Diesel-Skandal: Urteil ist da!
Über was wurde hier diskutiert?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Betrieb der Autos mit Schummel-Software auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Das Argument der Umweltschützer: Durch den Einbau der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 erloschen. Die Kfz-Zulassungsbehörden müssten die Betriebserlaubnis für die Wagen deshalb entziehen und sie stilllegen. Doch die Stadt Düsseldorf sieht die Zuständigkeit beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und erklärt, dass die Zulassung für einen bestimmter Kfz-Typ nur auf die Weisung des KBA entzogen werden könne. Dass VW eine neue Version der Software angeboten hat, ist aus Sicht der Umwelthilfe irrelevant. -> Vom Entzug der Zulassung wären allein in Düsseldorf rund 600 Autos betroffen.
Das ist das Urteil der Diesel-Klage
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Stadt Düsseldorf in erster Instanz abgewiesen. Die Klage sei unzulässig und unbegründet. Neben Düsseldorf werden auch die Städte Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden verklagt.