E-Scooter - Jetzt nicht die Spaßbremse treten!
Verleihfirmen sollten Kunden besser informieren
Es ist auch gerade im Interesse der Vermieter dieser Fahrzeuge, dass sie störungsfrei genutzt werden und es möglich zu keinen Unfällen kommt. Dazu gehört natürlich immer Aufklärung, darüber dass es sich eben nicht um ein Spielzeug handelt, sondern um ein Fortbewegungsmittel, für das die Regeln der Straßenverkehrsordnung gilt. Hier sind die Verleihfirmen besonders in der Pflicht. Da der Standort der Fahrzeuge ständig geortet wird, kann auch sichergestellt werden, dass sie ordnungsgemäß nach Gebrauch abgestellt und nicht etwa mitten auf dem Gehweg platziert werden.
Städte sollten Parkstationen vorgeben
Es ist auch durchaus sinnvoll, wenn Städte bestimmte Plätze vorgeben, damit die E-Scooter nicht in großer Zahl etwa besonders schöne Plätze verschandeln. Auch die Sanktionsmöglichkeiten, die Verleiher anwenden können, sind einfach und praktikabel. Wer den Roller nicht ordnungsgemäß abstellt, muss weiter bezahlen. Jeder Nutzer der das weiß, wird sich entsprechend verhalten.
E-Scooter nicht verteufeln
Es muss auch immer darauf hingewiesen werden, dass die Nutzung der E-Scooter zum Beispiel im Zustand der angetrunkenen Partylaune wie bei einem Fahrrad auch zum Führerscheinentzug führen kann. Bei Auffälligkeiten greift die Polizei regelmäßig ein. Der E-Scooter ist nicht das entscheidende Verkehrsmittel der Zukunft - Bei richtigem Einsatz aber durchaus eine Bereicherung sowohl für die Menschen als auch für die Städte.

