Hate-Speech
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Hass im Internet

Bayern sagt Hate-Speech den Kampf an

Wird Hass und Hetze im Netz endlich Einhalt geboten? In Bayern wurde der bundesweit erste Hate-Speech-Beauftragte vorgestellt. Damit einher geht ein neues Konzept zum Schutz von Kommunalpolitikern.

Bayern will härter gegen Beleidigungen und Gewaltandrohungen im Internet vorgehen. Dafür soll der bundesweit erste Hate-Speech-Beauftragte eingesetzt werden. Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter-Hartleb soll landesweit den Kampf gegen den Hass im Netz koordinieren. Zudem will Bayern ein neues Online-Verfahren für Kommunalpolitiker einführen, mit dem sie bei Online-Straftaten unkompliziert Strafanzeige oder Prüfbitte bei der Justiz stellen können. Das neue Verfahren ist Teil eines neuen Konzepts zum Schutz von Kommunalpolitikern. "Mit unserem Konzept sorgen wir im Kampf gegen Hate-Speech für spezialisierte Staatsanwälte in ganz Bayern", erklärt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. Die insgesamt 22 bayerischen Staatsanwaltschaften sollen um Sonderdezernate zur Bekämpfung von Hate-Speech ergänzt werden. Diese stellt aus Sicht von Bayerns Justizminister eine zunehmende Gefahr für die Demokratie dar. Mit dem neuen Konzept soll das erschreckende Ausmaß von Hass und Hetze im Netz deshalb effektiv bekämpft werden.

Aus Hate-Speech können Gewalttaten werden

"Im Internet hat sich etwas zusammengebraut, das eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt“, warnt Eisenreich. Denn aus Worten können Gewalttaten folgen – das hat auch eine Umfrage von KOMMUNAL gezeigt. Die Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte und Minderheiten sowie der Mordanschlag auf den CDU-Politiker Walter Lübke bestätigen das. Täter wie im Fall Lübke könnten sich durch ein Klima aus Hass und Hetze im Netz bestärkt fühlen. Kommunalpolitiker werden immer wieder Ziel von Gewaltattacken. Im Jahr 2019 hatte sich die Zahl an Übergriffen innerhalb von nur 2 Jahren um 25 Prozent erhöht. In Anbetracht derartiger Ereignisse sei der bayerische Hate-Speech-Beauftragte ganz bewusst bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt worden, so Eisenreich.

Werden die sozialen Netzwerke mitspielen?

"Klar ist aber, wir können die Urheber von Hate-Speech nur effektiv verfolgen und bestrafen, wenn wir sie identifizieren können. Dazu müssen wir die Betreiber der sozialen Netzwerke noch stärker in die Pflicht nehmen. Insbesondere müssen Auskunftsersuchen unserer Strafverfolgungsbehörden von Netzwerkbetreibern ohne Wenn und Aber beantwortet werden", führt der bayerische Justizminister Eisenreich aus. In der Vergangenheit sind die sozialen Netzwerke ihrer Verantwortung nicht immer nachgekommen. Und am Ende waren es vor allem die sozialen Netzwerke, die darüber entschieden, welche Inhalte ausgeblendet werden und welche nicht.

Die Bundesregierung plant mit Gesetzesänderungen härter gegen Hassrede vorzugehen

Erst Ende letzten Jahres hat das Bundesjustizministerium daher einen Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgestellt, das auch Änderungen anderer Gesetze wie des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes - dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken - vorsieht, was nicht unumstritten ist. Zu dieser Zeit wünschte sich die Bundesregierung auch, dass sich die Länder mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Hassrede stärker engagieren. Bayern scheint mit seinem Hate-Speech-Beauftragten nun einen Schritt auf die Bundesregierung zugegangen zu sein.