Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Praxis
  2. Straßen und Verkehr
  3. Diesel-Skandal: Urteil ist da!
Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen

Diesel-Skandal: Urteil ist da!

24. Januar 2018
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zehn Städte verklagt und wollte Fahrverbote für Wagen mit einem bestimmten VW-Motor durchsetzen. Heute wurde in Düsseldorf über die erste der zehn Klagen entschieden...
  • Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt zehn Städte
  • Heute Nachmittag wurde über die erste der zehn Klagen verhandelt. Sie richtet sich gegen die Stadt Düsseldorf
  • Das Ziel der Klage ist es, die Luftqualität nicht weiter zu belasten
  • Die Klage wurde abgewiesen!

Die Deutsche Umwelthilfe will VW-Diesel mit Schummel-Software stilllegen lassen. Deshalb verklagt der Verband zehn deutsche Städte. Über die erste Klage (Az.: 6 K 12341/17) wurde heute vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht verhandelt.

Über was wurde hier diskutiert?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Betrieb der Autos mit Schummel-Software auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Das Argument der Umweltschützer: Durch den Einbau der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 erloschen. Die Kfz-Zulassungsbehörden müssten die Betriebserlaubnis für die Wagen deshalb entziehen und sie stilllegen. Doch die Stadt Düsseldorf sieht die Zuständigkeit beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und erklärt, dass die Zulassung für einen bestimmter Kfz-Typ nur auf die Weisung des KBA entzogen werden könne. Dass VW eine neue Version der Software angeboten hat, ist aus Sicht der Umwelthilfe irrelevant. -> Vom Entzug der Zulassung wären allein in Düsseldorf rund 600 Autos betroffen.

Das ist das Urteil der Diesel-Klage

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Stadt Düsseldorf in erster Instanz abgewiesen. Die Klage sei unzulässig und unbegründet. Neben Düsseldorf werden auch die Städte Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden verklagt.

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Weitere Gastbeiträge

  • Die Interimsschule - hier eine aufgelöste Flurzone
    Nachhaltige Lösung

    Modulbauweise für Schulen: Das Vorbild aus Prüm

  • Jugendbeteiligung im ÖPNV - ein Modellprojekt zeigt, wie Jugendliche bei der Weiterentwicklung des Nahverkehrs helfen können.
    Modellprojekt

    Jugendliche gestalten den ÖPNV

  • Ein KI-Avatar in der Verwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg
    Künstliche Intelligenz

    KI-Avatar in der Verwaltung: Landkreis mit innovativer digitaler Kommunikation

Lesen Sie auch...

  • Glätte

    Streusalz in Berlin: Gericht kassiert Freigabe

    von Gudrun Mallwitz
  • Kommunalwahlen in Hessen 2026

    Hessen: Gericht kippt Wahlrechtsreform vor Kommunalwahlen

    von Rebecca Piron
  • Recht Aktuell

    Fahrradstraße kassiert - Wegweisendes Urteil für Kommunen

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Neuester Inhalt

  • Intelligente Sprachmodelle

    KI im Rathaus: schneller, klarer, bürgernäher

    von Dorothea Walchshäusl
  • Glätte

    Streusalz in Berlin: Gericht kassiert Freigabe

    von Gudrun Mallwitz
  • Interkommunale Smart City-Plattform

    Digitalisieren ohne Kirchturmdenken

    von Dr. Ilona Benz

Schlagwörter

  • Recht Aktuell Straßen und Verkehr

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp