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Digitalisierung statt Akten
Das Registermodernisierungsgesetz soll Bürgern und Verwaltung Erleichterungen bringen
© 123rf

Registermodernisierung

Digitale Verwaltung: Neues Gesetz auf den Weg gebracht

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
28. September 2020
Bislang werden Daten mehrfach erhoben. Das von Experten schon lange angemahnte Registermodernisierungsgesetz soll das ändern. Jetzt hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf endlich beschlossen. Ein weiterer Schritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist damit getan. Beim Kontakt mit der Verwaltung sollen Bürger künftig nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl sie bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind.

Der Nationale Normenkontrollrat hat die Registermodernisierung in deutschen Verwaltungen mehrmals angemahnt. Das entsprechende Registermodernisierungsgesetz sollte zügig auf den Weg gebracht werden, so seine Forderung. Was Digitalisierungs-Pioniere wie Österreich und Dänemark schon lange erkannt hätten, müsse auch bei uns in Angriff genommen werden: Die öffentlichen Register und Datenbestände sollen modernisiert werden. Das Gremium geht in einem Gutachten aus dem Jahr 2017 von rund 220 zentralen und dezentralen Datenregistern aus.

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