Junger Mann bei der Ausbildung in Gastronomie
Junge Flüchtlinge und Asylbewerber in den Arbeitsmarkt integrieren - so funktioniert die Ausbildung.
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Integration

Checkliste für Integration am Arbeitsmarkt

Trotz Fachkräftemangels zögern viele Unternehmen, wenn es darum geht, Flüchtlinge in Ausbildung oder Anstellung zu nehmen. Im Landkreis Ansbach wurde eine Checkliste für Unternehmen und Ausbildungsbetriebe entwickelt, die konkret und praxisnah bei der Integration in den Arbeitsmarkt helfen soll.

Der Fachkräftemangel ist in aller Munde, gleichzeitig suchen Flüchtlinge nach Arbeit und Beschäftigung in der neuen Heimat. Die Lösung liegt auf der Hand und doch schrecken viele Unternehmen vor den vermeintlichen Hürden und Schwierigkeiten bei der Anstellung und Ausbildung von Flüchtlingen zurück. Im Landkreis Ansbach wurde deshalb nun eine konkrete Checkliste entwickelt, die genau hier ansetzt und den Unternehmen möglichst konkret unter die Arme greifen möchte. Mittlerweile wurde die Liste auch von den beiden Nachbarlandkreisen Weißenburg-Gunzenhausen und Roth übernommen, die gemeinsam mit Ansbach den Arbeitsagentur-Bereich Ansbach-Weißenburg bilden.

Integration - Hürden und Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt

Die Erfahrung zeigt: Es gibt seitens der Arbeitgeber zahlreiche Fragen und Unsicherheiten, die teilweise verhindern, dass sich Unternehmen überhaupt trauen, Flüchtlinge anzustellen oder in Ausbildung zu nehmen. Was etwa bedeutet der jeweilige Aufenthaltsstatus für die Arbeitserlaubnis? Gibt es Beschränkungen für die Ausbildung? Wie können Sprachbarrieren gesenkt werden? An welche Stellen können sich die Arbeitgeber oder Ausbildungsbetriebe wenden, wenn Schwierigkeiten auftreten? Und wie geht es nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung weiter? All diese Fragen versucht die Checkliste zu beantworten und damit Sicherheit zu geben für die konkrete Umsetzung im Arbeits- und Ausbildungsalltag.

Konkrete Hilfestellungen und Ansprechpartner

Die gut verständliche Liste wurde im Rahmen einer Broschüre mit dem Titel „Junge Flüchtlinge und Asylbewerber in Ausbildung nehmen – Eine Checkliste für Unternehmen und Ausbildungsbetriebe“ veröffentlicht. Darin erhalten die potentiellen zukünftigen Arbeitsgeber zum einen grundlegende Informationen zu den Besonderheiten bei der Ausbildung und Anstellung von Flüchtlingen. Zudem wird auf die jeweiligen Ansprechpartner verwiesen und steht mit der Checkliste schließlich ein genauer Leitfaden zur Verfügung, der genau aufzeigt, welche Schritte der Reihe nach erledigt werden müssen für eine gelingende Anstellung.

Praxisnahe Hilfestellungen

Um eine möglichst praxisnahe Entwicklung der Checkliste zu garantieren, wurden im Zuge des Projekts verschiedene Partner miteingebunden, darunter die Agentur für Arbeit, die Ausländerbehörde, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, der Jobcenter sowie die verschiedenen Beruflichen Schulen und die Regierung von Mittelfranken. Finanziert wurde die Entwicklung und Aufbereitung des Leitfadens durch den Landkreis Ansbach mit der Bildungsregion Landkreis Ansbach, den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit der Bildungsregion Altmühlfranken sowie den Landkreis Roth, der über die „Förderrichtlinie Regionalmanagement – FöRReg“ durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat gefördert wurde.

Positiver Grundtenor: Ausbildung ist möglich

Ziel der Checkliste ist es, den Unternehmen möglichst konkret und praxisnah die Einstellung und laufende Ausbildung junger Flüchtlinge zu erleichtern. Die Kernbotschaft, die bei den Adressaten ankommen soll, lautet: Die Ausbildung und Anstellung junger Flüchtlinge ist möglich – auch für Ihr Unternehmen. Dabei läuft die Berufsausbildung junger Flüchtlinge laut Landkreis grundsätzlich genauso ab wie bei allen anderen Auszubildenden und sind entsprechend auch bei jungen Flüchtlingen die allgemeinen Rahmenbedingungen, etwa die generelle Ausbildungseignung, zu klären. Allerdings gilt es auf Grund ausländerrechtlicher Vorschriften und möglicher Sprachbarrieren freilich noch weitere Punkte zu berücksichtigen.

Aufenthaltsstatus ist entscheidend

Klar ist: Der Aufenthaltsstatus entscheidet über die Zugangsbedingungen zum Ausbildungs- und Arbeits-Markt. Entsprechend informiert die Broschüre über die unterschiedlichen Formen und Auswirkungen dieses Status. Was also bedeutet es konkret für eine mögliche Anstellung oder Ausbildung, ob der Arbeitswillige eine asylberechtigte Person ist, ein Asylbewerber oder eine geduldete Person? Welche Fristen gilt es jeweils zu berücksichtigen und welche Nachweise vorzulegen.

Unterschiedliche Voraussetzungen für Arbeitserlaubnis

Ein weiterer Fokus liegt auf der jeweiligen Arbeitserlaubnis. Während etwa für asylberechtigte Personen oder anerkannte Flüchtlinge keine Beschränkungen bei der Aufnahme einer Ausbildung zu berücksichtigen sind, ist die Regelung bei Asylbewerbern und geduldeten Personen komplexer. So gilt die Aufnahme einer Ausbildung hier grundsätzlich als Duldungsgrund, allerdings erst einmal zeitlich befristet. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit eine Ausbildung möglich ist. Ebenfalls von entscheidender Relevanz ist zudem die Sprachkompetenz des Arbeitnehmers bzw. die konkrete Förderung des Spracherwerbs.

Das Ziel: eine win-win-Situation

Gelingt eine Ausbildung oder Anstellung eines Flüchtlings, entsteht im besten Falle eine win-win-Situation für alle Beteiligten: für den Flüchtling kann die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ein wesentlicher Faktor bei der Integration sein – ganz besonders dann, wenn er mittels einer Ausbildung zur Fachkraft ausgebildet wird. Für die Unternehmen wiederum steigt die Zahl der qualifizierten Fachkräfte vor Ort.

Die Checkliste als PDF: