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barrierefreie Kommunikation in der Verwaltung

Barrierefreie Kommunikation: Kurze Sätze, bitte!

von Uwe Roth
29. Juni 2018
Wer die Regeln der „leichten Sprache“ befolgt, darf keinen Satz mit mehr als acht Wörtern schreiben. Daher empfiehlt sich für die Behördenkommunikation eher die „einfache Sprache“. KOMMUNAL-Tipps, wie die einfache Sprache funktioniert!

Es gibt in Deutschland eine Vorschrift, die nach Inkrafttreten wohl sofort wieder in Vergessenheit geraten ist: Im ersten Sozialgesetzbuch aus dem Jahr 1975 schreibt der Gesetzgeber in Paragraf 17 vor, „dass der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird.“ Antragsvordrucke sollten „allgemein verständlich“, Verwaltungs- und Dienstgebäude „frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren“ sein. Wäre die Vorschrift tatsächlich umgesetzt, wäre zumindest im Sozialbereich die Kommunikation seit 40 Jahren barrierefrei und die Leichte Sprache eine Selbstverständlichkeit.

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