret ändern soll

Die Bundesregierung plant drei wesentliche Änderungen am bisherigen Wohngeld:

Erstens soll die turnusmäßige Anpassung an die Entwicklung der Mieten und Verbraucherpreise zum 1. Januar 2027 ausgesetzt werden. Das Wohngeld würde damit nicht wie bislang vorgesehen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst.

Zweitens soll die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert werden. Sie wurde 2023 mit dem Wohngeld-Plus eingeführt, um gestiegene Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs zu berücksichtigen.

Drittens ist eine Änderung der Wohngeldformel vorgesehen. Der Wohngeldanspruch soll mit steigendem Einkommen stärker zurückgehen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen dadurch Haushalte mit besonders niedrigen Einkommen vergleichsweise weniger belastet werden.

Die geplanten Kürzungen würden nicht nur neue Antragsteller betreffen. Auch bisherige Wohngeldempfänger müssten nach Ablauf ihres Bewilligungszeitraums mit einer Neuberechnung ihrer Leistungen rechnen.

Heizkostenkomponente wird halbiert: Diese Beträge sind geplant

Besonders konkret werden die Änderungen bei der Heizkostenkomponente.

Bei einem Einpersonenhaushalt soll die dauerhafte Heizkostenkomponente von bislang 96 Euro auf 48 Euro monatlich sinken. Bei zwei Personen reduziert sich der Betrag von 124 auf 62 Euro, bei drei Personen von 148 auf 74 Euro.

Für einen Vierpersonenhaushalt sind künftig 86 statt bisher 172 Euro vorgesehen. Bei fünf Personen sinkt der Berechnungsbetrag von 196 auf 98 Euro.

Wichtig ist dabei: Diese Beträge werden nicht unmittelbar als zusätzliche Leistung ausgezahlt. Die Heizkostenkomponente wird bei der Ermittlung der wohngeldrechtlich berücksichtigten Wohnkosten berücksichtigt. Um wie viel Euro das tatsächlich ausgezahlte Wohngeld sinkt, hängt deshalb auch vom Einkommen, der Haushaltsgröße und den Wohnkosten ab.

Die gesonderte Entlastungskomponente für die CO₂-Bepreisung bleibt nach dem Gesetzentwurf unverändert.

381.000 Haushalte könnten ihr Wohngeld verlieren

Welche Folgen die Reform haben könnte, hat das Institut der deutschen Wirtschaft im Auftrag des Bundes untersucht. Grundlage sind Mikrosimulationen auf Basis fortgeschriebener Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.

Das Ergebnis: Nach den Modellberechnungen könnten rund 381.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren.

Ein Teil dieser Haushalte wäre anschließend auf andere staatliche Leistungen angewiesen. Die Bundesregierung rechnet für das Jahr 2029, in dem die Reform ihre volle finanzielle Wirkung entfalten soll, mit folgenden Veränderungen:

Rund 68.000 Haushalte würden demnach in die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wechseln. Weitere 75.000 Haushalte könnten Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, insbesondere Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Zusammen wären damit etwa 143.000 Haushalte betroffen, die nach den Berechnungen künftig Leistungen aus einem anderen sozialen Sicherungssystem benötigen.

Die übrigen rund 238.000 Haushalte würden nach der Modellrechnung ihren Wohngeldanspruch verlieren, ohne zu den prognostizierten Wechseln in diese beiden Grundsicherungssysteme zu gehören.

Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um Prognosen, nicht um bereits eingetretene Veränderungen.

Kommunen müssen mit bis zu 74 Millionen Euro Mehrkosten rechnen

Für die Kommunalfinanzen ist vor allem der Wechsel bisheriger Wohngeldempfänger in die Grundsicherung nach dem SGB II von Bedeutung.

Denn während sich Bund und Länder die Ausgaben für das Wohngeld je zur Hälfte teilen, gelten für die Grundsicherung andere Finanzierungsregelungen.

Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung tragen die Kommunen einen Teil der Ausgaben. Der Bund beteiligt sich nach gesetzlichen Vorgaben an diesen Kosten.

Steigt die Zahl der Leistungsberechtigten, können deshalb zusätzliche finanzielle Verpflichtungen für Städte und Landkreise entstehen.

Die Bundesregierung beziffert diese kommunalen Mehrausgaben im Gesetzentwurf auf:

  • 33 Millionen Euro im Jahr 2027

  • 58 Millionen Euro im Jahr 2028

  • 74 Millionen Euro jährlich ab 2029

Die Berechnungen gehen davon aus, dass die Zahl der Wechsel in die Grundsicherung schrittweise steigt, weil bereits bewilligte Wohngeldleistungen zunächst weiterlaufen.

Für die Grundsicherung nach dem SGB II erwartet der Bund ab 2029 zusätzliche Leistungsausgaben von insgesamt 504 Millionen Euro jährlich. Davon sollen 430 Millionen Euro auf den Bund und 74 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen.

Hinzu kommen nach der Berechnung weitere 224 Millionen Euro im Bereich des SGB XII. Diese zusätzlichen Ausgaben werden in der Finanzkalkulation vollständig dem Bund zugerechnet.

Wohngeldreform: So verteilen sich die Einsparungen zwischen Bund und Ländern

Die Einsparungen beim Wohngeld selbst fallen deutlich höher aus als die erwarteten Nettoentlastungen aller öffentlichen Haushalte.

Für das Jahr 2027 kalkuliert die Bundesregierung beim Wohngeld mit jeweils 738 Millionen Euro geringeren Ausgaben für Bund und Länder. Zusammen ergibt das 1,476 Milliarden Euro.

Allerdings entstehen gleichzeitig zusätzliche Ausgaben in anderen Sozialleistungssystemen.

Unter Berücksichtigung dieser Folgeeffekte ergibt sich für den Bund rechnerisch eine Nettoentlastung von rund 451 Millionen Euro. Die Länder sparen 738 Millionen Euro, während die Kommunen mit zusätzlichen 33 Millionen Euro belastet werden.

Für 2028 erwartet die Bundesregierung Wohngeldeinsparungen von jeweils 1,018 Milliarden Euro bei Bund und Ländern. Nach Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen reduziert sich die Entlastung des Bundes auf rund 526 Millionen Euro. Die Kommunen müssen im selben Jahr mit zusätzlichen 58 Millionen Euro rechnen.

Ab 2029 sollen Bund und Länder beim Wohngeld jeweils 1,08 Milliarden Euro jährlich einsparen.

Die Gesamtentlastung aller öffentlichen Haushalte wird dann trotz zusätzlicher Grundsicherungsleistungen mit rund 1,504 Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt.

Bundesrat warnt vor zusätzlichen Belastungen der Kommunen

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel, Wohngeldverfahren zu vereinfachen und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Auch die Notwendigkeit, die Ausgabenentwicklung beim Wohngeld zu begrenzen, wird in seiner Stellungnahme anerkannt.

Allerdings warnen die Länder vor zusätzlichen Kosten durch die Verlagerung bisheriger Wohngeldempfänger in andere Sozialleistungssysteme.

Die Bundesregierung berücksichtige nach Auffassung des Bundesrates nicht sämtliche möglichen Folgewirkungen für die kommunalen Haushalte.

Genannt werden insbesondere zusätzliche Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, Aufwendungen im Bereich der Sozialhilfe und mögliche Auswirkungen auf die Hilfe zur Pflege.

Darüber hinaus könnten sich neue Verwaltungsaufgaben und zusätzliche Bearbeitungsfälle ergeben.

Der Bundesrat fordert daher, die finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen umfassend zu ermitteln und einen vollständigen Ausgleich durch den Bund sicherzustellen.

Die Bundesregierung verweist dagegen darauf, dass der überwiegende Teil der zusätzlichen Grundsicherungsausgaben vom Bund getragen werde. Zugleich würden die Länder durch die Einsparungen beim Wohngeld finanziell entlastet.

Ob die Länder einen Teil dieser Einsparungen zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung einsetzen, liege grundsätzlich in ihrer Entscheidung.

Jobcenter und Sozialämter: Welche zusätzlichen Aufgaben entstehen?

Neben den unmittelbaren Leistungsausgaben sind auch Veränderungen in der kommunalen Verwaltung zu erwarten.

Fallen Haushalte aus dem Wohngeldbezug heraus und erhalten stattdessen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, müssen die zuständigen Stellen neue Leistungsansprüche prüfen.

Dadurch können zusätzliche Anträge, Einkommensprüfungen und Entscheidungen über angemessene Unterkunfts- und Heizkosten entstehen.

Der Nationale Normenkontrollrat weist in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hin, dass die bislang angesetzten Verwaltungsaufwendungen möglicherweise nicht sämtliche Folgekosten abdecken.

Insbesondere könnten Personen, die bisher Wohngeld erhalten haben und künftig Leistungen nach dem SGB II beziehen, über längere Zeiträume von den Jobcentern betreut und begleitet werden müssen.

Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gelten wiederum andere Finanzierungsregeln. Die Nettoausgaben der Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII werden vom Bund erstattet. Die organisatorische Bearbeitung erfolgt jedoch durch die zuständigen Sozialhilfeträger.

Welche zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen sich daraus für einzelne Städte und Landkreise ergeben, lässt sich bislang nicht zuverlässig beziffern.

Auch Kita-Beiträge und Bildungspaket können betroffen sein

Die Wohngeldreform könnte sich außerdem auf weitere Sozialleistungen auswirken.

Wer Wohngeld erhält, kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen.

Darüber hinaus führt der Wohngeldbezug bei Familien nach § 90 Absatz 4 SGB VIII dazu, dass Kita-Kostenbeiträge als nicht zumutbar gelten.

Entfällt der Wohngeldanspruch, kann sich deshalb auch die Grundlage für diese Leistungen verändern.

Allerdings bleibt eine Befreiung von Kita-Beiträgen bei Bezug anderer bestimmter Sozialleistungen möglich. Auch bei fehlendem Wohngeldanspruch kann die Unzumutbarkeit eines Kostenbeitrags im Einzelfall geprüft werden.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung ausdrücklich aufgefordert, diese Wechselwirkungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

Für kommunale Jugendämter und die zuständigen Stellen für Bildung und Teilhabe ist damit auch die Frage relevant, ob bisherige Leistungsberechtigte künftig andere Nachweise erbringen oder neue Anträge stellen müssen.

Wohngeldempfänger: Fast fünf Milliarden Euro Ausgaben im Jahr

Welche Bedeutung das Wohngeld inzwischen hat, zeigen die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Ende 2025 erhielten in Deutschland rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld. Das waren etwa 90.000 Haushalte beziehungsweise 7,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Insgesamt bezogen 3,2 Prozent aller privaten Haushalte die staatliche Unterstützung.

Die Ausgaben von Bund und Ländern erreichten 2025 zusammen rund 4,992 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg von 6,4 Prozent.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag Ende 2025 bei 296 Euro.

Besonders häufig wird Wohngeld von älteren Menschen und Familien bezogen. In rund 682.000 Wohngeldhaushalten beziehungsweise 51 Prozent war ein Rentner oder Pensionär die Haupteinkommensperson. In rund 519.000 Wohngeldhaushalten lebten Kinder unter 25 Jahren.

Auch regional gibt es erhebliche Unterschiede.

In Mecklenburg-Vorpommern erhielten Ende 2025 rund 5,8 Prozent aller privaten Haushalte Wohngeld. In Bayern waren es lediglich 1,9 Prozent.

Entsprechend unterschiedlich dürfte sich die Reform regional auswirken. Belastbare Prognosen, wie viele Haushalte in einzelnen Städten oder Landkreisen ihren Anspruch verlieren und welche kommunalen Mehrausgaben daraus entstehen, enthält der Gesetzentwurf allerdings nicht.

Wohngeldreform 2027: Auch Vereinfachungen für die Verwaltung geplant

Neben den finanziellen Einschnitten sieht die Bundesregierung verschiedene Änderungen vor, die die Bearbeitung von Wohngeldanträgen erleichtern sollen.

Bei der Einkommensermittlung sollen künftig verstärkt steuerrechtliche Pauschalen genutzt werden. So sollen beispielsweise höhere tatsächliche Werbungskosten bei bestimmten Einkunftsarten nicht mehr individuell berücksichtigt werden, wenn das Einkommensteuerrecht Pauschbeträge vorsieht.

Weitere Vereinfachungen betreffen den Nachweis von Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit, die Behandlung von Kindern getrennt lebender Eltern sowie die Auszahlung des Wohngeldes.

Zudem soll der Einkommenskatalog gestrafft werden.

Der Gesetzentwurf rechnet unter dem Strich mit einer jährlichen Entlastung des Verwaltungsaufwands von rund 7,9 Millionen Euro. Dabei stehen höheren Aufwendungen auf Bundesebene geringere Aufwendungen auf Landesebene einschließlich der Kommunen gegenüber.

Ob diese Entlastungen die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben durch die erwarteten Wechsel in andere Sozialleistungssysteme vollständig berücksichtigen, bleibt Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens.

Wann tritt die Wohngeldkürzung 2027 in Kraft?

Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Reform am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Auch die Zustimmung des Bundesrates ist nach dem Gesetzentwurf erforderlich.

Bereits erteilte Wohngeldbescheide sollen grundsätzlich bis zum Ende ihres bisherigen Bewilligungszeitraums gelten. Dieser beträgt in der Regel zwölf Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate.

Die finanziellen Folgen der Reform würden daher schrittweise eintreten.

Nach den Berechnungen der Bundesregierung wird die volle Wirkung der Änderungen erst 2029 erreicht.

Für die Kommunen bleibt insbesondere die Frage offen, wie sich die prognostizierten zusätzlichen Grundsicherungsfälle regional verteilen und welche Kosten über die bereits im Gesetzentwurf bezifferten Belastungen hinaus entstehen.

Eine abschließende Berechnung der Folgekosten für jede einzelne Kommune ist nach Angaben der Bundesregierung wegen fehlender Daten derzeit nicht möglich.

Die Grundsicherung im Alter erreicht 2026 einen neuen Höchststand. Die Geldleistungen finanziert der Bund – bearbeitet werden viele Fälle jedoch bei den Sozialhilfeträgern vor Ort.

Grundsicherung im Alter auf Rekordhoch: 773.735 Empfänger – wer die Milliarden zahlt

Grundsicherung im Alter auf Rekordhoch: 773.735 Empfänger, stark steigender Ausländeranteil und Milliardenkosten. Wer zahlt – Bund oder Kommunen?
MEHR
Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Christian Erhardt-Maciejewski

  • Rostock will den Beamtenstatus in seiner Stadtverwaltung weitgehend abschaffen. Doch ob Angestellte tatsächlich günstiger sind, ist umstritten.
    Pensionskosten

    Beamte abschaffen: Rostock will nur zehn behalten – spart das wirklich Geld?

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Wahl-Krimi in Frankfurt: Auffällige Briefwahlergebnisse, Tausende Stimmen für einzelne Kandidaten und Ermittlungen wegen möglicher Wahlfälschung und Wählernötigung werfen Fragen auf. Wie sicher ist die Briefwahl wirklich?
    Staatsanwaltschaft ermittelt

    Kommunalwahl Frankfurt: 6.000 Extra-Stimmen und Verdacht auf Wahlbetrug

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Kommunen brauchen dringend Geld für Schulen, Straßen und andere Infrastruktur. Schleswig-Holstein erleichtert ab 2027 die Kreditaufnahme – doch die langfristigen Finanzierungslasten bleiben.
    Finanznot

    Kommunen ohne Geld: Schleswig-Holstein erleichtert neue Schulden

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Lesen Sie auch...

  • Finanznot

    Kommunen ohne Geld: Schleswig-Holstein erleichtert neue Schulden

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Schwarzbuch

    Wenn Fördergeld für die Kommunen teuer wird

    von Gudrun Mallwitz
  • Öffentlich-private Partnerschaften

    Gemeinsam gegen den Investitionsstau

    von Annette Lübbers

Neuester Inhalt

  • Neue Arbeitsformen

    Homeoffice: Was Kommunen von Wedel lernen können

    von Dorothea Walchshäusl
  • Praxisbeispiel Neuhausen im Enzkreis

    KI im Rathaus - aber sicher

    von Monique Opetz
  • Digitalisierung

    Raus aus dem Rathaus, rein in den Feed

    von Dr. Ilona Benz

Schlagwörter

  • Finanzen

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp