Immer weniger Deutsche können schwimmen.

Geht die Schwimmbadkultur in Deutschland baden?

Hunderten Schwimmbädern in Deutschland droht die Schließung. Allein in Bayern stehen aktuell über 50 Freibäder vor dem Aus. Gleichzeitig können immer weniger Kinder schwimmen, die Zahl der Badetoten steigt dramatisch. Was tun? Christian Erhardt mit Lösungsansätzen.

Deutschland, deine Schwimmbäder. Die meisten stammen noch aus der Wirtschaftswunderzeit und so manches Bad ist technisch auch genau in der Zeit stehengeblieben. Auf 14 Milliarden Euro schätzen Experten den Sanierungsstau allein bei den öffentlichen Schwimmbädern in Deutschland. In Bayern wurden in den vergangenen 12 Jahren über 60 Freibäder geschlossen, 50 weitere sind akut von der Schließung bedroht. Ein Rettungsfonds ist daher im Süden der Republik schon im Gespräch. Politisch bisher zwar nicht durchsetzbar, aber zumindest zeigt die Diskussion: Einig sind sich alle Seiten, dass dringend etwas passieren muss.

Das Seepferdchen zu haben, heißt nicht, schwimmen zu können

SCHWIMMEN Denn die Zahl der Nichtschwimmer steigt dramatisch an. Ein Viertel der Deutschen gilt nach Angaben der DLRG inzwischen als Nichtschwimmer. Nur wissen es die meisten offenbar gar nicht. Befragt man die Deutschen, so sagen nur drei Prozent von sich selbst, sie könnten nicht schwimmen. Eine massiv unterschätzte lebensbedrohende Gefahr. Das Ergebnis: 537 Menschen sind im vergangenen Jahr ertrunken – ein Plus von fast zehn Prozent innerhalb von nur einem Jahr. Der Blick nach vorn verheißt auch wenig Gutes: Denn immer weniger Kinder lernen überhaupt noch schwimmen. Die DLRG geht davon aus, dass jedes Vierte Kind schon heute keinen Zugang mehr zu einem Schwimmbad, geschweige denn zu Schwimmunterricht hat. Immerhin haben noch rund drei Viertel der Grundschüler das Seepferdchen. „Viele Eltern glauben, ihr Kind könne mit Seepferdchen schwimmen. Das reicht aber nicht. Mindestens Bronze sollte es schon sein“, so Achim Wiese, der Sprecher der DLRG.

Schwimmbäder könnten wirtschaftlicher sein

Wer ist nun schuld? Keine Frage: Schwimmbäder sind unverzichtbarer Bestandteil des Bildungsauftrags, genau wie Lesen und Schreiben. Nur ist ein Bad auch ein teures Gut. Denn ein durchschnittliches Freibad in Deutschland erwirtschaftet nur rund 27 Prozent der Kosten, ein Hallenbad gut 30 Prozent, ein Freizeitbad immerhin 83 Prozent. So oder so bleibt es also ein Zuschussgeschäft. Doch niemand sagt, dass jede Gemeinde automatisch ein eigenes Bad benötigt. So ist es denkbar, dass eine Gemeinde das sanierungsbedürftige Schwimmbad schließt, die andere es dafür saniert und ein unentgeltlicher Schwimmbadbus zwischen den Gemeinden pendelt. Neben dieser interkommunalen Kooperation sind auch Kooperationen mit Erlebnisbädern, die häufig von Privaten betrieben werden, möglich. Auch Bäder als Genossenschaften gibt es in Deutschland. Zudem sind die Möglichkeiten von ÖPP Modellen ebenso wenig ausgeschöpft wie etwa die Erhöhung von Einnahmen aus Nebenbetrieben wie Gastronomie, Sauna oder Sonderveranstaltungen. Wirtschaftlich ist also durchaus Luft nach oben.

Eine neue EU-Verordnung könnte das finanzielle Aus bedeuten

Bei aller kommunalen Verantwortung in diesem Bereich dürfen sich aber auch Bund und Länder nicht aus der Verantwortung ziehen. Wie wäre es mit einer Plattform auf Landesebene, die die verschiedenen Initiativen von Vereinen, Eltern und Kommunen bündelt und koordiniert?

Wettbewerbsregeln dürfen nicht dafür sorgen, dass in vielen Kommunen bald der Stöpsel gezogen werden muss, meint Christian Erhardt

Eine extrem unrühmliche Rolle in der aktuellen Diskussion um die Schließung von Schwimmbädern spielen jedoch der Bundesfinanzhof und die EU. Deutschlands Freibadkultur könnte nämlich aus steuerrechtlichen Gründen bald baden gehen – es droht der Bankrott hunderter weiterer Schwimmbäder durch die EU. Das Stichwort lautet: „Steuerlicher Querverbund“. Bislang nämlich half der Fiskus den Kommunalbetrieben immerhin beim Steuern sparen. Viele Städte und Gemeinden besserten die Bilanzen ihrer kommunalen Tochtergesellschaften bisher wie folgt auf: Sie verrechneten die Verluste aus den defizitären Freibädern mit den Gewinnen aus der Versorgungsgesellschaft und sparten so Steuern. Der Bundesfinanzhof meint nun, das verstoße gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Im aktuellen Falle rügte der Finanzhof die Stadtwerke in Bützfleth bei Stade in Niedersachsen. Die dortigen Stadtwerke betreiben das dortige Bad nicht selbst, sondern haben es an einen Verein verpachtet. Dieser bekommt einen jährlichen Zuschuss von der Stadt. Noch ist unklar, ob die EU die Regelung „nur“ für solche Vereine kassiert oder möglicherweise für alle Schwimmbäder. Das würde weiter Millionenkosten nach sich ziehen. Doch es ist gerade dieses Modell des „Vereins“, der möglicherweise hunderte Schwimmbäder vor dem Aus retten könnte. Nur so lässt sich das erhebliche ehrenamtliche Engagement vieler Menschen für ihre Schwimmbäder nämlich optimal heben. Zahlreiche Kommunen haben damit schon gute Erfahrungen gemacht. Bleibt zu hoffen, dass vermeintlich gut gemeinte Wettbewerbsregeln am Ende nicht dafür sorgen, dass in vielen Kommunen der Stöpsel gezogen werden muss.