E-Ladesäulen - worauf Kommunen beim Aufstellen achten müssen
E-Ladesäulen - worauf Kommunen beim Aufstellen achten müssen
© 123rf

E-Autos

E-Ladesäulen: Worauf Städte und Gemeinden achten müssen

Die Bundesregierung hat in Sachen E-Mobiltät große Ziele. 1 Million E-Ladesäulen soll es schon in wenigen Jahren in Deutschland geben. Während entlang der Autobahnen vor allem Ultraschnelladesäulen mit mindestens 150 Kilowatt Leistung entstehen sollen, sind es in vielen Städten eher einfache Schnelladesäulen mit oft nur 50 Kw oder auch sogenannte AC-Ladesäulen mit einer maximalen Leistung von 22kw. Doch Kommunen müssen neben der Frage der Ladegeschwindigkeit viele weitere Dinge beachten. Ein Überblick

Bisher funktioniert der Wettbewerb an den E-Ladesäulen in Deutschland schlecht. Die Monopolkommission blickt schon seit längerem mit Argusaugen auf die Betreiber. Denn in vielen Städten und Gemeinden gibt es nur einen einzigen Anbieter. Das sind in größeren Städten häufig die eigenen Stadtwerke. Um einen Wettbewerb und somit längerfristig niedrige Preise zu schaffen, sollten Kommunen daher in möglichst kleinen Losen ausschreiben und verschiedene Anbieter in einer Stadt oder Gemeinde zum Zug kommen lassen. Sogenannte Dienstleistungskonzessionen machen es möglich. Dabei gilt wie in anderen Bereichen auch das Vergaberecht. Und zwar von der Lieferung der Ladesäulen über die Tiefbauarbeiten bis zum Netzanschluss. 

Braucht eine Kommune eine Genehmigung für den Bau von E-Ladesäulen ?

Auch von der rechtlichen Seite ist das Thema E-Ladesäulen noch nicht abschließend geklärt. Gerichte in Bayern und Brandenburg etwa haben inzwischen deutlich gemacht, dass Kommunen keine Erlaubnis und auch keine Baugenehmigung für den Bau einer E-Ladesäule benötigen. Zumindest dann nicht, wenn sich die Ladesäule auf einer öffentlichen Straße befindet. Die Gerichte sagen hier, die E-Ladesäulen sind Teil der Verkehrsanlagen. 

In anderen Bundesländern gibt es solche Urteile noch nicht. Theoretisch fällt das Aufstellen somit unter das "Sondernutzungsrecht". Nach dem Straßenrecht handelt es sich beim Aufstellen von Ladesäulen um eine Sondernutzung, die erlaubnispflichtig ist.

Noch mal anders sieht es aus, wenn die Ladesäulen nicht auf öffentlichen Straßen errichtet werden. Dann sind Kommunen gut beraten, die baulichen Anlagen zum Beispiel im Bebauungsplan festzuschreiben. Denn dann ist es eine bauliche Anlage etwa auf einem Grundstück. 

Die wichtigste Frage: Die Standortwahl für die E-Ladesäulen

Bei der Standortfrage ist natürlich vor allem wichtig, ob an dem Punkt tatsächlich viele Autos vorbeikommen bzw. parken. Etwa auf dem Gelände eines Supermarktes, im Innenstadtbereich und ähnliches. Ruhige Nebenstraßen machen eher selten Sinn. 

Hinzu kommt, dass der Standort störungsfrei sein sollte - sprich: Die Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht beeinträchtigt werden. Außerdem sollte der E-Autofahrer den Standort möglichst ungehindert anfahren können. Ist ein Platz etwa nachts mit einer Schranke abgesperrt, ist der Standort schwierig, weil nicht jederzeit einfach erreichbar. 

Nicht zuletzt ist aber - gerade bei den sogenannten DC Säulen, also Schnelladesäulen, wichtig, dass die vorhandene Netzkapazität für die E-Ladeinfrastruktur ausreichen muss beziehungsweise aufgerüstet werden kann. Hier gilt zudem: Je schneller das Laden geht, desto schneller verlässt der E-Autofahrer die Ladesäule wieder, sie kann also vom nächsten Kunden genutzt werden. An AC-Ladesäulen brauchen viele moderne Autos oft bis zu 8 Stunden für den Ladevorgang und blockieren eine Ladesäule somit häufig einen ganzen Arbeitstag oder eine Nacht. Ultraschnelladesäulen schaffen es häufig, ein modernes Fahrzeug innerhalb von 20 Minuten wieder voll zu laden.