Gesetzesentwurf
Bund hebt Mindest-Hebesatz für Gewerbesteuer an – Chancen und Risiken für Kommunen
Seit Jahren wird in Fachkreisen, kommunalen Spitzenverbänden und der Bundespolitik darüber gestritten, ob der Steuerwettbewerb zwischen Städten und Gemeinden zu weit geht. Vor allem sehr niedrige Gewerbesteuerhebesätze einzelner Kommunen gelten vielen als Auslöser strategischer Firmenverlagerungen – mit spürbaren Folgen für die Finanzkraft anderer Standorte. Die Bundesregierung will die Debatte nun in verbindliches Recht überführen.
Neue Gewerbesteuer soll ab 2027 bundesweit gelten
Jetzt hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer von bislang 200 auf 280 Prozent anhebt. Die Regelung soll ab dem Veranlagungszeitraum 2027 greifen und nach Schätzungen der Bundesregierung jährlich rund 200 Millionen Euro Mehreinnahmen für die Kommunen generieren. Ziel ist es, steuerlich motivierte Standortvorteile abzubauen und Scheinsitz-Verlegungen von Unternehmen unattraktiver zu machen. Der Entwurf wird im Bundestag beraten.
Kommunen legen Hebesatz für Gewerbesteuer selbst fest
Die Gewerbesteuer ist eine zentrale Säule der kommunalen Finanzierung und zugleich ein politisch sensibles Instrument. Anders als bei der Körperschaftsteuer legen die Kommunen den Hebesatz selbst fest. Diese Autonomie hat in den vergangenen Jahrzehnten zu erheblichen Unterschieden geführt.
Große Unterschiede bei der Gewerbesteuer
Während Großstädte wie München mit Hebesätzen um 490 Prozent arbeiten, haben kleinere Gemeinden, wie Schönefeld (240 Prozent) und Zossen im Landkreis Teltow-Fläming nahe Berlin (270 Prozent) gezielt niedrige Sätze knapp oberhalb der bisherigen Mindestgrenze genutzt, um Unternehmen anzusiedeln. Kritiker sehen darin einen steuergetriebenen Wettbewerb, der weniger mit realen Standortfaktoren als mit Abgabenoptimierung zu tun hat. Finanzminister Lars Klingbeil will diesen Wettbewerb begrenzen.
3 Punkte, die sich konkret ändern
Weniger Spielraum nach unten
Kommunen können ihre Hebesätze künftig nicht mehr beliebig niedrig ansetzen. Gemeinden unterhalb von 280 Prozent müssen nachsteuern. Für die große Mehrheit der Kommunen, deren Hebesätze bereits deutlich höher liegen, bleibt der Handlungsspielraum unverändert. Kommunen, die schlechte Rahmenbedingungen haben, wie keinen Bahnanschluss, nicht direkt an der Autobahn liegen und zu wenig Gewerbeflächen haben, versuchen gerade mit sehr niedrigen Sätzen diesen Nachteil auszugleichen und so doch Ansiedlungen zu bekommen. Für sie wird es deutlich schwer, Investoren zu gewinnen, wenn der Mindestsatz um über 40 Prozent steigt.
Begrenzung des steuerlichen Standortwettbewerbs
Der gezielte Einsatz extrem niedriger Hebesätze als Standortinstrument wird politisch unterbunden. Standortentscheidungen sollen weniger von steuerlichen Sondereffekten und stärker von realen Faktoren wie Infrastruktur, Fachkräfteverfügbarkeit oder Verwaltungsqualität abhängen.
Mehr Stabilität und Planbarkeit für kommunale Finanzen
Niedrigsteuerkommunen erzielen höhere Einnahmen pro Betrieb, während Hochsteuerkommunen weniger Abwanderungsdruck fürchten müssen. Insgesamt soll das Gewerbesteueraufkommen gleichmäßiger und verlässlicher werden.
Bund sieht Autonomie der Kommunen unangetastet
Aus verfassungsrechtlicher Sicht bleibt die kommunale Hebesatzautonomie bestehen, argumentiert der Bund. Er greife nicht in die konkrete Festsetzung ein, sondern definiere lediglich einen Mindeststandard – vergleichbar mit anderen bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben im Steuerrecht.
Lebhafte Debatte zu Gewerbesteuer-Reform erwartet
Im parlamentarischen Verfahren allerdings ist mit intensiven Diskussionen zu rechnen. Wirtschaftsverbände warnen vor Mehrbelastungen für Unternehmen, vor allem im ländlichen Raum. Kommunale Spitzenverbände hingegen sehen in der Reform einen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit im föderalen System. Für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wird entscheidend sein, wie sich die Mehreinnahmen regional verteilen und ob Bund und Länder die Reform durch Anpassungen im kommunalen Finanzausgleich flankieren, heißt es bei den Spitzenverbänden.
Weitere Informationen zum Entwurf des Bundeskabinetts.


