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  1. Alkohol-Verbote auf öffentlichen Plätzen
Alkohol in der Öffentlichkeit | Parkbank
Alkohol-Verbote sorgen immer wieder für Diskussionen

Alkohol-Verbote auf öffentlichen Plätzen

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
15. Dezember 2016
In Nürnberg soll künftig ein nächtliches Alkohol-Verbot auf öffentlichen Plätzen gelten. Eine Maßnahme, die nicht unumstritten ist. Ein Ordnungsamt soll für die Durchsetzung sorgen.

Drastisches Alkohol-Verbot trotz unklarer Rechtslage - unter dieser Überschrift hatten wir in unserer Sommer-Ausgabe über ein Vorpreschen der Stadt Herne in Sachen Alkohol-Verbote berichtet. Damals hatte der Stadtrat beschlossen, dass die Alkohol-Verbote nur dann ausgesprochen werden, wenn sich Anwohner und Passanten durch die Trinkenden gestört fühlen. Ein nicht nur "schwammiger" Begriff, sondern auch ein rechtlich aufgrund der Vorgaben in Nordrhein-Westfalen umstrittener. Hintergrund ist Artikel zwei des Grundgesetzes, worin die allgemeine Handlungsfreiheit geschützt ist. Demnach sind vorbeugende Maßnahmen nicht möglich, sondern nur, wenn eine konkrete Belästigung oder Bedrohung vorliegt - daher auch die Einschränkung in Hern. Trotzdem gibt es in NRW mit Gelsenkirchen eine Stadt, die schon seit acht Jahren ein entsprechendes Alkohol-Verbot hat. Bisher hat niemand dagegen geklagt.

Rechtslage in Bayern ist anders

In Bayern gibt es eine Verordnungsermächtigung im Landesstrafgesetz, wonach bei konkreten Gefahren der Alkoholkonsum von den Kommunen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten werden darf. Aktuell wird sie vom Land überarbeitet, soll den Städten künftig aber noch mehr Rechtssicherheit für nächtliche Verbote geben. Die Stadt Nürnberg hat davon nun Gebrauch gemacht.

Generelle Alkohol-Verbote bei Nacht auf öffentlichen Plätzen

Lange im Stadtrat diskutiert, beschloss die Mehrheit am Abend: Ab 22 Uhr darf auf öffentlichen Plätzen künftig kein Alkohol mehr konsumiert werden. Auch wenn das Ordnungsamt gerne noch weiter gegangen wäre. Man hätte sich eine Regelung gewünscht, die ein Alkoholverbot auch tagsüber ermöglicht, heißt es aus dem Ordnungsamt. Das jedoch lässt auch die Verordnung in Bayern nicht zu.

Alkohol-Verbote: wirklich sinnvoll?

Doch auch in Bayern sind solche Verbote nicht unumstritten. In München etwa gibt es bereits ein Alkoholverbot rund um den Hauptbahnhof. Kritiker sagen, dadurch sei das Problem lediglich verlagert worden. Nach dem Motto: "Wenn ich am Bahnhof nicht trinken darf, geh ich eben in den Park, auf den Kirchenvorplatz oder direkt vor den Supermarkt". Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte daher bereits im Jahr 2015 ein Alkoholverkaufs-Verbot nach 22 Uhr gefordert. KOMMUNAL berichtete.

Alkohol-Verbote scheitern immer wieder vor Gericht

In Baden-Württemberg hatte sich vor zwei Jahren eine Expertenkommission mit dem Thema beschäftigt. Das Ergebnis: Mit Verweis auf die Unvereinbarkeit mit dem Gesetz wurden sämtliche Vorhaben für eine Gesetzesänderung auf Landesebene wieder verworfen. Zuvor hatte die Stadt Freiburg einen Versuch gestartet - das Verbot wurde vom Verwaltungsgerichtshof aber wieder einkassiert.

Alkohol-Verbote sind rechtlich bedenklich

Auch der Landtag in NRW verwarf seine Pläne bereits im Jahr 2011. Die Stadt Magedburg ist mit einem Alkoholverbot in der Innenstadt vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Und in Berlin gab es schon in den 90er Jahren ein Verbot, das mit damals 20 D-Mark geahndet wurde. Es haperte nicht nur an der Rechtslage, sondern auch an der Umsetzung. Genau das will nun die Stadt Nürnberg aber deutlich besser machen

Gesetze müssen bei Alkoholverbot auch durchgesetzt werden

Die Stadt Nürnberg will künftig das Ordnungsamt nachts auf Streife schicken, um das frisch beschlossene Gesetz auch durchzusetzen. Dafür sollen im nächsten Haushalt entsprechende Personalstellen geplant werden. Die CSU in Nürnberg hatte sich besonders für die Alkohol-Verbote eingesetzt. Auf ihrer Webseite loben sie vor allem die Stadt Augsburg, die ein entsprechendes Verbot habe. Wörtlich heißt es online bei  der Nürnberger CSU: "Wer z. B. nach Augsburg schaut, sieht dort ein gut funktionierendes Paradebeispiel. Der Dienst hat eine großartige Erfolgsbilanz und eine sehr gute Eigenfinanzierungsquote."

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  • Alkoholverbote

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