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Bahnstrecken
Züge sollen künftig wieder auf Strecken fahren, die nicht mehr genutzt wurden.
© AdobeStock

Bahnstrecken reakivieren

Bahnstrecken reaktivieren - so klappt es rechtlich

von Verena Rösner
Gastautorin | Rechtsanwältin
17. Februar 2023
Die Ampelkoalition von SPD, Grüne und FDP hat angekündigt, stillgelegte Bahnstrecken reaktivieren zu wollen. Dafür kämpfen viele Kommunen seit Jahren, die sich abgehängt fühlen. Doch unter rechtlichen Gesichtspunkten ist die Wiederinbetriebnahme von Streckenabschnitten nicht so einfach. Rechtsanwältin Verena Rösner erläutert die Voraussetzungen.

Die Bundesregierung will mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels mehr Verkehr auf die Schiene verlagern. Nur: Wo kein Zug fährt, bringt auch das günstigste Ticket nicht weit. Im Koalitionsvertrag bekennt sich die Ampel klar zur Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken. Dass es damit nicht schneller vorangeht, liegt auch am Planungs- und Genehmigungsrecht für Schieneninfrastruktur.

Bahnstrecken reaktivieren, weniger Stilllegungen

Man wolle erheblich mehr in die Schiene als in die Straße investieren, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien.

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