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  1. Praxis
  2. Straßen und Verkehr
  3. Baugenehmigung: Für Ladesäulen nicht nötig!
Für diese Ladesäulen brauchen Kommunen laut bayerischem Verwaltungsgerichtshof keine Baugenehmigung einzuholen.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Eine Baugenehmigung ist für das Errichten von Ladesäulen nicht notwendig.
© Scharfsinn/shutterstock

Baugenehmigung: Für Ladesäulen nicht nötig!

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
20. August 2018
Kommunen können aufatmen: Wenn sie Ladesäulen errichten wollen, brauchen sie dafür keine Baugenehmigung einholen. Damit wies der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage eines Münchner Bürgers ab, der die Säulen in seiner Straße nicht haben wollte.

Werden Ladesäulen auf einer Straße errichtet, kann das für Anwohner problematisch werden. Parkplätze rund um die Lademöglichkeit werden für das Aufladen von Elektrofahrzeugen reserviert. Die Parkplatzsituation für Anwohner - die gerade in den Großstädten ohnehin ein tägliches Ärgernis sein kann - spannt sich an. Ein Münchner Bürger wollte das nicht akzeptieren. Durch zwei neu geplante Ladestationen sollten vor seiner Haustür vier Parkplätze wegfallen.

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