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Ändert die EU das Vergaberecht erneut?

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
30. Oktober 2017
Mit einem neuen Vergabepaket will die EU-Kommission den Wettbewerb in Europa verbessern. Das Paket beinhaltet hauptsächlich nicht-legislative Initiativen. Es werden jedoch legislative Absichten der EU deutlich, die Gesetzesänderungen zur Folge hätten. Vor einer erneuten Vergaberechtsnovelle warnt der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Das neue Vergabepaket ist laut der EU-Kommission nötig, um den Wettbewerb in der europäischen Vergabe zu verbessern. Es besteht aus einer neuen Strategie zur öffentlichen Beschaffung und einer freiwilligen Ex-Ante-Bewertung von Vergabeaspekten großer Infrastrukturprojekte. Die Vergabeverordnung 2016 ist von dem EU-Paket zunächst nicht betroffen, da es aus nicht-legislativen Initiativen besteht. Absichten der EU das Vergaberecht erneut zu verändern, werden jedoch deutlich. Der DStGB mahnt eine "gesetzgeberische Atempause" an.

Wie die EU die Vergabe verändern möchte

Mit dem Vergabepaket möchte die EU-Kommission eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten bewirken. Besondere Kritik übt sie an der Vergabepraxis, den Zuschlag am Preis der Angebote auszurichten. In 55 Prozent der Fälle werde der Zuschlag der günstigsten Option zugesprochen. Nachhaltigkeit und Innovation würden zu selten berücksichtigt. Der Verbesserungsvorschlag der EU-Kommission besteht aus sechs strategischen Prioritäten:

  1. Eine stärkere Verbreitung der strategischen Beschaffung
  2. Die Professionalisierung der Beschaffung (sowohl die Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen der Zuständigen, als auch die Verbesserung technischer Instrumente)
  3. Ein verbesserter Zugang zu Beschaffungsmärkten
  4. Die Digitalisierung der Beschaffung
  5. Die Verbesserung von Transparenz, Integrität und Datengrundlagen
  6. Stärkere Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern

Für die freiwillige Ex-Ante-Bewertung wird die EU-Kommission einen Informationsdienst zur Beantwortung spezifischer Fragen einrichten, die Projekte mit einem Auftragswert von über 250 Millionen Euro betreffen. Bei Projekten mit einem Auftragswert von über 500 Millionen Euro soll es darüber hinaus für die verantwortlichen Behörden möglich sein, die EU-Kommission zu ersuchen, den Vergabeplan auf seine Vereinbarkeit mit EU-Vergabevorschriften zu prüfen. Aktuell läuft eine Online-Konsultation für einen Leitfaden zur innovationsfördernden Vergabe. Bis zum 2. Januar 2018 werden Praktikermeinungen gesucht. Weitere Informationen finden Sie hier.

DStGB: Vergaberecht nicht direkt wieder novellieren

Der DStGB bewertet das Vergabepaket positiv, warnt jedoch vor möglichen Änderungen im Vergaberecht. Nach der Vergaberechtsnovelle von 2014, musste das Vergaberecht 2016 in Deutschland mit einer neuen Vergaberechtsverordnung aktualisiert werden. Dies hat zu zahlreichen Veränderungen und Anpassungen des Rechtsrahmens - besonders gravierend im Falle der Unterschwellenvergabeverordnung - geführt. "Wir brauchen eine gesetzgeberische Atempause", sagt DStGB-Referatsleiter Bernd Düsterdiek. "Aus kommunaler Sicht muss daher dafür Sorge getragen werden, dass auf EU-Ebene keine weiteren gesetzlichen Regelungen und insbesondere Verschärfungen des Vergaberechts vorgenommen werden."

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