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E-Scooter stehen überall herum.
© Peeradontax/shutterstock

E-Scooter - Jetzt nicht die Spaßbremse treten!

von Dr. Gerd Landsberg
Ehrengeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
6. August 2019
Seit knapp zwei Monaten fahren E-Scooter kreuz und quer durch deutsche Städte. Dabei bleiben sie auch überall liegen. Statt in Panik zu verfallen, sollten Städte und Gemeinden die Verleihfirmen stärker in die Pflicht nehmen, rät DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.

Wir sollten bei den E-Scooter in Deutschland nicht gleich wieder die Spaßbremse ziehen. Diese Fortbewegungsart ist bei jungen Menschen beliebt und auch Touristen nutzen sie gern. Natürlich ist es kein nennenswerter Baustein für die Verkehrswende. Nur in Ausnahmefällen wird jemand das Auto stehen lassen und auf den Elektroroller umsteigen. Natürlich gibt es Probleme wie wir sie auch beim Aufkommen der Mieträder und der E-Bikes kennengelernt haben. Diese Konfliktfragen sind aber lösbar und die Städte haben ein ausreichendes Instrumentarium dafür.

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Verleihfirmen sollten Kunden besser informieren

Es ist auch gerade im Interesse der Vermieter dieser Fahrzeuge, dass sie störungsfrei genutzt werden und es möglich zu keinen Unfällen kommt. Dazu gehört natürlich immer Aufklärung, darüber dass es sich eben nicht um ein Spielzeug handelt, sondern um ein Fortbewegungsmittel, für das die Regeln der Straßenverkehrsordnung gilt. Hier sind die Verleihfirmen besonders in der Pflicht. Da der Standort der Fahrzeuge ständig geortet wird, kann auch sichergestellt werden, dass sie ordnungsgemäß nach Gebrauch abgestellt und nicht etwa mitten auf dem Gehweg platziert werden.

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Städte sollten Parkstationen vorgeben

Es ist auch durchaus sinnvoll, wenn Städte bestimmte Plätze vorgeben, damit die E-Scooter nicht in großer Zahl etwa besonders schöne Plätze verschandeln. Auch die Sanktionsmöglichkeiten, die Verleiher anwenden können, sind einfach und praktikabel. Wer den Roller nicht ordnungsgemäß abstellt, muss weiter bezahlen. Jeder Nutzer der das weiß, wird sich entsprechend verhalten.

E-Scooter nicht verteufeln

Es muss auch immer darauf hingewiesen werden, dass die Nutzung der E-Scooter zum Beispiel im Zustand der angetrunkenen Partylaune wie bei einem Fahrrad auch zum Führerscheinentzug führen kann. Bei Auffälligkeiten greift die Polizei regelmäßig ein. Der E-Scooter ist nicht das entscheidende Verkehrsmittel der Zukunft - Bei richtigem Einsatz aber durchaus eine Bereicherung sowohl für die Menschen als auch für die Städte.

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