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  1. Praxis
  2. Straßen und Verkehr
  3. Diesel-Fahrverbote erlaubt

Diesel-Fahrverbote erlaubt

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
27. Februar 2018
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Diesel-Fahrverbote sind erlaubt. Jedoch nur als Ultima Ratio und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Kommunen können demnach Fahrverbote für alte Dieselfahrzeuge verhängen. Der DStGB rät weiter davon ab.

Das lange erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist da: Diesel-Fahrverbote sind rechtlich zulässig. Damit gibt das Gericht der Deutsche Umwelthilfe recht. Das Urteil bedeutet zunächst nur, dass Kommunen das Recht haben für die Einhaltung von Stickoxidgrenzen Fahrverbote für bestimmte PKW auszusprechen. Ob sie diese tatsächlich einführen, für welche Bereiche innerhalb der Stadt und welche Fahrzeugklassen genau betroffen sind, das bleibt den Kommunen selbst überlassen. Die Verbote müssen dabei jedoch immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Der Handlungsdruck bei den Kommunen wird - gerade dort wo die Stickoxidgrenzen derzeit überschreiten werden - durch das Urteil größer. Besonders betroffen sind nun die Städte Düsseldorf und Stuttgart, die zusammen mit 16 weiteren Städten von der Deutschen Umwelthilfe verklagt worden waren. Alle von der Deutschen Umwelthilfe verklagten Städte müssen sich nun mit möglichen Fahrverboten in ihrem Stadtgebiet auseinandersetzen. Sie haben die Möglichkeit Straßen festzulegen, in denen Fahrverbote gelten. Auch Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel für Handwerker, müssten von den Kommunen definiert werden.

DStGB lehnt Fahrverbote weiterhin ab

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht als geeignete Lösung, um Stickoxidgrenzen in Kommunen einhalten zu können. "Wir stellen uns nicht darauf ein, dass in den betroffenen Städten kurzfristig Fahrverbote für Dieselfahrer eingeführt werden", sagt DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. "Denn sie sind kaum umsetzbar und kontrollierbar. Städte und Gemeinden wären rein administrativ nicht in der Lage, die mit dieser Neuregelung verbundenen Aufgaben in absehbarer Zeit zu stemmen." Aus Fahrverboten entstünde eine administrative Mammutaufgabe für die Kommunen. Darüber hinaus könne es zu einer Klagenflut durch Dieselfahrzeugbesitzer kommen. Der DStGB lehnt Fahrverbote daher weiterhin ab. Fahrverbote gefährdeten die Innenstädte als Lebensader der Kommunen. Sinnvoll seien stattdessen Hardware-Nachrüstungen. Hier müsse die Politik die Hersteller in die Pflicht nehmen.

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