Dobrindt will Carsharing fördern
Eigene Parkplätze und geringere Gebühren für Carsharing
Zurzeit gibt es laut dem Bundesverband Carsharing rund 16.100 gemeinschaftlich genutzte Autos und 1,26 Millionen Nutzer von Carsharing-Diensten in Deutschland. Der neue Gesetzesentwurf, der KOMMUNAL vorliegt, ermöglicht es Kommunen, Parkplätze eigens für Carsharing-Autos auszuweisen und diese den Unternehmen vergünstigt zur Verfügung zu stellen. Berechtigt sind laut Begründung des Gesetzesentwurfs Unternehmen, die bei bis zu fünf Pkw mindestens zehn Fahrberechtigte pro Wagen und bei über fünf Pkw mindestens 15 Fahrberechtigte pro Wagen haben. Eine weitere Bedingung für die Unternehmen ist, Kunden die Nutzung ihrer Ermäßigungskarten aus dem öffentlichen Nahverkehr für die Autos zu ermöglichen. Die Carsharing-Anbieter müssten für jedes Auto eine Plakette für einmalig 30,70 Euro beantragen. Kommunen können selbst entscheiden, ob sie die reservierten Parkplätze für Carsharing-Unternehmen anbieten wollen und ob sie das entweder kostenfrei oder zu einer monatlichen Gebühr tun. Nicht für jede Kommune ist die Neuerung attraktiv. Wie der Bundesverband CarSharing selbst angibt, werden Kommunen mit unter 20.000 Einwohnern voraussichtlich wenig Interesse zeigen. Hier gibt es meist ausreichend private Stellflächen, die Carsharing-Unternehmen nutzen können. Zudem ist Parkplatzmangel in Großstädten ein Problem, das durch reservierte Parkplätze kurzfristig wohl nicht kleiner wird. Während der Bundesverband CarSharing angibt, die Gemeinschaftsautos verringerten die Zahl privater Automobile, ergab eine Studie des TÜV Rheinland, dass beim privaten Automobilbestand in Deutschland bis 2014 ein Anstieg zu verzeichnen war.

"Carsharing wird gerade in den Städten immer beliebter", sagt Sandra Courant vom Verband der Automobilindustrie (VDA). "Deswegen ist es richtig, dass die Bundesregierung hierfür einen rechtlichen Rahmen schaffen will." Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Nutzer von Gemeinschaftsautos stetig an. Die von unterschiedlichen Unternehmen angebotenen Autos, die für die Zeit der Fahrt gemietet werden, lohnen sich besonders in den Städten. Auch auf dem Land gibt es einige Anbieter. Dobrindts Gesetzesentwurf steht in Zusammenhang mit dem Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgabemissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken. "Die notwendige Begrenzung der Treibhausgasemissionen" soll mit "den gesellschaftlichen Anforderungen an eine hohe Lebensqualität durch Mobilität" verknüpft werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Besonders nach der Drohung der EU-Kommission an Deutschland, wegen der hohen Stickoxidbelastung ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, sind Gesetzesentwürfe wie dieser bedeutend. Maßnahmen wie der Feinstaubalarm in Stuttgart - der am stärksten betroffenen Stadt Deutschlands - die an Autofahrer appellieren, freiwillig ihre Pkw zu Gunsten öffentlicher Verkehrsmittel stehen zu lassen, haben kaum Wirkung gezeigt. Sobald die Stellungnahme der Verbände und Länder beim Ministerium eingeht, wird der Entwurf in Bundesrat und Bundestag beraten und der EU-Kommission vorgelegt. Laut Dobrindt soll das Gesetz im Juli 2017 in Kraft treten.