Genehmigung
Drohne im Einsatz - was ist erlaubt?
Drohnen sind vielfach im Einsatz: In der Oderwaldgemeinde Michelstadt lieferten sie seit Oktober vorigen Jahres sogar Lebensmittel in die ländliche Region. Das Bundesverkehrsministerium hat den Test mit 430.000 Euro unterstützt. Auch der Bevölkerungsschutz setzt längst Drohnen ein - um Vermisste zu finden oder um eine Schadenslage von oben beobachten zu können. Wie wichtig es allerdings ist, dass Drohnen nur nach bestimmten Regeln eingesetzt werden dürfen, zeigt der Unfall in Menden in Nordrhein-Westfalen. Eine Drohne kreiste über der Unfallstelle, so dass der Rettungshubschrauber dort nicht landen konnte. Die Polizei ermittelte daraufhin wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Denn Drohnen dürfen nicht über Unfallstellen kreisen, dafür hätte der Pilot sorgen müssen.
Wie ist der Einsatz von Drohnen in Deutschland geregelt?
Drohnenführerschein: Eine echte Drohne fliegen lassen darf, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Oder es muss ein Erwachsener dabei sein, der alle Voraussetzungen erfüllt, eine Drohne zu bedienen. Dazu gehört ein Drohnen-Führerschein.
Den kleinen EU-Drohnenführerschein bekommt bereits, wer ein Onlinetraining und eine Onlineprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Damit dürfen dann Drohnen über 250 Gramm Gewicht geflogen werden, die nicht in der Nähe von Gebäuden und Menschen unterwegs sind.
Wer den kleinen Drohnenführerschein hat, kann danach den großen Drohnenführerschein anpeilen. Damit darf der Pilot auch Drohnen steuern, die weniger als 150 Meter vom Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten entfernt fliegen. Beide Führerscheine sind fünf Jahre gültig.
Registrierung: Jeder Pilot einer Drohne muss sich registrieren. Nur dann nicht, wenn die Drohne weniger als 250 Gramm wiegt und keine Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten hat. Die Registrierung ist online möglich auf der Webseite des Luftfahrtbundesamts.
Drohnen und der Luftraum
- Eine Genehmigung bei der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes ist notwendig, wenn eine Drohne höher als 120 Meter über dem Boden fliegt. Auch wenn sie außerhalb des Gesichtsfeldes des Piloten fliegt, muss das genehmigt werden.
- Drohnen dürfen nicht in sogenannten sensiblen Bereichen fliegen, es sei denn, es liegt eine Sondererlaubnis vor.
- Beispiele für das Flugverbot in bestimmten Bereichen: Menschenansammlungen, Helikopter-Landeplätze, Krankenhäuser, Gefängnisse, Bundeswehranlagen. Auch darf nicht über Privatgrundstücken oder Naturschutzgebieten geflogen werden oder über Schwimmbäder während der Öffnungszeiten. Auch im Bereich von Flugplätzen sind Drohnen nicht erlaubt.
- Seit 1. Januar 2024 dürfen nur noch zertifizierte Drohnen innerhalb der EU verkauft werden.
- Drohnen über 250 Gramm dürfen nur noch weit von den Menschen entfernt geflogen werden und es muss ein seitlicher Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbegebieten und Erholungsgebieten eingehalten werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die rechtlichen Grundlagen im Überblick.
Leipzig prüft Standorte für Drohnenaufstieg
Die Stadt Leipzig prüft auf Antrag Standorte für Aufstiege und Flüge mit einem unbemannten Fluggerät. "Dies bieten wir an, damit Sie die Drohne sicher aufsteigen und fliegen lassen können und negative Auswirkungen auf Umwelt, Verkehrsablauf und -sicherheit und die Belange Dritter ausschließen können", schreibt das Verkehrs- und Tiefbauamt auf der Homepage der Stadt. Im Oktober 2023 wurde der Flugverkehr am Flughafen Leipzig wegen einer Drohne für einige Minuten lahmgelegt.