2 G oder 3 G-Regel
Die Corona-Regeln sind je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich.
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Corona-Regeln

2-G, 2-G-Plus: Das gilt in Ländern und Kommunen

Der Corona-Winter: Experten rechnen damit, dass die Gefahr in der Pandemie trotz Impfungen weiter steigt. 2-G oder gar 2-G-Plus - diese Regeln für Geimpfte, Genesene oder Getestete gibt es jetzt in den Bundesländern und in einzelnen Kommunen. Ein KOMMUNAL-Überblick.
Aktualisiert am 9. Februar 2022

In Deutschland ist nach dem neuen Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar die 2-G-Plus-Regel in der Gastronomie eingeführt: Geimpft, genesen und getestet. Nur dreifach Geimpfte, also Geboosterte, dürfen ins Restaurant oder ins Cafe ohne zusätzlichen Corona-Test. Allerdings hat der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, bereits angekündigt, das Land wolle vorerst bei seinen derzeitigen Corona-Regelungen für die Gastronomie bleiben. Auch Bayern bleibt bei 2-G für den Besuch von Restaurants und Cafes.

Für den Einlass im Einzelhandel müssen bundesweit weiterhin Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis vorgezeigt werden. Gerichtsentscheidungen haben aber dazu geführt, dass die 2-G-Regel für den Zutritt zu Bekleidungsgeschäften in Bayern außer Kraft gesetzt ist. Sie wurden als Läden für den täglichen Bedarf eingeordnet. In Niedersachsen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2-G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Die Landesregierung im Saarland hat auf die Entscheidung des OVG reagiert. In nur noch wenigen Bundesländern soll die 2-G-Zugangsbeschränkung im Einzelhandel weiter gelten.

So sehen die 2-G-2-G-Plus oder 3-G-Regelungen jetzt in den einzelnen Ländern aus:

2-G, 2-G-Plus oder 3-G: Corona-Regeln im Überblick

Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 2. Dezember ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung wie Kinos und Theater, aber auch zu Gaststätten weiterhin nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Das bedeutet also die 2-G-Regelung flächendeckend - unabhängig von der Höhe der regionalen Inzidenz. Ergänzend könne ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2-G-Plus). Ausnahmen greifen für Menschen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt.  Ungeimpfte dürfen nur noch Läden betreten, die Waren für den öffentlichen Bedarf führen, wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien. NEU: Geboosterte, also dreifach Geimpfte, müssen sich bundesweit nicht mehr testen lassen, auch nicht in Bereichen, für die 2G-Plus vorgeschrieben ist. Mehr darüber!

Nordrhein-Westfalen:  2-G beim Karneval

In Nordrhein-Westfalen bleibt die 2-G-Regel im Einzelhandel bestehen. Neu beschlossen: Für die Karnevalstage vom 24. Februar bis 1. März können Städte und Gemeinden gesicherte Brauchtumszonen einrichten. Dort muss die 2-G-Regel eingehalten werden. Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung, vor allem Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung. Bei privaten Feiern und Karnevalsveranstaltungen in Innenräumen müssen Menschen mit einer Auffrischungsimpfung, also Geboosterte, einen Test vorlegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Regeln mit der Verordnung am 11. Januar erneut verschärft. Ende Dezember vorigen Jahres trat die neue angepasste Corona-Schutzverordnung in Kraft.  Danach sind große Messen wie die Boot Düsseldorf verboten. Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen sieht 2-G-Plus Regeln für die Gastronomie, den Freizeit-, Sport und Fitnessbereich vor.  Das bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene einen Test brauchen, nur Geboosterte (drei mal geimpft) haben ohne zusätzlichen Testnachweis Zutritt. Die aktuell geltende Coronaschutz-Verordnung für NRW:

Weitere aktuelle Informationen!

Bayern lockert Corona-Regeln

In Bayern ist die G-2-Zugangsregelung für Bekleidungsgeschäfte aufgehoben. Dort dürfen also auch wieder Ungeimpfte einkaufen gehen. Grund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Die Richter befanden, dass sie Waren des täglichen Bedarfs anbieten.  Deren Bedeutung liege für die Allgemeinheit nicht hinter der von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten. Der  Bedarf an Kleidung könne täglich eintreten. Die Begründung des Gerichts! 

Das bayerische Landes-Kabinett hat Lockerungen beschlossen. Bei überregionalen Großveranstaltungen bis 10.000 Zuschauer darf seit 28. Januar ein Viertel der verfügbaren Plätze besetzt werden. Es gilt die 2-G-Plus- Regelung (geimpft, genesen und getestet, Geboosterte dürfen ohne Test rein) Das trifft auch für den Besuch von Kinos oder Theater zu. Sie dürfen künftig zu 50 statt bisher zu 25 Prozent gefüllt werden. Bayern bleibt  bei der 2-G-Regelung in der Gastronomie und schert damit vom Beschluss von Bund und Ländern aus, der 2-G-Plus vorsieht. Weitere Infos über die aktuellen Corona-Regeln in Bayern! Zum Friseur dürfen laut der derzeit geltenden und nun angepassten 15. Verordnung nur noch Geimpfte und Genesene. 

Die sogenannte Krankenhaus-Ampel schaltet auf Gelb, wenn mehr als 450 Intensivbetten in Bayern mit Corona-Infizierten belegt sind. Gelb bedeutet: Wenn bisher die 3G-Regel galt (also Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete), wird bei dieser Alarmstufe auf 3G plus verschärft. Bei roter Ampel wird aus 3-G dann 2-G. Dann dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in die gastronomischen Betriebe und in Hotels oder Pensionen. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiter 3-G-Plus oder 3-G. Zu den Corona-Infos der Staatsregierung.  Weitere Informationen!

Baden-Württemberg 2-G-Plus-Modell

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln zum 9. Februar gelockert. Sie  geht mit der angepassten Corona-Verordnung vorsichtige Öffnungsschritte, wie es auf der Homepage heißt. NEU: Die 3G-Regelung im Einzelhandel entfällt in Baden-Württemberg in der Alarmstufe I, bei Veranstaltungen  sind wieder mehr Zuschauer  zugelassen. Die  Kontaktdaten müssen in den meisten Bereichen nicht mehr erfasst werden.

In Baden-Württemberg gilt das Stufensystem der Corona-Verordnung.

  • In der Alarmstufe I sind Messen und Ausstellungen nicht erlaubt.
  • In der Alarmstufe I bleiben Clubs, Diskotheken und clubähnliche Lokale geschlossen.
  • Fastnachtumzüge sind während der Alarmstufen nicht erlaubt.

Das Land führte eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ein. Weitere Informationen zu den Neuerungen!

Seit 12. Januar müssen in Innenbereichen Personen ab 18 Jahre FFP-2-Masken tragen. Die Sperrzeit für die Gastronomie in der Alarmstufe II  ist nun von 22:30 Uhr bis 6 Uhr. Es  gelten erweiterte Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene.  Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt.  Mehr Informationen!

Nach einem Kabinettsbeschluss vom 14. Dezember werden die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte und nicht Genesene in besonders betroffenen Landkreises und die Möglichkeit, ein Versammlungsverbot auszusprechen, bis 19. März verlängert.

Die Regelungen sehr anschaulich auf einem Blick. Fragen und Antworten!

Rheinland-Pfalz mit 2-G-Plus-Modell gegen Corona

Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat die Corona-Regeln erneut verschärft- entsprechend dem jüngsten Bund-Länder-Beschluss. Die 2-G-Regel bleibt  anders als in vielen anderen Bundesländern im Einzelhandel vorerst bestehen. Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen wie Fußballspiele sind deutlich eingeschränkt.  Die Öffnung von Clubs, Diskotheken oder ähnlichen Einrichtungen ist seit 24. Dezember 2021 untersagt. Kneipen, Bars und Restaurants sind von dieser Regelung nicht betroffen, für sie gelten weiterhin die Regelungen zu gastronomischen Einrichtungen (siehe „Gastronomie“). NEU: Seit 31. Januar müssen die Kontakte nur noch beim Besuch in Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen erfasst werden, nicht aber mehr in Restaurants oder Hotels. Bei Veranstaltungen entfällt das Kriterium der Überregionalität. Sowohl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch bei Veranstaltungen im Freien dürfen bis zu 1.000 Personen teilnehmen.

2G-Plus-Regelung gilt  in Rheinland-Pfalz derzeit bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, in Kinos und Schwimmbädern. Die Auflistung finden Sie hier.

Weitere Informationen und die aktuellen Regeln im Überblick!

Schleswig-Holstein:  2-G-Plus in Hotels

In Schleswig-Holstein entfällt im Einzelhandel die 2G-Regel. Auch Ungeimpfte dürfen wieder in allen Geschäften einkaufen. Die Maskenpflicht  für die Beschäftigten und Kunden gilt weiter. In der Gastronomie bleibt es im Innenbereich bei der 2-G-Plus-Regel. Es dürfen also nur Geimpfte und Genesene, die zugleich getestet sind, ins Restaurant und Cafe. Geboosterte brauchen keinen Test. NEU: Die  Sperrstunde ab 23 Uhr ist aufgehoben. Bei sämtlichen Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab Mittwoch wieder die Maskenpflicht – das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen. Auch im Einzelhandel und in Dienstleistungsbetrieben mit Ladenlokalen müssen Beschäftigte dauerhaft eine Maske tragen, unabhängig von physischen Barrieren wie Plexiglasscheiben. Laienchöre dürfen wieder ohne Maske proben und auftreten, sofern die Mitglieder geimpft, genesen und getestet sind (2-G-Plus):

Urlauber müssen bei der Ankunft zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ein negatives Testergebnis vorlegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Ausgenommen sind Personen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits ihre Booster-Impfung dokumentieren können, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Weitere Informationen zu den geltenden Regeln. Die angepasste Verordnung und weitere Informationen! Sie gilt seit 9. Februar bis einschließlich 2. März.

Hamburg kippt 2-G-Regel im Einzelhandel

Hamburg hat die geltenden 2G-Regelungen weitgehend durch 2G-Plus ersetzt - in der Gastronomie, der Kultur, beim Sport in Innenräumen. Im Einzelhandel soll  ab Sonnabend,12. Februar, die 2-G-Regel nicht mehr gelten.  Dafür ist das Tragen einer FFP-2-Maske Pflicht. 2-G ist auch beim  Friseur nicht vorgeschrieben. Tanzveranstaltungen sind weiterhin untersagt.  Alle Regeln  im Überblick! Weitere Infos.

Mecklenburg-Vorpommern verlängert 2-G-Regelung für Veranstalter

Die Corona-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern wurde an die Beschlüsse von Bund und Land angepasst. Im Einzelhandel haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt (2-G), mit Ausnahme Läden des öffentlichen Bedarfs.  Was erlaubt ist und was nicht, finden Sie hier. Weitere Informationen und die aktuelle Verordnung. In den Innenbereichen wie in der Gastronomie gelten weiter die 2G-plus-Regeln. Das heißt: Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zudem einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen. Die Regeln im Land sind unterschiedlich, je nach Corona-Lage. Weitere Infos dazu!

Hessen-Regeln - 2-G und 2-G-Plus

In Hessen ist im Einzelhandel das Tragen der FFP-2-Maske vorgeschrieben, die 2-G-Regelung ist außer Kraft.  Der Betrieb von Tanzlokalen, Bars und Diskotheken ist unabhängig von der jeweiligen Inzidenz verboten, ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort aber erlaubt. In der Gastronomie ist die 2-G-Plus-Regelung vorgeschrieben. Nur Geimpfte und Genesene mit Test haben Zutritt, Ausnahme Geboosterte.

Dies gilt auch für den Sport in Innenräumen. Für solche Bereiche gilt 2-G-Plus. Der Friseurbesuch ist unter 3-G-Bedingungen möglich: Ungeimpfte müssen also einen aktuellen Test vorlegen. Es müssen FFP2-Masken getragen werden. Die Corona-Regeln in Hessen im kompakten Überblick. Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen, also die Verordnungen.

Niedersachsen: 2-G im Einzelhandel gekippt

Geimpfte und Genesene  dürfen sich in Niedersachsen mit maximal neun weiteren Menschen treffen. Wer weder geimpft noch genesen ist, darf neben seinem eigenen Haushalt nur zwei weitere Menschen eines weiteren Haushalts zusammenkommen. Nicht mitgezählt werden dabei jeweils Kinder sowie Betreuer von Menschen mit Behinderung oder von Pflegebedürftigen. Von Sonnabend, 15. Januar,  an werden bereits 14-Jährige bei der Berechnung der erlaubten Teilnehmerzahl mitgezählt.

Niedersachsen führte  als erstes und bisher einziges Bundesland eine allgemeine "Weihnachts- und Neujahrsruhe" ein. Die Winterruhe geht mittlerweile in die dritte Runde. In Niedersachsen galt bisher auch 2-G im Einzelhandel. Doch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 16. Dezember diese Regelung aufgehoben. So dürfen nun auch wieder Ungeimpfte einkaufen gehen. Gesundheitsministerin Daniela Behrens kündigte an, dass statt 2G womöglich schon bald das Tragen einer FFP2-Maske beim Einkaufen Pflicht wird. Niedersachsen hatte sein Warnstufenkonzept verschärft. Warnstufe 1 tritt bei der 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz bereits ab einem Wert von 3 in Kraft (bisher 6). Warnstufe 2 gilt nun ab einer Hospitalisierungsinzidenz, die höher als 6 ist, Warnstufe 3 dann bei einem Wert größer als 9. Zudem treten vor der Warnstufe 1 erste Verschärfungen ein. Die Warnstufen erklärt finden Sie über diesen Link. Weitere aktuelle Informationen. Die Verordnung für Niedersachsen:

Saarland:  2-G-Regel in Verordnung

Das Saarland hat wegen des aktuellen sehr hohen Infektionsgeschehens und der sich schnell verbreitenden Omikron-Variante die Corona-Maßnahmen angepasst. Die Änderungen traten am Mittwoch, 26. Januar,  Kraft. NEU: Die Landesregierung im Saarland hat auf die Entscheidung des OVG reagiert und sieht für den Einzelhandel in der Verordnung keine Zutrittsbeschränkungen mehr vor. An Vollendung des 14. Lebensjahres müssen Kunden in Ladenlokalen und im öffentlichen Personennahverkehr (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge) sowie im Innenbereich von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen nun eine FFP-2-Maske tragen. Es gelten nun Ausnahmen bei der 2-G-Regelung für Geimpfte mit dem Impfstoff Johnsohn & Johnson. Außerdem entfällt die PCR-Testpflicht zur Freitestung in den Bereichen der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, auch hier sind Schnelltests zur Freitestung bei Infizierten ausreichend. Mehr Informationen auch zu Ausnahmen bei der Quarantäne.

Nach der Verordnung gilt ab 14. Januar auch im Saarland im Außenbereichen der Gastronomie die 2G-plus-Regel - also geimpft, genesen und getestet oder geboostert. Im Saarland war im Innenbereich die 2-G-Plus-Regel bereits vorgegeben.

Bremen: Stufenmodell gegen Corona

Bremen kippt die 2-G-Regelung im Einzelhandel für Bremen und Bremerhaven.  Es muss weiterhin eine FFP-2-Maske getragen werden. Auch in Bremen wird wie überall die Kontakterfassung in Restaurants, bei Veranstaltungen, im Theater und Kino beendet.  In der Gastronomie ist weiter 2-G-Plus vorgeschrieben. Grundlage der Corona-Politik ist in Bremen ein Stufenmodell, das von der Hospitalisierungsrate abhängt. Das ist die Zahl der  Corona-Patienten je 100.000 Einwohner, die so schwer erkranken, dass sie stationär behandelt werden müssen. Ab Warnstufe 4 gilt 2-G-Plusauch in der Gastronomie und in Kultureinrichtungen, bei körpernahen Dienst. Die aktuellen Regelungen!

Berlin: 2-G-Plus in Gastronomie

In Berlin soll die 2-G-Regelung im Einzelhandel fallen. Dafür ist dann das Tragen einer FFP-2-Maske Pflicht. Derzeit dürfen in weiten Teilen des Einzelhandels nur Geimpften und Genesenen einkaufen. Die Änderung wird voraussichtlich für 18. Februar erwartet.

Der Senat hatte die Corona-Regeln in Berlin am 1. Februar erneut verändert. Die wichtigsten Neuerungen:  Für körpernahe Dienstleistungen gilt künftig die 2-G-Plus-Regelung (geimpft, genesen und getestet). Davon ausgenommen sind Geboosterte. In der Gastronomie, in Hotels und beim Sport sowie bei Veranstaltungen entfällt die Pflicht der Anwesenheitsdokumentation. Der Genesenenachweis ist dann auch in Berlin nur noch drei statt bislang sechs Monate gültig.

Seit 15. Januar gilt im öffentlichen Personennahverkehr (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, S-Bahn) für Fahrgäste eine FFP2-Maskenpflicht. In der Gastronomie weiterhin 2-G-Plus: Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt und brauchen zudem einen tagesaktuellen Corona-Test, Geboosterte müssen keinen Test vorlegen.

In Hotels und Pensionen dürfen nur noch Getestete und Geimpfte übernachten. Die 2-G-Regelung greift auch beim Besuch der Volkshochschulen und Musikschulen sowie Fahrschulen.  Die aktuellen Regelungen! Fragen und Antworten

2-G in Brandenburg

Brandenburg hat die 2-G-Regelung im Einzelhandel seit 9. Februar abgeschafft.  Es muss aber künftig FFP-2-Maske beim Einkaufen getragen werden. Neu auch: Die Sperrstunde für Ungeimpfte in Hotspots entfällt. In der Gastronomie greift weiterhin die 2-G-Plus-Regel und im öffentlichen Nahverkehr ist FFP2-Maskenpflicht.

Der Einzelhandel ist unter 2-G-Bedingungen geöffnet. So dürfen nur noch Geimpfte und Genesene die Länden betreten. Ausnahmen: Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tierbedarf, Baufachmärkte. Auch Blumengeschäfte, der Buchhandel und Zeitungshandel sowie Poststellen, Tankstellen, Banken und Sparkassen bleiben für alle geöffnet. Dazu gehören auch die öffentlichen Bibliotheken. Clubs und Diskotheken haben  landesweit geschlossen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagtWeitere Informationen zu den aktuellen Regelungen! Mehr Infos!

Sachsen: 3-G im Einzelhandel

In Sachsen gilt  in der Gastronomie 2-G und nicht wie in anderen Ländern 2-G-Plus. Steigen die Inzidenzen so, dass die sogenannte Überlastungsstufe erreicht ist, greift  in Innenräumen die 2-G-Plus-Regelung. Touristisch übernachten dürfen Geimpfte und Genesene mit Test oder Geboosterte ohne Test. Auch hier wurde gelockert: Im Einzelhandel ist nun  3-G  vorgeschrieben. Also entweder geimpft, genesen oder getestet. Alle derzeit gültigen  Regeln für Sachsen!

Sachsen-Anhalt setzt auf 2-G

In Sachsen-Anhalt  gilt weiter die 2-G-Regelung auch in der Gastronomie. Damit schert das Land aus der 2-G-Plus-Regelung von Bund und Ländern aus. Ein tagesaktueller Test kann, aber muss nicht verlangt werden.  Wenn 2-G-Plus gilt, dann auch für Geboosterte! Clubs und Diskotheken sind geschlossen. Im Einzelhandel greift vorerst weiterhin die 2-G-Regelung. Zur Homepage der Landesregierung.

Thüringen: 2-G und Sperrstunde

In Thüringen gilt 2-G gilt weiterhin für die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und für Veranstaltungen. Im Einzelhandel ist jetzt 3 G vorgeschrieben. Einkaufen dürfen Geimpfte, Genesene oder Getestete.

Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt für die folgenden Personen die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses:

  • Geboosterte
  • „frisch“ Geimpfte (Zeitpunkt der Grundimmunisierung liegt höchstens drei Monate zurück)
  • „frisch“ Genesene (bis zu 90 Tage nach positivem Befund)
  • Genesene mit mindestens einer Impfung vor oder nach der Infektion (ohne zeitliche Befristung)

Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen.  Weitere Informationen und Fragen und Antworten zur Kontakterfassung. Die neuen Quarantäne-Regeln finden Sie hier.

Hier finden Sie den Bund- und-Länder-Beschluss vom 7. Januar 2022