Das ändert sich 2004 Hände Symbolbild
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Investitonen, Erleichterungen

Vorhaben: Das plant der Bund 2024

Was ändert sich für die Kommunen in diesem Jahr? Welche Gesetzesvorhaben plant die Bundesregierung? KOMMUNAL hat bei den zuständigen Ministerien nachgefragt. Das Ergebnis: Die Ampel-Regierung hat sich viel vorgenommen. Spannend bleibt, was davon nach dem Karlsruher Urteil tatsächlich umgesetzt wird.

Die Ampelregierung hat sich viel vorgenommen. Der Koalitionsvertrag verspricht weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen und vor allem Zukunftsinvestitionen in den Klimaschutz. Auf der Agenda stehen für das Jahr 2024 zahlreiche Vorhaben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat jedoch Ende 2023 dazu gefördert, dass Fördermittel eingefroren werden mussten. Die Karlsruher Richter erklärten das Vorgehen, Kreditermächtigungen für Corona-Hilfen in den Klima- und Transformationsfonds umzuschichten, für rechtswidrig.

Das sind Pläne der Koalition für das Jahr 2024, die sich auf die Kommunen auswirken:

Gesundheit/Kliniken

Pflegerin mit Patientin im Krankenhaus

2024 soll die Krankenhausreform an den Start gehen. Sie ist allerdings massiv umstritten. Die Kliniken sollen statt der Fallpauschale Vorhaltepauschalen bekommen:  60 Prozent der bisherigen Fallpauschalen sollen über einen Vorhalteanteil gesichert werden, 40 Prozent müssen die Kliniken über Behandlungsfälle erwirtschaften. Nicht mehr alle Kliniken sollen alle Behandlungen durchführen und abrechnen können. Flankiert wird die Reform durch das vom Bundestag beschlossene Krankenhaustransparenzgesetz. Patienten sollen transparenter darüber informiert werden, welche Klinik welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Der Bundesrat hat das Gesetz blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Bundesgesundheitsministerium wollte das Verzeichnis im Mai 2024 veröffentlichen. Es enthält auch Regelungen zur Stärkung der Liquidität der Kliniken. Stufenweise werden 1.000 Gesundheitskioske in ganz Deutschland aufgebaut. Interessierte Kommunen können sich melden.

Kita/Schule

Kitakinder Frau liest vor

Das neue Investitionsprogramm Ganztagsausbau fördert Investitionen in den Neu- und Umbau, die Erweiterung, die energetische Sanierung sowie die Ausstattung kommunalen Bildungsinfrastruktur. Das Geld wird auf Grundlage von Länderprogrammen bewilligt. Spätestens 2024 können laut Bundesministerium für Bildung und Forschung die Anträge gestellt werden. Brisantes Thema auch in diesem Jahr: das Ganztagsfördergesetz: Das GaFöG sieht vor, dass ab dem 1. August 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt wird. Die Kommunen halten dieses Versprechen an die Eltern für nicht umsetzbar - vor allem, weil das Personal dafür fehlt. Den Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit bis zu 3,5 Milliarden Euro und beteiligt sich an den laufenden Kosten.  Der im Koalitionsvertrag angekündigte DigitalPakt 2.0 steht noch aus. Die Kommunen befürchten eine Finanzierungslücke.

Verwaltung/Digitalisierung

Digitalisierung, Mann hakt ab

Das geplante OZG-Änderungsgesetz wird derzeit noch in den zuständigen Ausschüssen im Bundestag beraten. Ziel: einheitliche Verfahrensregelungen. Die Infrastruktur soll vereinheitlicht, das Nutzerkonto Bund und das Postfach zum Standard werden; die Länder werden verpflichtet, ihre Dienste dann innerhalb von drei Jahren umzustellen. Das Bundesinnenministerium plant unter anderem Erleichterungen, indem das Schriftform-Erfordernis bei der Bestätigung des PIN-Brief-Erhalts entfällt. Das Bürokratieentlastungsgesetz soll auch Erleichterungen für Beherbergungsstätten und Bürger bringen. Das Kabinett hat die vom Bundesjustizministerium vorgelegten Eckpunkte dazu beschlossen. Unter anderem wird die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige abgeschafft.

Wohnen/Bauen

Bauarbeiter

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sieht den Schwerpunkt 2024 weiterhin darin, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und dazu Planungen und das Bauen zu beschleunigen. Umgesetzt werden soll das 14-Punkte-Maßnahmenpaket der Bundesregierung. So soll der Umbau von leerstehenden Büros und Läden zu neuen Wohnungen unterstützt werden. In Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten wird der Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfacht. Dazu wird eine an die Generalklausel des § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch angelehnte Sonderregelung, befristet bis Ende 2026, geschaffen. Zudem schafft ein neuer § 215a Rechtsklarheit für Bebauungspläne im Außenbereich. Gemeinden sollen eine umweltrechtliche Vorprüfung durchführen. Bezahlbarer Wohnraum soll auch über eine neue Wohngemeinnützigkeit ab 2024 entstehen. Für den sozialen Wohnungsbau sollen 18,15 Milliarden Euro bis  2027 bereitstehen. Am 1. Januar 2024 trat das Wärmeplanungsgesetz mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft. Der Bund unterstützt die Kommunen bei der lokalen Wärmeplanung bis zum Jahr 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro.

Klimaschutz

Windräder

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat weiterhin Priorität für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Mehrere Gesetzgebungsvorhaben sind auf den Weg gebracht: So wurde beispielsweise im EEG der Grundsatz festgelegt, dass EE-Erzeugungsanlagen und damit auch Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. In der Folge hat der Ausbau zum Beispiel von Windenergieanlagen im Rahmen von Abwägungsentscheidungen Vorrang vor anderen Interessen. Außerdem wurden zum Beispiel Regelungen zum vereinfachten Vollzug des Artenschutzes bei der Windenergie an Land geschaffen. Mit der Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung entfällt die Umwelt- und Artenschutzprüfung in EE-Gebieten, sofern auf Planungsebene eine Umweltprüfung durchgeführt wurde. Unterstützt wird die Transformation der Industrie, etwa durch den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft – von der Produktion beziehungsweise des Imports.

Flüchtlingspolitik/Migration

Flüchtlinge unterwegs

In der Flüchtlingspolitik plant das Bundesinnenministerium eine Entlastung der Ausländer- und Leistungsbehörden, indem der digitale Datenaustausch verbessert wird. Das Ausländerzentralregister soll zum zentralen Ausländerdateisystem weiterentwickelt werden und so den Behörden ermöglichen, alle relevanten Informationen im Migrationsbereich im oder über das Ausländerzentralregister zu speichern und abzurufen. Um die Ausländerbehörden zu entlasten, sollen Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt künftig nur noch alle zehn Jahre in der Ausländerbehörde vorsprechen müssen, der Aufenthaltstitel bei Ablauf der Gültigkeit oder bei Verlust muss nicht mehr neu ausgestellt werden. Zur Unterbringung von Flüchtlingen sollen Kommunen Grundstücke zinsfrei überlassen werden, kündigt das Bundesfinanzministerium an. Das Pauschalentlastungsgesetz sieht vor, dass Länder und Kommunen für Unterbringung und Integration der Flüchtlinge im Rahmen der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens 2024 weitere 1,25 Milliarden Euro erhalten.

Netzausbau

Netzausbau

Das sogenannte TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz soll 2024 kommen. Der Entwurf dazu sieht gesetzliche Anpassungen vor, damit die Gigabitstrategie umgesetzt werden kann. Danach sollen in Deutschland bis zum Jahr 2030 flächendeckend Glasfaseranschlüsse bis zum Haus und modernste Mobilfunkstandards in Deutschland geschaffen werden. Die Anpassungen am Gesetz betreffen hauptsächlich das gegenwärtige Telekommunikationsgesetz. Der Fokus liegt auf der Errichtung eines Gigabit-Grundbuchs, das sämtliche relevanten Informationen zum Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen als zentrale Datenzentrale zusammenführen soll, so das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Der Ausbau von Telekommunikationsnetzen soll künftig als „öffentliches Interesse“ eingestuft werden. Auch sollen laut dem Referentenentwurf Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.

Mobilität

Mobilität E-Ladesäule



Mit der Ausschreibung zum Deutschlandnetz intensiviert der Bund den flächendeckenden Aufbau von Schnellladeinfrastruktur. Bundesweit sollen 1.000 Schnellladestandorte im Deutschlandnetz aufgebaut werden. Allerdings ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fraglich, ob das Geld dafür da ist. Geändert werden soll das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz. Es gilt für Ausschreibungen oder Vergabeverfahren der öffentlichen Hand. Sie müssen entsprechend der neuen Richtlinien gestaltet werden, wenn Verträge über Kauf oder Leasing von Straßenfahrzeugen abgeschlossen werden oder etwa Busse im öffentlichen Nahverkehr angeschafft werden. Synthetischer und paraffinischer Kraftstoff aus fossilen Quellen darf nicht mehr eingesetzt werden. Mit der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung soll die Straßenverkehrs-Ordnung praxisgerecht angepasst werden.  Länder und Kommunen bekämen dadurch mehr Entscheidungsspielräume. Sie könnten leichter Tempo-30-Bereiche ausweisen. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzesentwurf gebilligt, der Bundesrat ihn dann aber gestoppt.

Finanzen/Steuer

Finanzen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 im November vorigen Jahres als verfassungswidrig erklärt hat, muss der Bund eine Lücke von 60 Milliarden Euro stopfen. Die Summe für die Bekämpfung der Corona-Pandemie war unrechtmäßig in den Klima- und Transformationsfonds geflossen. Das Urteil kann sich nicht nur auf die Klimaschutzvorhaben auswirken, sondern auch auf andere Pläne des Bundes. Spannend bleibt auch, wie weit die geplante Grundsteuerreform vor Gerichten standhalten kann. Es laufen mehrere Klagen. Immobilienbesitzer müssen die auf der Grundlage von neuen Werten berechnete Grundsteuer ab 1. Januar 2025 zahlen. Bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht, wird es vermutlich Herbst 2024.