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  3. E-Scooter: Jetzt kommen die Strafzettel für Falschparker
E-Escooter Strafzettel
© Fotlia

E-Scooter: Jetzt kommen die Strafzettel für Falschparker

23. September 2019
Viele E-Scooter werden achtlos auf den Gehwegen abgestellt und behindern so andere Fußgänger. Eine Stadt will nun härter gegen das Falschparken vorgehen - und plant die Verhängung von Bußgeldern.

E-Scooter stehen auf dem Gehweg, mitten auf der Straße oder liegen vor Eingängen. Um zu verhindern, dass die Fahrzeuge unachtsam geparkt werden und Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer behindern, will die Stadt Köln nun Bußgelder für Falschparker verhängen.

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E-Scooter: Das Ordnungsamt soll die Falschparker erwischen

Doch: Es ist schwer, Falschparker zu ahnden, weil die Benutzer der ausgeliehenen Fahrzeuge minütlich wechseln können. Im ersten Schritt soll nun aber das Kölner Ordnungsamt darauf achten, ob die Nutzer die ausgeliehenen E-Scooter richtig abstellen. Können die kommunalen Mitarbeiter die Falschparker nicht direkt erwischen, erhalten die Verleiher eine Aufforderung von der Stadt, die Fahrerdaten an das Ordnungsamt herauszugeben. Denn die Verleihfirmen, so die Stadt Köln, seien grundsätzlich zur Herausgabe der Informationen verpflichtet.

Unterstützung im Kampf gegen Falschparker erhält die Stadt auch von den Sharing-Anbietern selbst. So hat eine Firma bereits bestätigt, dass sie die angeforderten Daten bereits an das Ordnungsamt weitergeleitet hat. Ein weiterer Anbieter verweist auf die unklare Rechtslage und hat die Strafzettel bisher auch noch nicht an die Kunden weitergeleitet, will aber die Nutzer, die immer wieder falsch parken, von der weiteren Nutzung ausschließen.

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Auch Parkverbotszonen sollen das Abstellen der E-Scooter besser regeln

Um das Parken der E-Scooter besser steuern zu können, hat die Stadt Köln mittlerweile Parkverbotszonen im Innenstadtbereich eingerichtet. So darf man die Roller an manchen Orten nicht mehr abstellen. Auch im Berliner Bezirk Mitte ist das Abstellen der E-Scooter in öffentlichen Grünflächen verboten. Dresden will ebenfalls Parkverbote für bestimmte Orte einführen, nämlich die sogenannten Roten Zonen.

In anderen Städten, wie beispielsweise Lübeck, hat der Ordnungsdienst bisher 20 Fälle dokumentiert, in denen E-Scooter so auf den Gehwegen abgestellt wurden, dass sie andere behindern. Doch: Die Stadt hat bisher nur verwarnt und keine Bußgelder verhängt. Dabei könnte die Stadt das laut eigenen Aussagen eigentlich tun: „Da die Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen ausgestattet sind, wären wir durchaus in der Lage, in gravierenden Fällen eine Verwarnung zu erteilen oder ein Bußgeldverfahren einzuleiten“, so die Pressesprecherin der Stadt. „Auch die Halter dieser Fahrzeuge haben gemäß Paragraf 25a StVG eine Kostentragungspflicht, wenn der tatsächliche Nutzer nicht ermittelt werden kann“, erklärt sie. 

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