Die neuen Corona-Regeln im Überblick und zum Herunterladen im Wortlaut!
Die neuen Corona-Regeln im Überblick und zum Herunterladen im Wortlaut!
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Maßnahmen werden verschärft

Umsetzung in Kommunen: Das sind die neuen Corona-Regeln

Bund und Länder verlängern die Corona-Notlage. Das haben Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder auf dem Corona-Gipfel beschlossen. Wir haben die neuen Regeln, die teils von Kommunen umgesetzt werden müssen, im Überblick! Das ganze Papier finden Sie zum Herunterladen im Wortlaut bei uns am Ende des Textes.

Bevor sie die neuen Corona-Regeln offiziell verkündete, appelierte Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Rede als erstes an die Kommunen. Auch sie müssten ihren Teil beitragen, um die Impfbereitschaft der Menschen zu erhöhen, sagte Merkel ausdrücklich. Niederschwellige Angebote vor Ort seien dafür nötig, so die Kanzlerin. 

Gleichzeitig machten Bund und Länder nach der dreieinhalbstündigen Sitzung klar, dass Lockerungen nicht in Sicht sind. Im Gegenteil: Die Regeln werden wieder deutlich verschärft. 

Testpflicht wird ausgeweitet 

Ab einer 7 Tage-Inzidenz von 35 soll es eine Testpflicht für Innenräume geben. Das betrifft praktisch alle Bereiche, von der Gastronomie über Fitness-Studios bis zu Kinos oder Theater. Das gilt dann für alle Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Regelung tritt zum 23. August in Kraft.

Auch die "epidemische Lage von nationaler Tragweite", kurz Corona-Notlage, soll verlängert werden. Sie würde normalerweise Ende September automatisch enden. Der Bundestag soll am 7. September in einer Sondersitzung der Verlängerung zustimmen. Die Notlage ist die Grundlage dafür, dass Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen beschließen dürfen - konkret geht es um das Infektionsschutzgesetz, das etwa Maskenpflicht, Betriebsschließungen und Kontaktbeschränkungen ermöglicht. 

Corona-Regeln werden für Ungeimpfte teuer 

Ab dem 11. Oktober soll es keine kostenlosen Bürgertests mehr geben. Ausnahmen sollen Menschen sein, denen von einer Impfung durch Ärzte dringend abgeraten wird. Wer als Ungeimpfter somit künftig ein Kino oder eine Sporthalle besuchen will, ins Krankenhaus oder Pflegeheim will oder zum Friseur, der braucht einen Corona-Test und muss diesen auf eigene Kosten bezahlen. Kritik kommt vor allem aus der Wirtschaft. Die Gastronomie etwa könnte darunter leiden, wenn ein Teil der Menschen vor dem Abendessen jedes Mal teuer einen Corona-Test machen muss. Eine Ausnahme gibt es noch: Der Besuch von Gottesdiensten ist weiter ohne Corona-Test möglich. 

Corona-Inzidenz bleibt Maß aller Dinge 

Keine Einigung erzielten Bund und Länder lediglich bei der Frage, ob es neben dem Inzidenzwert weitere Parameter geben soll, um das Infektionsgeschehen zu beurteilen. Immer wieder hatten Politiker eine mögliche Ampel als Corona-Frühwarnsystem gefordert. Das ist eine Mischung aus der Bettenbelegung in Krankenhäusern, der Impfquote und dem Inzidenzwert. Daher bleibt es faktisch bei der bisherigen Regelung. 

KOMMUNAL stellt Ihnen das Beschlusspapier für Ihre Arbeit vor Ort zum Herunterladen im Wortlaut zur Verfügung. Sie finden es HIER: