
Barrierefreie Kommunikation: Kurze Sätze, bitte!
Wer die Regeln der „leichten Sprache“ befolgt, darf keinen Satz mit mehr als acht Wörtern schreiben. Daher empfiehlt sich für die Behördenkommunikation eher die „einfache Sprache“. KOMMUNAL-Tipps, wie die einfache Sprache funktioniert!
Es gibt in Deutschland eine Vorschrift, die nach Inkrafttreten wohl sofort wieder in Vergessenheit geraten ist: Im ersten Sozialgesetzbuch aus dem Jahr 1975 schreibt der Gesetzgeber in Paragraf 17 vor, „dass der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird.“ Antragsvordrucke sollten „allgemein verständlich“, Verwaltungs- und Dienstgebäude „frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren“ sein. Wäre die Vorschrift tatsächlich umgesetzt, wäre zumindest im Sozialbereich die Kommunikation seit 40 Jahren barrierefrei und die Leichte Sprache eine Selbstverständlichkeit.